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Weshalb auf einmal Nachzahlung ?

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    Weshalb auf einmal Nachzahlung ?

    Hallo,

    ich habe meine Steuererklärung für 2024 gemacht und bekomme nun eine Nachzahlung. Seit 2009 haben wir Steuerklasse 3 und 5 und all die Jahre immer etwas zurückbekommen.
    Ich kann es mir nicht erklären. Es hat sich heuer zu all den Jahren grundlegend nichts geändert, keine Sonderzahlungen o.ä. Ausser dass wir im Laufe des Jahres 2024 aus der Kirche ausgetretetn sind, aber das kann ja nicht der Grund sein. Ich habe zwar mit der Steuerklasse 5 in 2024 weniger Lohnsteuer bezahlt aber es kann doch nicht sein, dass das was "gespart" wurde ich am Ende wieder zurückzahlen muss.
    Hier mal ein paar Zahlen, vielleicht kann mir ja von euch jemand eine Erklärung geben.

    2024 Steuerklasse 3
    Bruttolohn 54.761,00 €, Lohnsteuer 4302,00 € Werbungskosten 4.030,00 €, gez. Kirchensteuer 9,64 €
    Steuerklasse 5
    Bruttolohn 21.167,00 €, Lohnsteuer 2.952,00 €, Werbungskosten 1.230,00 € gez. Kirchensteuer 138,56 €
    Nachzahlung 484,00 €

    2023 Steuerklasse 3
    Bruttolohn 53.530,00 €, Lohnsteuer 4.514,00 €, Werbungskosten 3.876,00, gez. Kirchensteuer 181,44 €
    Steuerklasse 5
    Bruttoarbeitslohn 22.094,00 €, Lohnsteuer 3.522,00 €, Werbungskosten 1.230,00 €, gez. Kirchensteuer 281,76 €
    Erstattung 737,00 €

    Seit wir die Steuerklassen 3 und 5 haben, haben wir immer eine Erstattung erhalten.

    Wir haben auch ein leibliches Kind.

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten, ich bin gerade total überfragt.



    #2
    Hallo 50dani1,

    in 2024 war in Stkl. 3 der Bruttolohn höher als in 2023,
    in 2024 war in Stkl. 5 der Bruttolohn niedriger als in 2023
    (In der Summe sind die Gehälter in 2024 nur ein bischen höher als 2023)

    Das bedeutet grob: Ihr habt in 2024 beim Gehalt in Stkl. 3 mehr Lohnsteuern "gespart" als in Kl. 5 "entspart".

    Und das ist genau die Situation, in der das "gesparte" eher wieder zurückgezahlt werden muss.
    Für die endgültige Steuer ist nunmal das zu versteuernde Einkommen maßgeblich und die (über die Lohnsteuer vorausgezahlte) Einkommensteuer.

    Der Austritt aus der Kirche erspart euch die Kirchensteuer - erhöht aber die Einkommensteuer, weil ihr die Kirchensteuer nicht als "Spende" gegenrechnen könnt.

    Reicht dir diese grobe Ausführung?

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      #3
      Hallo,
      das sollte auch leicht zu prüfen sein. Wenn man Bescheid 2023 und Berechnung 2024 gegebüberstellt, kann man doch das zu versteuernde Einkommen direkt vergleichen. Und mit der Steuertabelle lässt sich dann genau prüfen wo der Unterschied ist.
      Gruß Klaus

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        #4
        In 2023 hattet Ihr 8.024€ Lohnsteuerabzug und 737€ zurückbekommen. Macht 7.299€ Steuer insgesamt.
        In 2024 hattet Ihr bei etwas höherem Bruttoeinkommen nur 7.254€ Lohnsteuerabzug und müsst 484€ nachzahlen. Macht 7.738€ Steuer insgesamt.

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          #5
          Hallo,

          imho sieht das durchaus plausibel aus.

          Der Bruttolohn nach Werbungskosten hat sich um 812 Euro erhöht, und die Steuer um 85 Euro.
          [natürlich nur ganz grob gerechnet, ohne Sonderausgaben und so]

          EDIT: Kirchensteuer hab' ich rausgelassen, daher vielleicht leicht andere Ergebnisse.

          Stefan
          Angehängte Dateien
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Wen Ihr beide Steuerklasse vier nehmt, gibt es immer was zurück. Ihr habt dann aber im laufenden Jahr zusammen auch mehr Lohnsteuer bezahlt.

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              #7
              Egal welche Steuerklassenkombination ihr wählt - am Ende zahlt man doch sowieso das Gleiche an Steuern. Nur eben aufs Jahr über 12 Monate verteilt oder durch eine Nachzahlung/Erstattung nach der Einkommensteuererklärung.

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                #8
                Das waren alles hilfreiche Antworten.

                Zu dem Missverständnis, dass es durch einen Kirchenaustritt nicht zu einer Steuernachzahlung kommen könnte: Einkommensteuer und Kirchensteuer sind Jahressteuern. Erfolgt der Kirchenaustritt mitten im Jahr, dann wurden auch nur für das halbe Jahr Kirchensteuern einbehalten. Oft ist aber das Gehalt im zweiten Halbjahr höher als im ersten, z. B. wegen Gehaltserhöhung oder Weihnachtsgeld. Die Hälfte der Kirchensteuer ist also dann mehr als die Kirchensteuer für die ersten sechs Monate.

