Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage R-AV / bAV - Pensionsfonds Bemessungsgrundlage

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage R-AV / bAV - Pensionsfonds Bemessungsgrundlage

    Hallo

    Wenn in o.g. Anlage ein Wert in Zeile 5 (Leistungen aus einem Pensionsfonds..) eingegeben ist, benötigt Elster auch zwingend Angaben zu Zeile 6 (Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag).

    Die automatische Datenübernahme ist entsprechend den bei Elster hinterlegten Unterlagen erfolgt. Leider ist der Wert für die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag, abweichend zur gesetzlichen Rente, nicht in der vom Allianz Pensionsfond übermittelten Unterlage enthalten. Bei einem Anruf konnte die Allianz auch nicht weiter helfen.

    Wie kann ich den notwendigen Wert erhalten oder ermitteln?

    Viele Grüße Rüdiger

    #2
    Was steht denn in der Leistungsmitteilung genau ? Man bekommt die ja auch schriftlich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Leider kommt die Leistungsmitteilung weder bei meinem Vater noch bei meinen Schwiegervater postalisch.

      Bei den an das Finanzamt übermittelten Unterlagen gibt es keine Zeile für die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag.

      Ich habe auf meiner Suche mehrfach gelesen, dass sich der Wert für die einmal ermittelte Bemessungsgrundlage nicht ändert. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird dieser aber jedes Jahr angepasst. Lediglich die Differenz zwischen der Bemessungsgrundlage und der gezahlten Rente bleibt gleich.

      Kommentar


        #4
        Du darfst den steuerfreien Rentenbetrag nicht mit einem Versorgungsfreibetrag samt Zuschlag vermengen. Leistungen aus einem Pensionsfonds

        können auch Leistungen nach Nummer 1 der Leistungsmitteilung sein, die sind dann zu 100% steuerpflichtig. In welche Zeile der Anlage R-AV/bAV

        werden die elektronisch übermittelten Daten denn übernommen ? Man kann die elektronisch übermittelten Bescheinigungen auch downloaden, bei

        uns ist da die Leistungsnummer angegeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Die Leistungen werden automatisch in Zeile 5 übernommen. Dies ist auch richtig und wurde in den vorherigen Jahren so praktiziert und geprüft. Leider in handschriftlicher Form. Mein Schwiegervater hat in Zeile 6 einfach nichts eingetragen. Das geht mit Mein Elster nicht mehr, hier ist ein Betrag einzugeben. Aus den Steuerbescheiden der letzten Jahre ist die Summe nicht zu ersehen. Aber offenbar hat das Finanzamt das bei der Prüfung korrigiert, oder in deren Programm funktioniert die Berechnung auch ohne Eintrag in Zeile 6.

          Ich habe mir den elektronisch übermittelten Beleg angesehen. Es hat soweit alles seine Richtigkeit. Lediglich der Betrag zu Zeile 6 ist nicht vorhanden.

          Vielleicht versuchen wir noch einen Vorstoß bei der Allianz in der Hoffnung die richtige Information diesmal zu erhalten.

          Vielen Dank erst einmal.

          Kommentar


            #6
            Aus den Steuerbescheiden der letzten Jahre ist die Summe nicht zu ersehen.
            Der Versorgungsfreibetrag inklusive Zuschlag müsste aber in den Steuerbescheiden als Betrag aufgeführt sein. Der ändert sich normalerweise auch nicht.

            Es gibt in Abhängigkeit vom Jahr des Versorgungsbeginns Höchstbeträge. Wird eigentlich das Jahr des Versorgungsbeginns elektronisch übermittelt ?

            Hier kannst du die Höchstbeträge nachsehen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__19.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Aus den Steuerbescheiden ist der Versorgungsfreibetrag zu entnehmen nicht aber die Bemessungsgrundlage.

              Die Bemessungsgrundlage ändert sich jedes Jahr. Das ist aus den elektronisch übermittelten Belegen der gesetzlichen Rentenversicherung zu ersehen.

              Kommentar


                #8
                Aus den Steuerbescheiden ist der Versorgungsfreibetrag zu entnehmen nicht aber die Bemessungsgrundlage.
                Das ist klar, das ist auch bei uns so.

                Die Bemessungsgrundlage ändert sich jedes Jahr. Das ist aus den elektronisch übermittelten Belegen der gesetzlichen Rentenversicherung zu ersehen.
                Beim Versorgungsfreibetrag und dem Zuschlag ist das nicht der Fall, der bleibt immer gleich. Der steuerfreie Rentenbetrag ändert sich im Übrigen

                in der Regel auch nicht, alle Rentenerhöhungen sind zu 100% steuerpflichtig, deshalb steigt auch der Rentenanpassungsbetrag.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Langsam bin ich etwas verwirrt. Es sind nun so viele diverse Begriffe. Vielleicht verstehe ich auch etwas falsch.

