Hallo zusammen,
Ich lebe seit über zehn Jahren in den USA und bin in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Ich habe in DE bislang Einkünfte aus Vermietung und Kapitalerträge aus Aktienbeständen. Über die Quellensteuer sind die Kapitalerträge bislang immer abgegoltengewesen, so dass ich diese nicht gesondert angeben musste.
Ich möchte dieses Jahr meine Immobilie in Deutschland über ein Verkäuferdarlehen veräußern. Damit werde ich künftig keine Einkünfte aus Vermietung haben, dafür aber Kapitalerträge durch das Darlehen an den Käufer.
Wie kann ich diese Kapitalerträge dem Finanzamt mitteilen? Da ich diese direkt erziele, erliegen sie keiner Quellensteuer und für beschränkt Steuerpflichtige gibt es keine Anlage KAP.
Viele Grüße
Thomas
Ich lebe seit über zehn Jahren in den USA und bin in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Ich habe in DE bislang Einkünfte aus Vermietung und Kapitalerträge aus Aktienbeständen. Über die Quellensteuer sind die Kapitalerträge bislang immer abgegoltengewesen, so dass ich diese nicht gesondert angeben musste.
Ich möchte dieses Jahr meine Immobilie in Deutschland über ein Verkäuferdarlehen veräußern. Damit werde ich künftig keine Einkünfte aus Vermietung haben, dafür aber Kapitalerträge durch das Darlehen an den Käufer.
Wie kann ich diese Kapitalerträge dem Finanzamt mitteilen? Da ich diese direkt erziele, erliegen sie keiner Quellensteuer und für beschränkt Steuerpflichtige gibt es keine Anlage KAP.
Viele Grüße
Thomas
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