Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B), Grundbesitz

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  • Andy30
    Erfahrener Benutzer
    • 15.11.2017
    • 157

    #1

    Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B), Grundbesitz

    Wir sind eine Vertriebs-GbR und nutzen einen Teil unseres Wohnhauses/Grundstückes zu betrieblichen Zwecken. Grundbuchliche Eigentümer sind meine Frau und ich als Privatpersonen.

    Muss ich dann die Frage "Die Gesellschaft / Gemeinschaft ist Eigentümerin von Grundbesitz" mit JA oder NEIN beantworten?
    Ich tippe laienhaft auf NEIN, weil ja nicht unsere GbR im Grundbuch steht. OK so?
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    wenn es notwendiges Betriebsvermögen wäre, dann wäre ja richtig.

    Kommentar

    • Andy30
      Erfahrener Benutzer
      • 15.11.2017
      • 157

      #3
      OK, danke, dann trage ich JA ein. Der betriebliche Anteil wurde nach Anschaffung/Bau ja auch abgeschrieben.

      Kommentar

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