Hallo,
meine Mutter ist im September 2024 ins Pflegeheim gezogen und ich mache jetzt ihre Steuererklärung. Zu den Pflegeheimkosten stelle ich ggf. noch später eine Frage, das lese ich aber erst noch in Ruhe nach. Zu einem Thema habe ich aber bislang nichts gefunden, nämlich die Kosten der Räumung ihrer Wohnung. Die fand im Dezember 2024 statt und es gab eine Rechnung, in der auch die Lohnkosten gesondert ausgewiesen wurden. Gebe ich diese unter den haushaltsnahen Diensleistungen an, obwohl der Haushalt da ja schon nicht mehr bestand? Oder trage ich die gesamten Kosten (Lohn- und restliche Kosten zusemmen) bei den außergewöhnlichen Belastungen ein, also unter Umzugskosten ins Pflegeheim insgesamt?
Gruß, sab62
meine Mutter ist im September 2024 ins Pflegeheim gezogen und ich mache jetzt ihre Steuererklärung. Zu den Pflegeheimkosten stelle ich ggf. noch später eine Frage, das lese ich aber erst noch in Ruhe nach. Zu einem Thema habe ich aber bislang nichts gefunden, nämlich die Kosten der Räumung ihrer Wohnung. Die fand im Dezember 2024 statt und es gab eine Rechnung, in der auch die Lohnkosten gesondert ausgewiesen wurden. Gebe ich diese unter den haushaltsnahen Diensleistungen an, obwohl der Haushalt da ja schon nicht mehr bestand? Oder trage ich die gesamten Kosten (Lohn- und restliche Kosten zusemmen) bei den außergewöhnlichen Belastungen ein, also unter Umzugskosten ins Pflegeheim insgesamt?
Gruß, sab62
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