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UStVA Reverse-Charge Verfahren, Unschlüssigkeit über Kennzahl

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    UStVA Reverse-Charge Verfahren, Unschlüssigkeit über Kennzahl

    Hallo zusammen,
    im 1. Quartal hatte ich 2 Rechnungen mit Reverse-Charge Anwendung und komme jetzt bei der UStVA nicht weiter.

    Folgender Fall:
    Ich, mit Sitz in Deutschland, habe eine Leistung für ein Unternehmen mit Sitz in Schweden erbracht. Leistungsort sprich Ausführungsort meiner Arbeit war in Deutschland, nicht in Schweden.
    Die Rechnungen habe ich bereits ohne VAT gestellt aber jetzt hadere ich mit den Kennzahlen in der Voranmeldung, weil mich die Begriffshilfe bei Elster verwirrt.


    -Was ist der Unterschied zwischen Kz 60 und Kz 21 und welche muss ich anwenden?

    Bei Kz 60 steht als Hinweis "im Inland ausgeführte steuerpflichtige Umsätze" und auch keine Erwähnung einer ZM. Wenn ich mir den § 13b anschaue, verstehe ich es so, dass man als Leistender zwar in Deutschland (Inland) die Leistung für ein anderes Unternehmen erbringt, man aber selbst nicht in DE sondern in anderem EU-Land wohnt/den Sitz hat.

    -Verstehe ich das richtig und somit trifft es auf mich nicht zu und müsste man in solch einem Fall auch keine zusammenfassende Meldung angeben?

    Bei Kz 21 wiederum steht nur "im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführte Leistungen" mit Hinweis auf ZM. Im § 3a stehen aber, wenn ich es richtig verstehe, zwei Szenarien im
    Absatz 1 Leistungsort entspricht eigenem Unternehmersitz (bei mir DE)
    Absatz 2 Leistungsort entspricht Empfängers Sitz (hier dann SWE)


    Ich habe die Leistung ja in Deutschland erbracht, daher verwirrt mich das "im übrigen Gemeinschaftsgebiet", weil im § auch das Inland als möglicher Ort der Leistung erwähnt wird.

    Falls für Kz 60 wirklich maßgebend wäre, dass ich selbst meinen Sitz nicht in DE hätte, wäre meine Tendenz jetzt Kz 21 in der UStVA anzugeben und dann natürlich auch die ZM.

    -Kennt sich hiermit jemand aus und blickt noch durch?

    Ich wäre super dankbar, hier weiterzukommen!

    Eig. hätte ich noch eine weitere damit zusammenhänge Frage, aber ich halte mich jetzt mal zurück.




    Zuletzt geändert von Aton; 04.04.2025, 09:37.

    #2
    Zitat von Aton Beitrag anzeigen
    Ich, mit Sitz in Deutschland, habe eine Leistung für ein Unternehmen mit Sitz in Schweden erbracht.
    Ein Blick ins Gesetz:

    Zitat von § 3a Abs. 2 UStG
    Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 und der §§ 3b und 3e an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt.

    Kommentar


      #3
      Danke für die Antwort, leider verstehe ich genau diesen Teil nicht. Der Leistungsort wird also Schweden zugeordnet, obwohl die Dienstleistung eigentlich in Deutschland erbracht wurde?

      Dann muss ich wohl Kz 21 ausfüllen.





      Kommentar


        #4
        So seh ich das auch, ja. Das Ergebnis der Leistung wird ja auch in Schweden genutzt.

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          #5
          Vielen Dank!

          Kommentar

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