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Anlage AV (Krankengeld + Kurzarbeitergeld) ?

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    Anlage AV (Krankengeld + Kurzarbeitergeld) ?

    Hallo, ich hätte zur Anlage AV eine Frage.

    gehört in die Zeile 7: Entgeltersatzleistungen "2023" -> Kurzarbeitergeld 2023 + Krankengeld 2023? oder nur das Kurzarbeitergeld?

    Bei Zeile 5, kommt der Betrag der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung. Nun habe ich für das Jahr 2023 5 seperate bescheinigungen erhalten.
    Logischerweise addiere ich die Beträge der einzelnen Bescheinigungen. Jedoch steht bei einer Bescheinigung "Stornierung = JA" muss ich diesen Betrag dann also von den restlichen wieder abziehen? Bei allen anderne steht "Stornierung = NEIN"


    #2
    Zitat von Torben3 Beitrag anzeigen
    Hgehört in die Zeile 7: Entgeltersatzleistungen "2023" ... nur das Kurzarbeitergeld?
    Nein, es würde dort dann ja auch konkret nach Kurzarbeitergeld gefragt.

    In Zeile 5 muss halt am Ende die zutreffende Summe stehen. Wenn auf Deiner Bescheinigung Storno steht, Dann prüfe halt, ob der bescheinigte Betrag wirklich bezahlt wurde.

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      #3
      Bei mir war es nicht ungewöhnlich, aus Korrekturgründen mehrere Meldebescheinigungen und entsprechende Stornos zu erhalten.

      Bei 5 Bescheinigungen vom gleichen Arbeitgeber sollten eigentlich 2 davon Stornierungen sein, die sich gegen vorher erhaltene Bescheinigungen aufheben. Dann bleibt eine, möglichst die letzte, unstorniert übrig. Deren Betrag wäre dann zu melden.

      Ergänzung: Man kann auch wie in meinem Fall solche Bescheinigungen für unterschiedliche Zeiträume eines Jahres bekommen. Diese müssen dann addiert werden.

      Bei Lohsteuerbescheinigungen gilt auch in meinem Fall Ähnliches, wobei man da den Bescheinigungsabruf nutzen kann.
      Zuletzt geändert von timote; 07.04.2025, 00:05.
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

        Nein, es würde dort dann ja auch konkret nach Kurzarbeitergeld gefragt.

        In Zeile 5 muss halt am Ende die zutreffende Summe stehen. Wenn auf Deiner Bescheinigung Storno steht, Dann prüfe halt, ob der bescheinigte Betrag wirklich bezahlt wurde.

        Wo steht denn konkret "Kurzarbeitergeld" ich konte bei der Beschreibung für die Zeile 7 keine Konkrete definition finden.

        Ich bin eigetlich davon ausgegangen dss "Entgeldersatzleistungen" auch Krankengeld ist.

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

          Nein, es würde dort dann ja auch konkret nach Kurzarbeitergeld gefragt.

          In Zeile 5 muss halt am Ende die zutreffende Summe stehen. Wenn auf Deiner Bescheinigung Storno steht, Dann prüfe halt, ob der bescheinigte Betrag wirklich bezahlt wurde.
          Wo steht denn konkret "Kurzarbeitergeld" ich konte bei der Beschreibung für die Zeile 7 keine Konkrete definition finden.

          Ich bin eigetlich davon ausgegangen dss "Entgeldersatzleistungen" auch Krankengeld ist.

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            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Nein, es würde dort dann ja auch konkret nach Kurzarbeitergeld gefragt.
            Würde = Konjunktiv

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