Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe für ELSTER die Abrufberechtigungen meiner 3 Kinder beantragt und freigeschaltet.
Leider habe ich beim Freischalten versäumt, diesen jeweils einen Ordnungsbegriff zuzuordnen.
Da ich auch noch die Abrufberechtigung für meine Frau habe, wird das dann etwas unübersichtlich.
Kann ich den Abrufberechtigungen auch noch nachträglich diesen Ordnungsbegriff zuordnen?
Ich habe dafür bis jetzt im ELSTER-Programm noch keine Möglichkeit gefunden.
mit freundlichen Grüßen
Stefan Helmert
ich habe für ELSTER die Abrufberechtigungen meiner 3 Kinder beantragt und freigeschaltet.
Leider habe ich beim Freischalten versäumt, diesen jeweils einen Ordnungsbegriff zuzuordnen.
Da ich auch noch die Abrufberechtigung für meine Frau habe, wird das dann etwas unübersichtlich.
Kann ich den Abrufberechtigungen auch noch nachträglich diesen Ordnungsbegriff zuordnen?
Ich habe dafür bis jetzt im ELSTER-Programm noch keine Möglichkeit gefunden.
mit freundlichen Grüßen
Stefan Helmert
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