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                  #9
                  Hallo Zusammen,

                  erstmal vielen herzlichen Dank für die vielen und raschen Antworten. Dass wenn ich weniger Steuern bezahle, ich am Ende nachzahlen muss ok, leuchtet mir noch ein. Was ich nicht verstanden habe, warum ich bei 1.000,00 € brutto weniger fast 600,00 € an Lohnsteuer weniger bezahlt habe. Warum in 2024 soviel weniger als in 2023 oder den vorangegangenen Jahren ? Netto wirkt sich das ja kaum aus. Bei Recherche im Internet heisst es, wenn der eine Partner mehr als 60% des Einkommens beiträgt, sollte man Steuerklasse 3 und 5 wählen und man hat keine Nachzahlung. Ich versteh es immer noch nicht ganz. Wir haben bereits seit 15 Jahren die Steuerklassen und es gab immer eine Erstattung. Bei 4 und 4 fehlen uns ca 300,00 € netto im Monat, da krieg ich am Ende bestimmt keine 3.600,00 € Steuererstattung...:-(

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                    #10
                    Hallo,
                    für die Einkommensteuer(erklärung) sind die gewählten Steuerklassen völlig wurscht. Die Steuerklasse regelt nur die während des Jahres die monatlich zu zahlende Steuer, die dann vom AG einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Ob die Nachzahlung richtig ist, kannst Du doch ganz leicht prüfen. Du das doch aus dem Bescheid das zu versteuerne Einkommen und die gezahlte Einkommensteuer. In einer Steuertabelle kannst Du prüfen was an Steuer zu zahlen ist. Dann weist Du alles. Das dauert keine 10 Minuten.
                    Zuletzt geändert von Gpswanderer; 08.04.2025, 16:01.
                    Gruß Klaus

                    Kommentar


                      #11
                      Auf Allgemeine Aussagen im Internet sollte man sich nicht verlassen. Es gibt Steuerklassenrechner, mit denen man recht gut nachstellen kann,

                      ob bei der Steuerklassenkombination 3/5 Nachzahlungen zu erwarten sind.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo 50dani1!

                        *****
                        Wenn das Verhältnis der Bruttolöhne der Ehepartner 60:40 ist, dann entspricht die unterjährig abgeführte Lohnsteuer der Jahressteuer.

                        Wenn das Verhältnis davon abweicht, dann gibt es Verhältnisse, bei denen es zu Nachzahlungen kommt, und auch Verhältnisse, bei denen es zu Erstattungen kommt.

                        Das kann jeder der es genau wissen will mit Lohnsteuerklassenwahl-Rechnern und Jahrssteuerrechnern durchspielen.

                        *****
                        Wie oben schon geschrieben: Die Jahressteuer nach der ESt-Erklärung bleibt immer dieselbe.

                        aus III / V folgt Erklärungspflicht, weil diese Variante je nach Verhältnis der Bruttolöhne zwingend zu Nachzahlungen führt.

                        aus IV / IV folgt immer Erstattung - deshalb besteht auch keine gesetzliche Erklärungspflicht - der Staat freut sich, ohne sich zu bedanken ...

                        *****
                        Wichtiger als irgendwelche Erklärungspflichten oder nicht, als Erstattungen oder Nachzahlungen, ist jedoch zu wissen, dass sämtliche Lohnersatzleistungen vom Nettolohn abhängig sind!

                        Also wenn ein Ehepartner z.B.
                        - chronisch krank ist und regelmäßig Krankengeld erhält, oder
                        - einen unsicheren Arbeitsplatz hat und Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit droht,
                        dann kann man vielleicht - je nach persönlicher monatlicher finanzieller Situation - die "falsche" Steuerklassenwahl treffen, damit höhere Lohnersatzleistungen beziehen - und die zuviel bezahlten Lohnsteuern sich dann eben erst über die Jahreserklärung vom Staat zurückholen.

                        Auch bei der Familienplanung kann man durch rechtzeitig geänderte Lohnsteuerklassen die Höhe des Eltern- und Mutterschaftsgeld nicht unerheblich beinflussen
                        siehe hier: https://familienportal.de/familienpo...t-habe--124670

                        "Falls Sie in der Zeit vor der Geburt Ihres Kindes Ihre Steuerklasse gewechselt haben, kann sich diese Änderung auf die Höhe Ihrer Steuern und Ihrer Sozialabgaben auswirken. Für die vereinfachte Berechnung des "Elterngeld-Nettos" kommt es auf die neueste Steuerklasse an. Die ältere Steuerklasse wird nur dann verwendet, wenn diese innerhalb des gesamten Bemessungszeitraums länger gegolten hat als die neuere. Dasselbe gilt für andere Abzugsmerkmale wie zum Beispiel die Anzahl Ihrer Kinderfreibeträge.

                        Wenn Sie nach der Geburt arbeiten, werden zur Berechnung Ihres Einkommens nach der Geburt dieselben Abzugsmerkmale verwendet wie zur Berechnung Ihres Einkommens vor der Geburt. Ein erneuter Wechsel der Steuerklasse nach der Geburt hat also keine Auswirkung mehr auf Ihr Elterngeld."
                        Zuletzt geändert von Uwe64; 08.04.2025, 18:13.

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