Hallo, muss ich in Anlage V, Abschnitt 1, Zeile 10 die Wohnungsfläche angeben? Das habe ich hier bisher nicht gemacht. Bisher habe ich sie nur in Abschnitt 2 angegeben.
Es handelt sich um eine Jahresmietwohnung, die ausschließlich von meinem Mieter genutzt wird. Vielen Dank.
Es handelt sich um eine Jahresmietwohnung, die ausschließlich von meinem Mieter genutzt wird. Vielen Dank.
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