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KAP-Anlage

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    KAP-Anlage

    Hallo,
    ich habe eine Frage zur Anlage KAP. Wir haben die Anlage nie ausgefüllt, da unsere Kapitalerträge unter dem Freibetrag lagen. Dieses Jahr muss ich es machen, da ich nach dem Tod meines Mannes einen Fehler gemacht habe und die Freibeträge nicht angepasst habe. Ich habe nämlich Anlagen in zwei Banken und in beiden war ein Freibetrag eingetragen. Um das zu korrigieren muss ich die Anlage KAP ausfüllen. Und dazu meine Frage (vielleicht blöd, aber im Moment bin ich mit allem etwas überfordert und nicht wirklich in der Lage, selbst sinnvoll die Informationen zu finden). Wenn ich die Erträge bei beiden Banken habe, muss ich dann beim Ausfüllen alles zusammenrechnen? Oder für jede Bank einzeln (auf den ersten Blick sehe ich da keine Möglichkeit). Soweit ich es verstanden habe, können diese Informationen nicht automatisch aus den Bescheiden eingefügt werden, wie es z.B. beim Gehalt der Fall ist. Muss ich dann die Unterlagen mit den Daten als Beleg nachreichen oder bekommt das Finanzamt diese auch und ich muss sie nicht noch einmal beifügen?
    Grüße

    #2
    Addieren. Nachreichen nur auf Anforderung (Belegvorhaltepflicht). Finanzamt bekommt diese nicht nicht "auch". Das Finanzamt entscheidet, ob es diese dann bei Dir anfordert oder nicht.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      ich habe eine Frage ebenfalls zu KAP zeile 16 und 17, Ich habe meinen Pauschbetrag überzogen. Ich habe bei der Bank dies ebenso eingetragen. Wenn ich bei 16 die 1000 euro eintrage. was soll ich bei 17 melden?

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        #4
        Hallo,

        Ich habe meinen Pauschbetrag überzogen.
        Was heisst "überzogen"? Hast du mehr freigestellt als zulässig, oder nur Kapitalerträge von mehr als 1.000 Euro?
        Außerdem müssten wir schon wissen, ob du alle deine Banken erklären willst, oder nur einzelne.

        In Zeile 16 gehört der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag der Banken die erklärt werden,
        und in Zeile 17 der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag der Banken die nicht erklärt werden,

        EDIT: Deinen anderen Thread hab' ich gelöscht, bitte keine Doppelposts.

        Stefan
        Zuletzt geändert von reckoner; 23.04.2025, 13:39.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Wenn du mit deinen Freistellungsaufträgen den Sparerfreibetrag überschritten hast und die tatsächlich freigestellten Kapitaleinkünfte auch über dem SFB liegen, wirst du m. E. eh nicht umhinkommen alle Kapitalerträge zu erklären um Rückfragen des FAs zu vermeiden. Davon abgesehen, dass du deine Freistellungsaufträge anpassen musst.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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