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Mit App durchschnittlich 1.000 Euro "zurückholen"?!

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    Mit App durchschnittlich 1.000 Euro "zurückholen"?!

    Hallo,

    im TV kommt ja öfter diese Werbung, dass man mit einer gewissen App im Durchschnitt 1.000 Euro "zurückholen" kann.

    Kann mir mal jemand erklären, wie das genau gehen soll?

    Ich meine für einen "Normalo" (Arbeiter oder Angestellter mit durchschnittlichen Lohn von sagen wir mal 3.000 Brutto) ohne irgendwelche Immobilien etc.

    Ist damit evtl. der "Arbeitnehmer-Pauschbetrag" mit 1.230 € gemeint, den man nur bei Abgabe einer Steuererklärung auch tatsächlich abgezogen bekommt?

    Danke!

    #2
    Kann mir mal jemand erklären, wie das genau gehen soll?
    Nein, weil solche Aussagen Unsinn sind ! Steuererstattungen von 1.000 und mehr Euro sind bei AN regelmäßig nur

    bei Werbungskosten deutlich über dem AN-Pauschbetrag von derzeit 1.230 € realistisch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vor allem sollte man sich bei der Benutzung dieser Steuerapps eines klar machen:

      - die füllen nur die Erklärung aus und machen i.d.R. keine Steuerberatung
      - du erlaubst i.d.R. dem Betreiber der App deine beim Finanzamt gespeicherten Daten abzurufen. Der Betreiber kennt mithin deine Adresse, deine Bankverbindung, deine ID Nummer, deinen Arbeitgeber und dein Einkommen
      - für eine korrekt ausgefüllte Erklärung braucht man mehr als nur die elektronisch vorliegenden Daten, so dass diese Erklärungen in aller Regel unvollständig sind (WK, agB) und man beim selbst ausfüllen ggf. noch mehr hätte rausholen können

      Fazit, die meisten Apps bieten nur etwas an, was man relativ easy auch selber mit "Mein ELSTER" oder einem handelsüblichen Steuerprogramm für 5 € selbst erledigen könnte.
      Zum Ausgleich dafür füttert man dann wenn es blöd läuft auch noch eine Datenkrake fett. Bei Mein ELSTER kann man wenigstens sicher sein, dass die Daten nicht weiterverkauft werden.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Nein, weil solche Aussagen Unsinn sind ! Steuererstattungen von 1.000 und mehr Euro sind bei AN regelmäßig nur

        bei Werbungskosten deutlich über dem AN-Pauschbetrag von derzeit 1.230 € realistisch.
        Oder Du bist Berufsanfänger und hast nur ein paar Monate gearbeitet und gut verdient, so dass die einbehaltene Lohnsteuer zu hoch ist, weil beim Lohnsteuerabzug davon ausgegangen wird, als würdest Du gleichmäßig ganzjährig den gleichen Lohn verdienen. Oder Du wirst zusammenveranlagt mit gutem Gehalt und der / die Alleinverdiener/in hat Steuerklasse IV.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Hallo Steuerbar und alle Interessierte!

          Natürlich stimmt die Werbung - wenn da behauptet wird "in Erstattungsfällen kommt es durchschnittlich zu 1.000€ Rückerstattung" - weil in einer Werbung darf man schon übertreiben, aber nicht bewußt lügen!

          Denn das statistische Bundesamt bestätigt eine durchschnittliche Erstattung von 1.063€ !
          https://www.destatis.de/DE/Themen/St...rklaerung.html

          Aber in der Werbung und in der Presse lügt man ja nicht, wenn man was verschweigt - und verschwiegen wird in dieser Werbung: In Nachzahlungsfällen beträgt die durchschnittliche Nachzahlung 1.053€ !

          Tja, und nu ist guter Rat teuer, gelle?



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            #6
            Hallo,

            erstmal muss man das mit dem "durchschnittlich" relativieren denke ich. Da muss nur ein Fall mit vielleicht 5.000 Euro Erstattung dabei sein, und schon springt dieser Durchschnitt nach oben. Rein statistisch sollte man für sowas unbedingt den Median nehmen (aber 300 Euro oder so hören sich ja nicht mehr so toll an ). Zudem vermute ich, dass die Nachzahlungen ganz raus gelassen werden. Anmerkung dazu: Immer mehr Rentner werden steuerpflichtig, und da ist eine Nachzahlung standard.

