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Gesonderte und einheitliche Feststellung Probleme mit dem Aufteilungsschlüssel

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    Gesonderte und einheitliche Feststellung Probleme mit dem Aufteilungsschlüssel

    Ich vertrete eine Erbengemeinschaft, der meine Frau angehört. Hier ist ein Mehrfamilienhaus zu gleichen Teilen aufgeteilt. Ich habe in FB und FE1 die notwendigen Daten wie Aufteilung eingetragen. Die Eingabe der Mieteinkünfte und Werbungskosten geht problemlos, die Berechnung der Einkünfte ist stimmig, aber: dieser vollständige Wert wird nur meiner Frau als Einkommen zugeordnet, eine anteilige Summe erscheint nicht. An welcher Stellschraube muss ich drehen?

    #2
    ... aber: dieser vollständige Wert wird nur meiner Frau als Einkommen zugeordnet, eine anteilige Summe erscheint nicht. An welcher Stellschraube muss ich drehen?
    Bei der Feststellungserklärung -ESt 1 B- gibt man in der Anlage FE 1 auf Seite 4 in Zeile 58 normalerweise an, dass alles nach Schlüssel verteilt wird.

    und trägt den Wert aus Zeile 86 der Anlage V ein. Wenn so verteilt wird, darf unter 5. Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen nichts eingetragen werden !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Uwe64 ! Du löschst deine Antworten schneller, als ich sie freischalten kann.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Oder löschst Du sie gerade deshalb ? Falls ja, dann lasse den "Blödsinn", wir machen das schon !
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider bleiben noch Fragen offen. Der anteilige Gewinn meiner Frau wird immer noch nicht dargestellt. Weiter habe ich festgestellt, dass in ESt1A in AnlageV die Erhaltungsaufwendungen in Zeile 55 und 56 andere Werte liefern als im Feststellungsformular Anlage V Zeile 35. Gibt es da evtl. einen Zusammenhang?

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            #6
            Der anteilige Gewinn meiner Frau wird immer noch nicht dargestellt.
            Das siehst du richtig. Die Feststellungserklärung enthält keine Aufteilungsberechnung. Den Anteil deiner Frau musst du selbst ausrechnen

            oder warten, bis der Feststellungsbescheid vorliegt. Da steht die Aufteilung auf die Beteiligten betragsmäßig drin.

            Einkünfte aus Grundstücksgemeinschaften sind seit 2023 in der Anlage V-Sonstige zur ESt 1 A zu erklären, in der Anlage V haben die nichts verloren.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo Charlie24 und @Piccard777!

              Ihr seht es ja an der Uhrzeit - ich habe versucht, einige Minuten vor Charlie24 eine Antwort zu posten - die wurde jedoch nicht freigegeben ...

              dann habe ich ein Zitat das ich mit [QUOTE]-Code einfügen im Text hatte in " ... " geändert - immer noch vergeblich ...

              dann habe ich auch noch die " ... " rausgenommen als auch eine 1. und 2. und 3. Aufzählung - dann wurde meine Antwort auch sofort freigegeben ...

              also habe ich die ersten beiden sowieso nicht freigegebenen Nachrichten gelöscht ...

              und dann war es 12:55 Uhr oder so und ich entdeckte, dass Charlie mal wieder schneller geantwortet auch auch alles Notwendige geschrieben hatte - dann hab ich auch meine letzte und freigegebene Nachricht gelöscht!

              Ich frage mich aber schon, weshalb Ihr mit Administratorrechten überhaupt meine gelöschten Antworten zu sehen bekommt ... was soll denn da für ein Sinn dahinterstehen?

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                #8
                Nochmals ein Hallo an Charlie24 und Piccard777!

                Mein vorstehendes Posting ist nur für Euch bestimmt - es ist mal wieder, aus unerfindlichen Gründen, "nicht freigeschaltet" - lest es und löscht es!

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                  #9
                  Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                  Nochmals ein Hallo an Charlie24 und Piccard777! Mein vorstehendes Posting ist nur für Euch bestimmt
                  Das ist allerdings hier ein öffentliches Forum. Deshalb:

                  Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                  Hallo Charlie24Ich frage mich aber schon, weshalb Ihr mit Administratorrechten überhaupt meine gelöschten Antworten zu sehen bekommt
                  Ich wusste nicht dass andere die nicht zu sehen kriegen. Das ist nämlich ziemlich nervig, so ein Thread ist oft voller gelöschter Beiträge von Dir. Man sieht aber den Inhalt nicht, nur dieses Bild:


                  image.png

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                    #10
                    Hallo L. E. Fant!

                    In letzter Zeit habe ich das Problem - früher nie (!) - dass meine Beiträge zuerst mal nicht freigeschaltet werden - das soll ja mit dem "super-scharfgeschalteten Spam-Schutz" zusammenhängen - dann kopiere ich meinen Beitrag nochmals und nehme die Passagen raus, bei denen ich vermute, dass deswegen der Spamschutz anschlägt, und lösche den "nicht freigegeben" Beitrag.

                    Sorry, liebe Forums-Mitglieder mit Admin-Rechten - ich wollte damit erreichen, dass Ihr weniger "lästige Freischaltungen" durchführen müßt!

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                      #11
                      Sorry, liebe Forums-Mitglieder mit Admin-Rechten - ich wollte damit erreichen, dass Ihr weniger "lästige Freischaltungen" durchführen müßt!
                      Administratoren sind wir nicht, nur Moderatoren !. Da wir bei nicht freigeschalteten Beiträgen benachrichtigt werden und die Freischaltung per Mausklick möglich ist,

                      ist das vom Zeitaufwand her schon erträglich.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Ok, ich versteh das jetzt jedenfalls. Und ich schließe mich Charlie an, so viel Arbeit macht das nicht. Es wird halt immer wieder vorkommen, dass es eine Weile dauert, bis einer von uns diese Beiträge sieht.

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