Notarkosten bei Grundstückübertragungsfertrag

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  • Hummel25
    Neuer Benutzer
    • 16.02.2025
    • 8

    #1

    Notarkosten bei Grundstückübertragungsfertrag

    Hallo zusammen,
    sind bei einem Grundstücksübertragungsvertrag - also kein Kauf, Erbe, Schenkung - einer teilweise
    vermieteten Immobilie (Geschäftsräume) die Notarkosten absetzbar? Anschaffungskosten
    oder Werbungskosten? Voll oder anteilig?

    BG
  • Trekker
    Erfahrener Benutzer
    • 23.03.2023
    • 319

    #2
    Meines Erachtens gibt es der entgeltlichen und der unentgeltlichen zwei Formen der Grundstücksübertragung. Entgeltlich ist alles, was mit einem Gegenwert (auch Tausch) abgegolten wird. Unentgeltlich sind das Erbe oder die Schenkung incl. unentgeltliche Übertragung mit Einräumung eines Nießbrauchrechts.

    Um die Frage beantworten zu können, sollte man wissen, um was für eine Art der Übertragung es sich handelt.

    Kommentar

    • Remaisal
      Neuer Benutzer
      • 11.05.2026
      • 2

      #3
      In welches Formular trägt man die Kosten für Haus-und Gründstücksübergabe - Notar - Amtsgericht - und Finanzberatung zu r Übergabe ein?

      Kommentar

      • reckoner
        Erfahrener Benutzer
        • 27.12.2009
        • 5920

        #4
        Hallo,

        auch hier die Frage: Um was handelt es sich? Um einen Kauf, oder um eine Schenkung/Erbschaft? (da du von Finanzberatung sprichst ist aber wohl von einem Kauf auszugehen)
        Und generiert die Immobilie zukünftig Mieteinnahmen?

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45932

          #5
          ... ist aber wohl von einem Kauf auszugehen)
          Wobei allerdings ausdrücklich von Übergabe die Rede ist. Siehe auch hier:

          In welches Formular trägt man die Kosten für Haus und Grundstücksübergabe ein? Notarkosten, Beratung zur Übergabe, Grundbucheintrag, Amtsgericht?



          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • reckoner
            Erfahrener Benutzer
            • 27.12.2009
            • 5920

            #6
            Hallo,

            Wobei allerdings ausdrücklich von Übergabe die Rede ist.​
            Stimmt.
            Vielleicht ist mit Finanzberatung ja auch gemeint, wie die künftige Erbschaft gestaltet werden kann?

            Ich möchte vorschlagen, dass wir nur noch den anderen Thread nutzen (gesehen hatte ich den auch, aber erst nach meinem Post).
            Dieser Thread hier ist eh seltsam, keinerlei Rückmeldung, und eine widersprüchliche Frage (was soll es denn sein, wenn weder Kauf noch Erbe/Schenkung?).

            Ich schließe den Thread mal …

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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