Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage KAP bei beschränkter Steuerpflicht

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage KAP bei beschränkter Steuerpflicht

    Hallo zusammen,
    Ich lebe seit über zehn Jahren in den USA und bin in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Ich habe in DE bislang Einkünfte aus Vermietung und Kapitalerträge aus Aktienbeständen. Über die Quellensteuer sind die Kapitalerträge bislang immer abgegoltengewesen, so dass ich diese nicht gesondert angeben musste.

    Ich möchte dieses Jahr meine Immobilie in Deutschland über ein Verkäuferdarlehen veräußern. Damit werde ich künftig keine Einkünfte aus Vermietung haben, dafür aber Kapitalerträge durch das Darlehen an den Käufer.

    Wie kann ich diese Kapitalerträge dem Finanzamt mitteilen? Da ich diese direkt erziele, erliegen sie keiner Quellensteuer und für beschränkt Steuerpflichtige gibt es keine Anlage KAP.

    Viele Grüße
    Thomas

    #2
    Zitat von thfleiner Beitrag anzeigen
    für beschränkt Steuerpflichtige gibt es keine Anlage KAP.
    Woher weißt Du das? Für 2025 gibt es doch noch gar kein Formular.

    Sind denn die Zinsen, die ein Ausländer von einem Deutschen erhält, in Deutschland überhaupt steuerpflichtig? Damit wären wir allerdings im Steuerrecht. Und das ist nicht Thema dieses Forums.

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

      Woher weißt Du das? Für 2025 gibt es doch noch gar kein Formular.
      .
      Was stimmt Dich zuversichtlich dass es in 2025 verfügbar sein wird?

      Kommentar


        #4
        Zitat von thfleiner Beitrag anzeigen
        Was stimmt Dich zuversichtlich dass es in 2025 verfügbar sein wird?
        Es wird wohl wie üblich im März des Folgejahres zur Verfügung stehen.

        Kommentar


          #5
          thfleiner Könnte daran liegen, dass in den meisten Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht für Kapitaleinkünfte dem Wohnsitzstaat zugewiesen wird (zumindest für Zinsen).
          Siehe hierzu auch Artikel 11 Absatz 1 DBA USA: (1) Zinsen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person als Nutzungsberechtigter bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden.

          Deine Zinseinkünfte aus dem Darlehen an den Käufer deiner Immobilie sind daher nach meiner Einschätzung in Deutschland nicht steuerpflichtig. Du musst sie allerdings in deiner Steuererklärung in den USA angeben.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            thfleiner Könnte daran liegen, dass in den meisten Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht für Kapitaleinkünfte dem Wohnsitzstaat zugewiesen wird (zumindest für Zinsen).
            Siehe hierzu auch Artikel 11 Absatz 1 DBA USA: (1) Zinsen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person als Nutzungsberechtigter bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden.

            Deine Zinseinkünfte aus dem Darlehen an den Käufer deiner Immobilie sind daher nach meiner Einschätzung in Deutschland nicht steuerpflichtig. Du musst sie allerdings in deiner Steuererklärung in den USA angeben.
            Danke, das könnte es erklären. Wobei 49EstG Zinseinkünfte als Kapitalerträge explizit erwähnt, sofern sie in einem Schuldbuch eingetragen sind (was der Fall ist, da ich das Darlehen gegen eine Grundschuld sichere). Ich denke ich werde einen Steuerberater zu Rate ziehen

            Kommentar


              #7
              Besser ist das :-) Wobei die Regelungen des DBA eigentlich Vorrang haben.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

              Kommentar

              Lädt...
              X