Ich bin Rentner und habe neben Einkünften aus der gesetzl. Altersrente auch solche aus Kapitalvermögen. Dieses Kapitalvermögen besteht im wesentlichen aus Wertpapieren die bei meiner Bank im Depot verwahrt werden. Die Kosten dieses Depots werden mir in Rechnung gestellt und mindern den Jahresertrag um ca. 10 %. In welcher Zeile der Anlage KAP oder anderswo kann ich diese Kosten eintragen, damit sie steuermindernd anerkannt werden?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Behandlung von Depotkosten in Anlage Einkünfte aus Kapitalvermögen
				
					Einklappen
				
			
		
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 Nirgendwo ! Die reinen Depotgebühren sind mit dem Sparer-Pauschbetrag abgegolten.In welcher Zeile der Anlage KAP oder anderswo kann ich diese Kosten eintragen, damit sie steuermindernd anerkannt werden?Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 


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