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Steuerklasse 1 - Steuernachzahlung nicht nachvollziehbar

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    Steuerklasse 1 - Steuernachzahlung nicht nachvollziehbar

    Hallo zusammen,

    wie bereits einige User vor mir habe auch ich ein Problem damit die (unverbindlich) berechnete Steuerberechnung meiner Einkommenssteuererklärung 2024 nachzuvollziehen. Selbst wenn mit einem leeren Formular nur die Daten meines Lohnsteuerbescheid eintrage - ohne die Übernahme von Daten aus dem Vorjahr oder digital übermittelter Belege - wird mir bereits eine Nachzahlung von 4,00 EUR vorgeblendet. Trage ich zusätzlich meine Werbungskosten, haushaltsnahe Aufwendungen, ... etc. nach, komme ich sogar auf > 90 EUR. Natürlich habe ich denselben Vorgang auch bereits inkl. der systemseitigen Übernahme von Daten durchexerziert, um einen Pflegefehler meinerseits auszuschließen. Das Ergebnis bleibt identisch.

    In anderen Threads habe ich bereits vom Brutto Netto Rechner gelesen um den Lohnsteuerbescheid zu prüfen. Die darüber errechneten Werte stimmen soweit auch mit meinem Bescheid überein. Ausnahmen:
    • Der BNR errechnet 11.004,96 EUR Lohnsteuer, wohingegen 11.109,78 EUR abgeführt wurden (Delta: 104,82 EUR)
    • der KV-Zusatzbeitrag weicht um 388,53 EUR nach oben ab. Allerdings weiß ich hier auch nicht genau, welchen Prozentsatz ich genau ansetzen muss. Ich bin gesetzlich bei der TK versichert, aber die auf der Seite vorgegebenen 2,45 % ergeben trotzdem ein höheres Ergebnis als den Betrag, der tatsächlich abgeführt wurde (Punkt 25).
    • Die Varianz in den übrigen Punkten beträgt nur Cents, was ich darauf zurückführe, dass der BNR mit einem glatten Wert beim Bruttoarbeitslohn rechnet

    Anbei auch nochmal die vorläufige Steuerberechnung allein auf Basis meines Lohnsteuerbescheid.

    Ich würde mich sehr freuen wenn der/ die eine oder andere von Euch sich die Zeit nehmen würde mir ein Feedback zu geben. Sollte ich Angaben vergessen haben, lasst es mich gerne wissen, dann reiche ich diese natürlich möglichst zeitnah nach. Besten Dank im Voraus!
    Angehängte Dateien

    #2
    4 € sind m.E. im Bereich der üblichen Rundungen.

    Dass die Nachzahlung auf über 90 € steigt, wenn Du steuermindernde Punkte ergänzt, wage ich zu bezweifeln. Hast Du da Erstattung mit Nachzahlung verwechselt ? Ansonsten poste auch mal diese Berechnung.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hallo senfner!

      Ihr Arbeitgeber bzw. dessen Entgeltabrechnungsprogramm hat schon sehr genau gerechnet!

      Die Einkommensteuerberechnung des Elster-Programmes rechnet an dieser Stelle dann sogar immer zu 100,00% richtig!

      Warum interessiert Sie - ernsthaft - eine Differenz von 4€ ... !?

      Die von Ihnen "künstlich" erzeugte höhere Differenz liegt weder im Entgeltabrechnungsprogramm Ihres Arbeitgebers noch im Elster-Programm begründet, sondern in dem vom Ihnen verwendeten Tool bzw. Ihren dort eingetippten Daten ...
      Zuletzt geändert von Uwe64; 15.04.2025, 19:02.

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        #4
        Womöglich war ein Freibetrag eingetragen?

        image.png

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          #5
          Guten Abend zusammen,

          erstmal recht Herzlichen Dank für Ihre prompte Unterstützung!

          Es ist mir durchaus peinlich, aber ich muss Tomaten groß wie Wassermelonen auf den Augen gehabt haben, als ich am Wochenende meine ESt.-Erklärung ausgefüllt habe. Da ich den alten Entwurf vor der Neuanlage ausschließlich mit den Daten meines Lohnsteuerbescheid leider gelöscht habe, kann ich meinen Fehler nachträglich nicht mehr genau nachvollziehen - nach dem Nachpflegen aller weiteren Daten, wie von Picard777 gewünscht, kommt nun bei der Prüfung eine Rückerstattung von 109 EUR raus. Nicht die Welt, aber besser als nichts. Das Thema scheint sich damit von selbst erledigt zu haben.

          Zitat von Picard777
          Hast Du da Erstattung mit Nachzahlung verwechselt ?
          Zum Glück weist ELSTER das Ergebnis in eindeutiger Formulierung aus, sonst wäre das durchaus auch mein erster Gedanke gewesen

          Zitat von Uwe64
          Die von Ihnen "künstlich" erzeugte höhere Differenz liegt weder im Entgeltabrechnungsprogramm Ihres Arbeitgebers noch im Elster-Programm begründet, sondern in dem vom Ihnen verwendeten Tool ...
          Nunja, mehr als meine Daten in das Formular auf der Seite eintragen kann ich in dem Moment ja auch nicht tun. Aber es beruhigt mich natürlich, dass der Bescheid korrekt ausgefüllt ist und ich nicht diese Schleife über eine Korrektur gehen muss.

          Zitat von L. E. Fant
          Womöglich war ein Freibetrag eingetragen?
          Nein, einen Freibetrag hatte ich zur Generierung der zugehörigen Abbildung in meinem Eröffnungspost nicht. Auch kein geldwerter Vorteil oder jährlicher Steuerfreibetrag.

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            #6
            Zitat von senfner Beitrag anzeigen
            einen Freibetrag hatte ich zur Generierung der zugehörigen Abbildung in meinem Eröffnungspost nicht
            Ich meinte eigentlich, dass Du Dir vielleicht für 2024 einen Freibetrag eintragen hast lassen, der dann von Deinem Arbeitgeber beim monatlichen Steuereinbehalt schon berücksichtigt wurde.

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

              Ich meinte eigentlich, dass Du Dir vielleicht für 2024 einen Freibetrag eintragen hast lassen, der dann von Deinem Arbeitgeber beim monatlichen Steuereinbehalt schon berücksichtigt wurde.
              Achso, klassisches Missverständnis, sorry.

              Aber nein, auch so gesehen hatte ich keinen Freibetrag - ich scheine wirklich nur den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen zu haben, schlussendlich hat es ja dann doch funktioniert.

              Oder meinst Du, die 109€ sind immer noch zu wenig?

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                #8
                Zitat von senfner Beitrag anzeigen
                Oder meinst Du, die 109€ sind immer noch zu wenig?
                Nein, das nicht unbedingt. Aber Dein Arbeitgeber hat ja offenbar zu wenig Lohnsteuer einbehalten.

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                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Aber Dein Arbeitgeber hat ja offenbar zu wenig Lohnsteuer einbehalten.
                  Ich gehe da eher mit der Äußerung von Uwe64 - mit dem BMF-Steuerrrechner komme ich auf die Werte meines Bescheid. Anscheinend war der von mir oben zitierte Brutto Netto Rechner tatsächlich der falsche Ansatz, weil unzuverlässig.

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                    #10
                    Hallo senfner,

                    das Beste wird sein, du nutzt in Zukunft den Bescheinigungsabruf, da werden alle ans Finanzamt gemeldeten Daten, automatisch an die richtigen Stellen eingefügt.

                    Den must du dir natürlich vorher unter "Bescheinigungen verwalten" erstmal einrichten. Aber das geht ganz einfach.

                    Gruß - Hans

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