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Anlage V, zeile 10

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    Anlage V, zeile 10

    Hallo, muss ich in Anlage V, Abschnitt 1, Zeile 10 die Wohnungsfläche angeben? Das habe ich hier bisher nicht gemacht. Bisher habe ich sie nur in Abschnitt 2 angegeben.
    Es handelt sich um eine Jahresmietwohnung, die ausschließlich von meinem Mieter genutzt wird. Vielen Dank.

    #2
    Was heißt muss? Es ist nun mal üblich, auch die Gesamtwohnfläche anzugeben, auch wenn es nur eine Wohnung gibt und beide Angaben

    identisch sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Was passiert denn, wenn Du das weglässt? Gibt's dann eine Fehlermeldung? Dann würd ich das Feld ausfüllen.

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        #4
        Ja, wenn ich es weglasse, bekomme ich eine Fehlermeldung. Das hatte ich letztes Jahr nicht.
        Also trage ich hier einfach die Wohnungsfläche ein? Die gleiche Zahl, die ich in Abschnitt 2 (Einnahmen) in Zeile 1 eingetragen habe?

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          #5
          Ja, wie Charlie schon gesagt hat, die gesamte Wohnfläche und die der Wohnung können durchaus identisch sein.

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