            Dann rufen die Apps sicher erstmal die Daten vom Finanzamt ab (die vom Arbeitgeber gemeldeten, von den Sozialversicherungsträgern u.s.w.). Allein dadurch kann es schon Erstattungen geben, aber: die gäbe es sowieso, das Finanzamt verwendet diese Daten auch, und zwar völlig automatisch, man muss nur eine Erklärung abgeben (im einfachsten Fall nur den Hauptvordruck, ist in ein paar Minuten erledigt).

            Alles weitere sind dann konkrete Dinge die zu mehr Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, haushaltsnahen Dienstleistungen etc. führen und damit die Steuer reduzieren. Das alles kann aber die App sicher nicht alleine, da muss man selber ran. Die App geht vielleicht konkret die Punkte durch, das ist für manche besser als ein Formular, aber dann würde ich doch eher zu einer richtigen Steuersoftware raten, die macht das auch (imho dürfte da mehr Background im Steuerrecht gegeben sein).
            Man muss auch bedenken, dass bei einer Software die 100.000 mal verkauft wurde viel mehr Fehler aufgefallen und behoben wurden als bei einer App mit nur ein paar tausend Nutzern. Damit will ich sagen, dass allein Größe schon ein Vorteil ist (ich weiß aber auch nicht wie groß die Apps nun jeweils sind).

            Das mit der Weiterverwendung der Daten sehe ich hingegen nicht so eng, die Datenschutzgesetze schieben da schon einen Riegel vor. Und speziell solche Anbieter bekommen bestimmt auch öfter mal entsprechende Prüfungen. Wenn dann dürfen die Daten imho nur selber verwendet werden (mittels Werbung), nicht aber verkauft.

            Fazit: Das Steuerrecht ist leider sehr kompliziert, das geht kaum automatisch. Und wenn dann sind die Fälle so einfach, dass es keine großen Erstattungen gibt.
            Aber vielleicht holt der Merz ja den Bierdeckel wieder raus, dann sähe es anders aus (aber nicht unbedingt besser, denn es würde wahrscheinlich vieles einfach gestrichen werden, dann gibt es halt keine Unterhaltsleistungen oder Behindertenfreibeträge mehr u.s.w. - das sind ja die Dinge die es kompliziert machen).

            Nur am Rande: Wenn ich solche Werbung sehe denke ich mir immer "Wieso nur 1.000 Euro"? Meine persönliche Erstattung ist nämlich regelmäßig mehr als doppelt so hoch, da würde ich ja was verlieren. Aber ich bin sicher auch kein Durchschnittsfall.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Hallo Steuerbar und alle Interessierte!

              Und was bedeutet denn jetzt dieses Wort "durchschnittlich" ?

              Ist es "einfach" der "Mittelwert" ?

              oder ist es ein "gewogener Durchschnitt" ?

              ja, mit der statistischen Mathematik und den Tricks damit, die man in der Schule leider nicht lernt, kann man das Ergebnis erzeugen, das der Auftraggeber/Absender möchte - und die Menschen/Konsumenten damit in die Irre führen !


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                #8
                Hallo,
                solche Aussagen sind nach meiner Meinung unseriös. Es kommt auf den einzelnen Steuerfall an. Ich bin Rentner, mit etwas Kapitalerträgen. Und meine Frau kriegt eine relativ kleine Rente. Ich bin jedes Jahr knapp unter der Steuerpflicht. Ich bekomme daher die gezahlte KAP Ertragssteuer zurück. Das waren z.B. 2021 ca. 9.-€, da macht selbst eine 5.-€ Steuererklärungsapp von Aldi keinen Sinn.
                Ich hatte mal einen Kollegen, der hat seinen Lohnsteuerausgleich (zu Beginn des Jahres) so gestaltet, dass er Steuer nachzahlen musste. Was ihm lieber war, denn er wollte dem Finanzamt kein zinsloses Darlehen geben. Ich finde, wer einfache und klare Steuerfälle hat, sollte auf ein Kaufprogramm verzichten und sich lieber in Elster einarbeiten. Ich brauche mit Elster maximal 1 Sunde für meine/unsere Steuerklärung.
                Gruß Klaus

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                  #9
                  Hallo Steuerbar und alle Interessierte!

