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nachträgliches Hinzufügen eines Ordnungsbegriffes zu Abrufberechtigungen

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    nachträgliches Hinzufügen eines Ordnungsbegriffes zu Abrufberechtigungen

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe für ELSTER die Abrufberechtigungen meiner 3 Kinder beantragt und freigeschaltet.
    Leider habe ich beim Freischalten versäumt, diesen jeweils einen Ordnungsbegriff zuzuordnen.
    Da ich auch noch die Abrufberechtigung für meine Frau habe, wird das dann etwas unübersichtlich.
    Kann ich den Abrufberechtigungen auch noch nachträglich diesen Ordnungsbegriff zuordnen?
    Ich habe dafür bis jetzt im ELSTER-Programm noch keine Möglichkeit gefunden.

    mit freundlichen Grüßen
    Stefan Helmert

    #2
    Mir ist da auch keine Möglichkeit bekannt - außer die Abrufberechtigung nochmal neu zu beantragen.

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      #3
      Moin Helmui, ich habe mal beim Elster-Beauftragten unseres Finanzamtes nachgefragt und nun heute endlich mal eine Antwort erhalten: es gibt danach anscheinend keine andere Alternative als die Abrufberechtigungen neu zu beantragen.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Guten Morgen,
        ich hatte auch bei meinem Finanzamt nachgefragt und exakt diese Aussage bekommen. Umständlich, aber momentan nicht anders zu lösen. Ich finde die Programmierung dahingehend etwas "unglücklich" und vielleicht kann das in einem kommenden Update behoben werden. Ich sehe da eigentlich kein besonderes Problem.

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