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Anlage KAP - vorausgefüllte Zinsbescheinigung

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    Anlage KAP - vorausgefüllte Zinsbescheinigung

    Guten Morgen,

    ich bin etwas verwirrt, werden in der vorausgefüllten Steuerdaten z.B. bei den Zinsen, nur die Zinsen ausgewiesen, die dem Freistellungsauftrag unterliegen haben?
    Schon mal vielen Dank im Voraus!

    #2
    Hallo,

    von was für "vorausgefüllten Steuerdaten" sprichst du? Die gibt es bei Kapitalerträgen nicht.

    Einzig der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag wird dem Finanzamt gemeldet. Damit kannst du aber in der Steuererklärung fast nichts anfangen.
    Halte dich am Besten an die Steuerbescheinigung der Bank.

    Und noch was: Freistellungsauftrag und Sparer-Pauschbetrag ist nicht unbedingt das Gleiche. Der Freistellungsauftrag interessiert bei der Steuererklärung überhaupt nicht.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      ... werden in der vorausgefüllten Steuerdaten z.B. bei den Zinsen, nur die Zinsen ausgewiesen, die dem Freistellungsauftrag unterliegen haben?
      Die Bescheinigungen über die tatsächlich freigestellten Kapitalerträge sind nicht zur Übernahme geeignet und werden deshalb

      bei Mein ELSTER auch nicht übernommen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo,
        es wäre auch zu püfen, ob es sinnvoll ist die KAP Erträge zu erklären. Je nach persönlichem Steuersatz kann es besser sein es nicht zu tun.
        Gruß Klaus

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          #5
          Je nach persönlichem Steuersatz kann es besser sein es nicht zu tun.
          Das stimmt so nicht. Bei einem hohen Grenzsteuersatz bleibt es beim besonderen Tarif nach § 32d EStG.

          Dann ist das Ausfüllen der Anlage KAP allerdings eine überflüssige Fleißarbeit.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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