                  Das RWI - Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung - möchte deshalb mit seiner "Unstatistik des Monats" die Bürger Deutschlands diesbezüglich informieren/weiterbilden - siehe hier:
                  https://www.rwi-essen.de/presse/wiss...on/unstatistik

                  "Hintergrund

                  Seit 2012 hinterfragen der Bochumer Ökonom und RWI-Vizepräsident Thomas Bauer, der Berliner Psychologe Gerd Gigerenzer und der Dortmunder Statistiker Walter Krämer jeden Monat publizierte Statistiken und deren Interpretation in den Medien. Seit 2018 ist zudem Katharina Schüller, Geschäftsleiterin und Gründerin von STAT-UP, Mitglied des Unstatistik-Teams. Die Unstatistik will zu einem sachlichen und vernünftigen Umgang mit Daten und Fakten beitragen."

                  Meist sind es ernsthafte Themen/Zahlen, die "statistisch auseinandergenommen" und auf Ihren "tatsächlichen Gehalt" überprüft werden - aber es gibt auch recht lustige Themen wie z.B.

                  "Grüne fahren SUV und Joggen macht unsterblich" ...

                  Das Buch „Grüne fahren SUV und Joggen macht unsterblich“ des Unstatistik-Autorenteams ist im Oktober 2023 mit dem „getAbstract-International Book Award 2023“ in der Kategorie Business Impact ausgezeichnet worden. Das Unternehmen getAbstract hat sich auf die Zusammenfassungen von Wirtschaftsbüchern und Klassikern der Weltliteratur spezialisiert und vergibt seine Awards jährlich im Rahmen der Frankfurter Buchmesse.

                  oder das hier: "Warum dick nicht doof macht und Genmais nicht tötet - Über Risiken und Nebenwirkungen der Unstatistik"

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                    #10
                    Hallo Steuerbar!

                    Sie sind hier im Forum schon seit 2012 angemeldet - also gehe ich jetzt mal davon aus, dass wir Ihnen "Elster Einkommensteuererklärung" nicht erklären müssen, das wenden Sie ja schon seit vielen Jahren an!

                    Ich interpretiere Ihre Frage nun dahingehend, dass Sie diese Werbeaussage doch ziemlich stark irritiert hat, weil Sie regelmäßig nur ein paar fuffziger zurückerhalten - und Sie fragen sich, ob sie in Ihrer Einkommensteuererklärung was falsch machen oder was vergessen anzugeben ... !?

                    Bezüglich Elster-Einkommensteuererklärung gelten folgende Grundaussagen:

                    1. Elster-Einkommensteuererklärung ist schlicht und einfach das digitale Abbild der Papier-Einkommensteuererklärung - digital gibt es eine "Hilfefunktion", den Papier-Formularen lag eine mehrseitige "Ausfüllhilfe" bei.

                    2. Elster-ESt gibt keine steuersparende Ratschläge/Hinweise!

                    3. Elster-ESt ist für die Finanzverwaltung gestrickt, also "profiskalisch" ausgelegt: Der Anwender soll schon beim Ausfüllen auf "Ausfüll-Fehler" hingewiesen werden und diese korrigieren, damit der Finanzbeamte das nicht durch Rückfrage oder Raten erledigen muss - steuersparende Ratschläge und Hinweise sind die Ausnahme!

                    Wer Hilfe benötigt bzw. sich steuersparende Ratschläge/Hinweise wünscht, der sollte zu einer Software greifen.

                    Die gemeinnützige Stiftung "Finanztip" hat hierzu was geschrieben:
                    https://www.finanztip.de/steuersoftware/

                    Wem dies alles zuviel / zu komplizert ist, dem helfen Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine.



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                      #11
                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                      Das mit der Weiterverwendung der Daten sehe ich hingegen nicht so eng, die Datenschutzgesetze schieben da schon einen Riegel vor. Und speziell solche Anbieter bekommen bestimmt auch öfter mal entsprechende Prüfungen. Wenn dann dürfen die Daten imho nur selber verwendet werden (mittels Werbung), nicht aber verkauft.
                      Wenn man sich anschaut von wem die App ist und bei entsprechender Recherche bei einer Firma in Russland oder sonstwo landet, würde ich mich nicht unbedingt auf den deutschen Datenschutz verlassen. Selbst bei scheinbar deutschen Firmen wäre ich trotzdem vorsichtig. Ist eine App / Firma verbrannt wird einfach unter anderem namen weitergemacht.

                      Ich finde es allein schon gruselig worauf manche Apps (nicht nur Steuer-Apps) überall zugreifen wollen (gespeicherte Fotos, Kontakte, etc) ohne dass es einen vernünftigen Grund dafür gibt.
                      Da bin ich im Zweifelsfall dann doch lieber etwas paranoid wenn es auch noch um sensible Daten wie meine Finanzen geht:-)


                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
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