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neue Steuernummer über ELSTER beantragen möglich? Wie?

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    neue Steuernummer über ELSTER beantragen möglich? Wie?

    da heißt es wie folgt:

    Ergänzen Sie bitte die zweite bereits aufgeklappte Option "Neue Steuernummer beantragen" im Abschnitt Steuernummer, wenn Sie keine Steuernummer besitzen oder wenn Ihnen vom zuständigen Finanzamt noch keine Steuernummer mitgeteilt wurde.
    Zum Eintragen des neuen Finanzamtes gehen Sie dann bitte wie folgt vor:
    1. Wählen Sie das Bundesland aus, in dem das Finanzamt belegen ist, an das Sie Ihren Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermitteln wollen.
    2. Wählen Sie nun das entsprechende zuständige Finanzamt aus.
    3. Klicken Sie auf die Schaltfläche [Weiter].

    Kann mir einer sagen, WO ich das hier von den ELSTER-schaffenden vorgegebene Prozedere finde? In der E-Steuer-Erklärung finde ich das einfach nicht - danke.

    #2
    WO ich das hier von den ELSTER-schaffenden vorgegebene Prozedere finde? In der E-Steuer-Erklärung finde ich das einfach nicht
    Das findest du auf der Startseite des Formulars für die Einkommensteuererklärung.

    Startseite_neue_Steuernummer.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      hmmmmm - genau das ist der Weg - ELSTER hatte da zwei Formulare eingerichtet, wobei es um die Adressänderung ging ......und da wurde diese Option, die ich zuvor schon gesehen hatte, einfach NICHT mehr angezeigt. Habe die jetzt mal rausgehauen.
      Danke.


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        #4
        bin auch davon ausgegangen, dass der Antrag zuvor zu stellen ist, dann die neue Steuernr. mitgeteilt wird. Die wird dann wohl erst mit Erstellung des Bescheides neu vergeben, denke ich.

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          #5
          was ich auch nicht ganz verstanden habe - die Steuererklärung ist für meinen 92jährigen verwitweten Schwiegervater, der zur Deckung seiner Pflegeheimunterbringungskosten = 60.000 EUR/jährlich (!!!) als Pensionär auch die gezahlte Steuer benötigt, worauf ihn seine Pflegekasse aufmerksam gemacht hat, ansonsten werde er zu einem "Härtefall", dass trotz Eintragung seiner Verwitwung die Maske für die Eintragungen für seine verstorbene Ehefrau - meiner Schwiergermutter - noch mitgeschleppt wird.

          Kommentar


            #6
            Das mit der neuen Steuernummer wird normalerweise mit gesondertem Schreiben mitgeteilt. Spätestens im ersten Bescheid sieht man sie auch.

            Dein langer Schachtelsatz ist etwas verwirrend. Man darf grds keine Angaben zur schon länger verstorbenen Ehefrau machen. Verwitwet seit braucht man eigentlich nur im Sterbefolgejahr für das Witwensplitting. Danach kann man das auch weglassen.

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              #7
              Alles gut - ich ignoriere einfach die Maske für die Eintragungen für die seit Jahren verstorbene Schwiegermutter.
              Der "erklärende" Schwiegervater hat seit Jahren KEINE Steuererklärung mehr vorgelegt, hat sich davon befreien lassen und halt die Steuerrückerstattung "verschenkt" ;-). Die letzte Steuererklärung ist schon so lange her, dass das bisherige Finanzamt seine Steuernr. gelöscht hat, wie mir gestern der zuständige Finanzbeamte auf tel. Anfrage mitgeteilt hat.

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                #8
                Ab 2021 kannst du noch freiwillig Steuererklärungen machen. Die Festsetzungsfrist für die Antragsveranlagung liegt bei vier Jahren, also für 2021 beim 31.12.2025 usw. Es empfiehlt sich, mit dem ältesten Jahr zu starten und dann die Daten zu übernehmen.

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                  #9
                  danke für die freundliche u. kompetente Unterstützung. Mal schauen wie sich die zuständige Finanzbehörde für/zu den Jahren davor stellt, wenn mal die 2024er-Erklärung dort abschließend beschieden worden ist.

                  Kommentar


                    #10
                    Mal schauen wie sich die zuständige Finanzbehörde für/zu den Jahren davor stellt, wenn mal die 2024er-Erklärung dort abschließend beschieden worden ist.
                    Bis in das Jahr 2021 zurück sind Erklärungen sicher problemlos möglich, weiter zurück könntest du nur gehen, wenn es Gründe für

                    eine Pflichtveranlagung geben würde.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      muss mich doch noch einmal melden, denn die meisten Eintragungen habe ich in der ELSTERerklärung vorgenommen. Beim Prüfen meckert man mich an und zwar geht es um den Eintrag
                      Gefundene Fehler und Konflikte

                      Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Sie haben die Zusammenveranlagung ausgewählt, jedoch keine Angaben zur Ehefrau / Person B gemacht. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.
                      Mögliche Fehlerquellen
                      Hauptvordruck / Allgemeine Angaben
                      • 2 - Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehepartner/-in B / Lebenspartner/-in B nach dem LPartG)
                      • 3 - Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart

                      Wie ich bereits schrieb ist die Schwiegermutter 2020 verstorben.
                      Ich finde aber nur die Anlageform in der Auswahl =


                      Allgemeine Angaben
                      1. Hauptvordruck

                        Allgemeine Angaben
                      2. 1 - Steuerpflichtige Person. Nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehepartner/-in A / Lebenspartner/-in A nach dem LPartG)
                      3. 2 - Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehepartner/-in B / Lebenspartner/-in B nach dem LPartG)
                      4. 3 - Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart
                      5. 4 - Bankverbindung
                      Die Einzelveranlagung für ihn als Witwer bekomme ich nicht angeboten ......oder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr ;-)?

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                        #12
                        Die Einzelveranlagung für ihn als Witwer bekomme ich nicht angeboten ......oder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr ;-)?
                        Zur Veranlagungsart dürfen überhaupt keine Angaben gemacht werden, einfach leer lassen !
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          jetzt bräuchte ich nur noch den Hinweis - WO einfach leer lassen?

                          so fängt es an =

                          Startseite des Formulars Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)

                          gehe ich auf weiter kommt =

                          Hauptvordruck

                          Allgemeine Angaben

                          wie oben

                          ?

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                            #14
                            Hallo,

                            im Hauptvordruck darf unter "2 - Ehefrau oder Person B" und unter "3 - Veranlagungsart" nichts stehen.

                            Vermutlich hast du bei 3 die Einzelveranlagung ausgewählt doch diese Auswahl ist bei einer Steuererklärung für eine einzelne (nicht verheiratete Person) nicht erlaubt und ohnehin sinnlos.

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                              #15
                              vor den Texten
                              1. Hauptvordruck

                                Allgemeine Angaben
                              2. 1 - Steuerpflichtige Person. Nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehepartner/-in A / Lebenspartner/-in A nach dem LPartG)
                              3. 2 - Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehepartner/-in B / Lebenspartner/-in B nach dem LPartG)
                              4. 3 - Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart
                              5. 4 - Bankverbindung
                              sind Häkchen gesetzt, die ich aber nicht herausnehmen/löschen oder was auch immer kann. Ich denke, dass es daran liegt. Kann das sein und wie komme ich da weiter?

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