Nebenberufliche Lehrtätigkeit Österreich – Übungsleiterpauschale?

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  • andey23
    Neuer Benutzer
    • 01.04.2025
    • 2

    #1

    Nebenberufliche Lehrtätigkeit Österreich – Übungsleiterpauschale?

    Ich bin Angestellter und habe 2024 für drei Tage nebenberuflich eine Lehrtätigkeit an einer Universität in Österreich ausgeübt. Dafür wurde ein Pauschalhonorar von 1800€ vereinbart, wobei mir nur 1440€ überwiesen und 360€ Lohnsteuer einbehalten wurden.

    Kann ich die 1440€ in Anlage N in Zeile 22 eintragen, also als Übungsleiterpauschale angeben?
  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3014

    #2
    An deiner Stelle würde ich mir eher überlegen wo du die fehelnden 360 € wieder herbekommst :-)

    Ansonsten würde sich die Frage stellen, ob dieses Honorar aus Österreich in Deutschland überhaupt steuerpflichtig ist. Ab er das ist eine Frage des Steuerrechts und nicht von ELSTER
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar

    • andey23
      Neuer Benutzer
      • 01.04.2025
      • 2

      #3
      Die 1800 € dürften meiner Einschätzung nach als steuerfreier Arbeitslohn gemäß Doppelbesteuerungsabkommen gelten, würden jedoch vollständig dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Deshalb möchte ich die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen. Allerdings bin ich unsicher, wie ich Zeile 22 der Anlage N mit der Anlage N-AUS verknüpfen soll. Alternativ frage ich mich, ob ich die Übungsleiterpauschale in Zeile 34 der Anlage N-AUS geltend machen kann (unter Berücksichtigung des dort abziehbaren Betrags für nach ausländischem Recht steuerpflichtigen und nach deutschem Recht steuerfreien Arbeitslohn, jedoch ohne den nach DBA oder ATE steuerfreien Arbeitslohn).

      Kommentar

      • JonBret01
        Neuer Benutzer
        • 04.08.2025
        • 1

        #4
        Hallo!
        Hast du deine Frage auf anderem Wege beantwortet bekommen? Ich habe von November bis Januar als Pistenretter in Österreich gearbeitet, mir wurde ebenfalls Lohnsteuer abgezogen und nun weiß ich nicht was ich in die Anlage N-Aus eintragen soll, weil das ja nun nicht steuerfrei ist.
        Wäre für eine Antwort echt dankbar.
        Viele Grüße
        Jonah

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