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ESt 1 B 2024 - Zeile zur Eingabe von "Ende des Rumpfwirtschaftsjahres" fehlt

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    ESt 1 B 2024 - Zeile zur Eingabe von "Ende des Rumpfwirtschaftsjahres" fehlt

    Im Elster-Formular Est 1 B (gesonderte und einheitliche Feststellung, Hauptvordruck)
    konnten fuer 2023 Beginn und Ende des Rumpfwirtschftsjahres in den Zeilen 38 und 39 eingetragen werden.


    Im gleichen Formular fuer 2024 kann in Z41 (Hauptvordruck) nur noch der Beginn des Rumpfwirtschaftsjahres angegeben werden.
    Es gibt aber kein Feld, um das Ende Rumpfwirtschftsjahres einzugeben.

    Wo kann das Ende des Rumpfwirtschftsjahres eingegeben werden?
    Angehängte Dateien

    #2
    A) Antwort der Elster-Hotline:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    vielen Dank für Ihre Nachricht.
    Das Ende das Rumpfwirtschaftsjahres wird mittlerweile aus den vorliegenden Grundinformationen des zuständigen Finanzamts ausgelesen.
    Eine entsprechende Abfrage bzw. Eingabe im Formular ist daher nicht mehr nötig und auch nicht mehr vorgesehen.
    mit freundlichen Grüßen
    Ihr Elster Team

    B) Antwort Finanzamt
    Ende des Rumpfwirtschaftsjahres in den sonstigen Mitteilungen angeben.

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      #3
      Wofür brauchst du jedes jahr Angaben zum Rumpfwirtschaftsjahr? Das hat man üblicherweise doch nur bei Betriebsbeginn oder Beendigung.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        ... denn ein Rumpfwirtschaftsjahr ist ein Wirtschaftsjahr, das nicht genau 12 Monate beträgt.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Beamtenschweiß : ich brauche es nur fuer 2024 wg. Tod des Mitgesellschafters
          Picard777 : Danke fuer die Belehrung. Waere ich nicht draufgekommen.

          Mit der Antwort des Finanzamtes ist die Anfrage ohnehin erledigt. Wenn die Finanzbeamtin das Ende des Rumpfwirtschaftsjahre in den Sonstigen Mitteilungen haben will, ist das fuer mich auch ok.

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            #6
            Wollte Dich nicht ärgern, aber ich kenne Dich nicht und es gibt genug Mitleser und ich habe schon mehr als genug Steuererklärungen gesehen, in denen als Rumpfwirtschaftsjahr oder abweichendes Wirtschaftsjahr der Zeitraum "01.01.-31.12." eingegeben wurde. Es gibt offensichtlich nichts, was es nicht gibt ... :-(
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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