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KAP für 2024 ausfüllen oder nicht?

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    KAP für 2024 ausfüllen oder nicht?

    Hey, mich verwirrt die das Dokument KAP für die Steuererklärung 2024.

    Ich habe Gewinne bei TR Realisiert und hatte bei der ING-Bank Zinserträge und Dividende Ausschüttung.

    Bei TR war ich unterhalb des Freistellungsauftrag
    bei ING leicht darüber.

    In der Steuerbescheinigung bei der ING sehe ich das die Steuern usw. abgeführt wurden.
    Jetzt habe ich gehört das ich daher die KAP gar nicht ausfüllen müsste oder muss ich es trotzdem angeben.
    Nicht das ich Erträge doppelt versteuere.

    Danke

    #2
    Wenn du den Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig ausgeschöpft hast und Steuern abgeführt wurden, macht es natürlich Sinn,

    die Kapitalerträge partiell zu erklären, in deinem Fall die bei der ING. Den bei TR beanspruchten Freistellungsbetrag trägst du in

    die Zeile 17 ein, es genügt der Antrag in Zeile 5 der Anlage KAP.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn du den Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig ausgeschöpft hast und Steuern abgeführt wurden, macht es natürlich Sinn,

      die Kapitalerträge partiell zu erklären, in deinem Fall die bei der ING. Den bei TR beanspruchten Freistellungsbetrag trägst du in

      die Zeile 17 ein, es genügt der Antrag in Zeile 5 der Anlage KAP.
      Danke für die Antwort, ich habe 450€ Freistellung bei TR und 550€ bei ING.
      Also Steuern abgeführt wurde nur bei der ING da ich hier leicht über die 550€ kam.
      Ich bin mir nicht sicher ob es Zeile 16 oder 17 Eintragen muss?

      Zeile 16 In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in den Zeilen 7 bis 15, 30 und 33 erklärten Kapitalerträge entfällt (ggf. „0“)

      Bei Eintragungen in den Zeilen 7 bis 15, 18 bis 27, 30, 33, 52 und 54 der Anlage KAP, in den Zeilen 8 bis 30, 33 und 34 der Anlage KAP-BET sowie in der Anlage KAP-INV:
      Zeile 17 In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt (ggf. „0“)

      Wo müsste ich den Sparerpausch von der ING eintragen?

      Danke

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        #4
        Wo müsste ich den Sparerpausch von der ING eintragen?
        Der gehört in die Zeile 16, in die Zeile 17 gehört der bei TR tatsächlich beanspruchte Sparer-Pauschbetrag. Das müssten ja

        weniger als die 450 € gewesen sein. So habe ich deinen Beitrag '#1 zumindest verstanden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Der gehört in die Zeile 16, in die Zeile 17 gehört der bei TR tatsächlich beanspruchte Sparer-Pauschbetrag. Das müssten ja

          weniger als die 450 € gewesen sein. So habe ich deinen Beitrag '#1 zumindest verstanden.
          Danke, Ich habe jetzt in Zeile 16 die 550€ von der ING und
          in Zeile 17 die 439€ die unterhalb der 450€ liegt. Also hier war ich unter dem Sparer Pausch.
          Ganz klar ist es mir nicht, wie das FA das nachher auseinanderhalten kann.

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