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Bausparvertrag Zusammenveranlagung

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    Bausparvertrag Zusammenveranlagung

    Eine Bausparvertrag, muss ich so geringe Beträge eingeben? Wie ist bei der Zusammenveranlagung Steuererklärung vorzugehen?
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    #2
    Du schreibst hier im Unterforum Mein Elster. Wenn Du in Mein Elster die Anlage KAP öffnest, dann kannst Du dort in der Eingabehilfe nachlesen, unter welchen Voraussetzungen die Anlage Abzugeben ist:

    Wann müssen Sie die Anlage KAP ausfüllen?

    Grundsätzlich ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch den Steuerabzug abgegolten (Abgeltungsteuer) und Sie müssen die Anlage KAP nicht ausfüllen. Angaben zu Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen sind in der Anlage KAP dennoch erforderlich, wenn
    • die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben,
    • beim Steuerabzug eine den tatsächlichen Kapitalertrag unterschreitende Ersatzbemessungsgrundlage angewandt wurde,
    • keine Kirchensteuer auf Kapitalerträge einbehalten wurde, obwohl Sie kirchensteuerpflichtig sind,
    • Sie den Steuereinbehalt dem Grunde oder der Höhe nach überprüfen lassen möchten,
    • Sie einen Antrag auf Günstigerprüfung stellen. Ihr Finanzamt prüft dann, ob die tarifliche Besteuerung Ihrer Kapitalerträge gegenüber dem Abgeltungsteuersatz von 25 % zu einer Steuerentlastung führt,
    • die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs aufgrund der Ausnahmeregelung des § 32d Absatz 2 EStG nicht in Betracht kommt,
    • Sie bestandsgeschützte Alt-Anteile im Sinne des § 56 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 InvStG veräußert haben oder
    • Sie Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung oder Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des § 20 Absatz 1 EStG auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall solcher Wirtschaftsgüter oder aus Termingeschäften erzielt haben.

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      #3
      Wenn du die einbehaltenen Steuern zurückhaben möchtest, wirst du wohl eine Anlage KAP einreichen mssen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        Ich kann diese Erklärung also nicht abgeben, ohne Konsequenzen ?

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          #5
          Genauso ist das: Wenn ich jetzt unterstelle, dass das die einzigen Kapitalerträge sind, bedeutet das:
          • Bei Abgabe der Anlage KAP, zu der Du aber nicht verpflichtet wärest, bekommst Du die einbehaltenen 0,38 € (ggf. aufgerundet) auf Deine Steuer angerechnet.
          • Bei Nichtabgabe der Anlage KAP bleibst Du auf Deinen gezahlten 0,38 € sitzen.
          Treffe also Deine Wahl weise !
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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