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UStVA - Reverse Charge mit USA - Welches Feld?

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    UStVA - Reverse Charge mit USA - Welches Feld?

    Hallo,

    ich habe dieses Jahr ein Einzelunternehmen gegründet und verkaufe Software über einen Merchant of Record der seinen Sitz in der USA hat. Heißt ich bin Leistungserbringer und er Leistungsempfänger.
    Die Zahlungen die ich von ihm erhalte laufen als Reverse Charge und jetzt stelle ich mir die Frage wie ich das in der UStVA genau eintragen muss.

    Da er eine VAT Nummer hat (präfix "EU") dachte ich erst, dass ich die Beträge in "6 - Ergänzende Angaben zu Umsätzen" > "Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG" (Kennzahl 21) eintragen muss, verbunden mit einer ZM (Zusammenfassende Meldung). Allerdings akzeptiert die ZM keine VAT Nummern mit "EU" als präfix.

    Zählt das US Unternehmen mit "EU" VAT dann überhaupt da rein, oder muss ich in dem Fall keine ZM abgeben? Und wenn ja, dann würde Kennzahl 21 in der UStVA ja wahrscheinlich auch nicht passen, da das ja, soweit ich das verstehe, nur für EU Länder ist, oder?

    Wäre dann die Lösung "Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)" (Kennzahl 45) ohne ZM?

    #2
    Die EU-Identifikationsnummer ist nur für Leistungen des ausländischen Unternehmers gedacht. Für Dich gilt die Lösung, die Du in Deinem letzten Satz selber gefunden hast.

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