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Lohnsteuerermäßigung, Streichen Kind auf der Steuerkarte

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    Lohnsteuerermäßigung, Streichen Kind auf der Steuerkarte

    Hallo, ich bin auf der Seite Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen

    und möchte ein Kind von der Lohnsteuerkarte streichen lassen, da ab Mai kein Kindergeld mehr bezogen wird.
    Wie kann ich das machen?

    Vielen Dank für Hilfe.


    #2
    ... und möchte ein Kind von der Lohnsteuerkarte streichen lassen, da ab Mai kein Kindergeld mehr bezogen wird.
    Das ist doch unterjährig nicht wirklich sinnvoll. Der ELStAM-Eintrag wirkt sich nur bei den Zuschlagsteuern (Soli und ggf. Kirchensteuer) aus

    und da wird der Kinderfreibetrag für das Kind aus Vereinfachungsgründen noch für das gesamte Jahr 2025 gewährt. Möglich ist die Streichung

    über die Anlage elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) unter 2 - Änderung der ELStAM.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Sofern der Kindergeldanspruch wegen Volljährigkeit entfallen sollte, brauchst du gar nichts machen. Der Kinderfreibetrag entfällt bei Volljährigkeit automatisch und müsste erst wieder neu beantragt werden z.B. wg. Ausbildung.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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