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Wohnungsräumung wegen Umzug ins Pflegeheim

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    Wohnungsräumung wegen Umzug ins Pflegeheim

    Hallo,
    meine Mutter ist im September 2024 ins Pflegeheim gezogen und ich mache jetzt ihre Steuererklärung. Zu den Pflegeheimkosten stelle ich ggf. noch später eine Frage, das lese ich aber erst noch in Ruhe nach. Zu einem Thema habe ich aber bislang nichts gefunden, nämlich die Kosten der Räumung ihrer Wohnung. Die fand im Dezember 2024 statt und es gab eine Rechnung, in der auch die Lohnkosten gesondert ausgewiesen wurden. Gebe ich diese unter den haushaltsnahen Diensleistungen an, obwohl der Haushalt da ja schon nicht mehr bestand? Oder trage ich die gesamten Kosten (Lohn- und restliche Kosten zusemmen) bei den außergewöhnlichen Belastungen ein, also unter Umzugskosten ins Pflegeheim insgesamt?
    Gruß, sab62

    #2
    Bei Umzug ins Pflegeheim wegen Krankheit oder Behinderung müssten die Kosten des Umzuges meiner Meinung nach auch zu den agB gehören.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      Hallo sab62!

      *****
      Gehen Sie die ESt-Erklärung für Ihre Mutter bitte in der "richtigen" Reihenfolge an:

      - Bevor Sie "spezielle und einmalige Sonder-Einzelfragen" stellen und beantwortet haben möchten,
      - befassen Sie sich doch zuerst einmal mit den steuerlich absetzbaren Ausgaben, die jetzt zu den Standardausgaben Ihrer Mutter gehören - Monat für Monat bis zu Ihrem Lebensende!

      Wenn der Umzug ins Pflegeheim in 2024 erfolgte, gehe ich davon aus, dass auch vor dem Umzug schon ganz ordentlich "außergewöhnliche Belastungen" angefallen sind.

      Falls noch nicht erfolgt, klären Sie noch den Behinderungsgrad ab - dafür gibt es einen schönen Steuer-Freibetrag - Jahr für Jahr!

      Und dann tippen Sie das alles mal ein - und es besteht eine mindestens 50%ige Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Mutter keine Einkommensteuer mehr bezahlen muss - bis zu ihrem Lebensende!

      *****
      Falls Ihre Mutter zu den Fällen gehört, die trotzdem noch Einkommensteuer bezahlen müssen, dann

      würde ich die "Räumungskosten" schlicht und einfach dort absetzen, wo sie am meisten Steuern sparen - bei den
      - außergewöhnlichen Belastungen oder
      - haushaltsnahen Dienstleistungen / Handwerkerleistungen oder
      - vorweggenommenen Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften

      *****
      weitere steuerliche Fragen recherchieren Sie bitte im Internet, oder fragen einen Lohnsteuerhifleverein oder Steuerberater - hier ist keine Steuerberatung erlaubt!
      Zuletzt geändert von Uwe64; 15.04.2025, 08:28.

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