                  1. Die gezahlte Rente aus einem Pensionsfonds wird in meinem Fall in Zeile 5 R-AV / bAV eingetragen.

                  2. Ich dachte die Bemessungsgrundlage in Zeile 6 ist die ursprüngliche nicht oder geringer zu besteuernde Rente des ersten Rentenjahres. Da der Betrag sich aber gemäß Mitteilung der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht, scheint das eher der Betrag zu sein, um den die Rente gestiegen ist? Dem würde aber widersprechen, dass die zu zahlende Steuer niedriger wird, wenn sich der Betrag erhöht.

                  3. Der Versorgungsfreibetrag nach Einkommensteuergesetz (EStG) § 19 wird ja automatisch entsprechend dem Jahr des Rentenbeginns bei der Prüfung durch das Finanzamt eingesetzt.
                  Dies ist auch gleichzeitig der steuerfreie Rentenbetrag(-Anteil).

                  4. Der von Dir angesprochene Rentenanpassungsbetrag istdie Summe der jährlichen Rentenerhöhungen. Dieser ist in Elster nicht einzutragen, oder?

                  Kommentar


                    #10
                    Ich habe mir gerade nochmal das Einkommensteuergesetz (EStG) § 19 detailliert durchgelesen.

                    Dort steht: „ 4Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag ist a) bei Versorgungsbeginn vor 2005
                    das Zwölffache des Versorgungsbezugs für Januar 2005, …

                    Das würde ja meine Frage beantworten. Bedeutet aber, dass bei einer Rentenzahlung im Januar 2005 ein Betrag von 12.000 Euro in Zeile 6 R-AV / bAV einzutragen ist.

                    Kommentar


                      #11
                      Die Besteuerung von Leibrenten ist in § 22 EStG geregelt, mit der Besteuerung von Versorgungsbezügen besteht da kein Zusammenhang.

                      Bei Renten, die vor 2005 begonnen haben, beträgt der Besteuerungsanteil 50% des Rentenbetrags 2005, alle Rentenerhöhungen danach sind zu 100%

                      steuerpflichtig. Diese Erhöhungen werden durch den sog. Rentenanpassungsbetrag repräsentiert. Du solltest dir die Steuerbescheide der Vorjahre

                      durchsehen, das ist zielführender als das Lesen der gesetzlichen Regelungen.
                      Zuletzt geändert von Charlie24; Gestern, 18:51. Grund: 2005 nach Rentenbetrag ergänzt
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Ich habe die Lösung jetzt gefunden. Vielen Dank für Deinen Support.

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von Zeus209 Beitrag anzeigen
                          Ich habe die Lösung jetzt gefunden. Vielen Dank für Deinen Support.
                          Es wäre nicht schlecht, wenn wir erfahren würden, wie die gefundene Lösung aussieht. Das hilft ja vielleicht auch anderen Anwendern,

                          die bei einer Recherche auf dieses Thema stoßen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            1. In der Anlage R wird in Zeile 4 der Rentenbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung eingetragen, in Zeile 5 der Rentenanpassungsbetrag. Dies ist die Differenz aus dem ersten Rentenjahr zur aktuellen Rente. Beide Werte werden automatisch übernommen.

                            2. In der Anlage R-AV / bAV wird in Zeile 5 die Leistung aus dem Pensionsfonds eingetragen. In Zeile 6 jedoch die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag. Hier wird nur der Wert in Zeile 5 automatisch übernommen.

                            3. Ich habe zwar den Text der Zeilen jeweils gelesen, aber mich verrannt, da ich dachte auch in der Anlage R-AV / bAV müsse dort die gleiche Differenz wie unter 1 ermittelt werden. Diese Daten konnte mir mein Schwiegervater aber nicht geben.

                            4. Diese Annahme war falsch. Da mein Schwiegervater bereits 1998 in Rente ging, ist der Wert gemäß Einkommenssteuergesetz Paragraph 19 (2) 4 zu ermitteln und verändert sich nicht. Diese Unterlagen aus dem Jahr 2005 konnte ich finden.

                            5. Mein Schwiegervater hat die Steuererklärung bisher manuell abgegeben und in Zeile 6 Anlage R-AV / bAV nichts eingetragen. Das wurde vom Finanzamt offenbar korrigiert. Elster verlangt aber den Eintrag. Im Steuerbescheid wird nur der im Hintergrund errechnete Freibetrag für Versorgungsbezüge ausgeworfen, jedoch nicht der Eintrag aus Zeile 6.

                            Kommentar


                              #15
                              Im Steuerbescheid wird nur der im Hintergrund errechnete Freibetrag für Versorgungsbezüge ausgeworfen, jedoch nicht der Eintrag aus Zeile 6.
                              Richtig, die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag wird im Steuerbescheid nicht angegeben, das ist aber schon immer so.

                              Ich bekomme meinen Versorgungsbezug (Betriebsrente) direkt von meinem früheren Arbeitgeber und dementsprechend eine Lohnsteuerbescheinigung,

                              in der die Bemessungsgrundlage unter Nummer 29 ausgewiesen ist. Da funktioniert die automatische Übernahme in die Steuererklärung problemlos,

                              in meinem Fall natürlich in die Anlage N.

                              Danke im Übrigen für die Rückmeldung !
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X