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Anlage KAP-INV: "falsche" Centbeträge führen bei Prüfung zur Fehlermeldung

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    Anlage KAP-INV: "falsche" Centbeträge führen bei Prüfung zur Fehlermeldung

    Hallo zusammen,

    bei Eingabe der erhaltenen Beträge in der Anlage KAP-INV aus der Erträgnisaufstellung erhalte ich bei der Überprüfung in Mein Elster folgende Fehlermeldung: "Bei der Ermittlung der Vorabpauschale beträgt der Kürzungsbetrag zur monatsweisen Kürzung bei unterjährigem Erwerb nicht genau ein oder mehrere Zwölftel des Zwischenergebnisses (aufgerundet auf vier Nachkommastellen)." Trotz verschiedener Versuche mit Angabe von Zahlen mit 4 Dez.stellen in allen Varianten komme ich nicht weiter. Daher kann auch die Einkommenssteuererklärung nicht eingereicht werden. Ich bin ratlos.
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    Zuletzt geändert von Martin L.; 17.04.2025, 13:08.

    #2
    Wie hast du den Wert für die Kürzung ermittelt?

    Wenn die Kürzung 8 Monate betreffen soll, wäre diese 1,1753, hast du das mal versucht?

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      #3
      Ja, habe ich versucht, auch mit einigen ähnlichen Werten, aber bisher ohne Erfolg. Insgesamt bei etwa 10 unterschiedlichen Fonds

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        #4
        Ich habe diesen Fehler auch in 10 von 11 Fällen. Auf Rückfrage bei der Elster-Hotline erhielt ich die Antwort, dass ich jeweils 1/12 des Wertes der Zeile 41 in der Zeile 42 erfassen sollte. Dann wäre der Plausibilisierungsfehler weg. War er auch. Allerdings wurde die Multiplikation mit der Anzahl der vollen Monate vor Erwerb im Jahr 2023 vergessen. Das führt zu einer zu geringen Kürzung der Vorabpauschale und damit zu einer überhöhten Steuerzahlung.
        Ich vermute einen Programmierungsfehler. Die Elster-Hotline fühlte sich dafür nicht zuständig und hat mich an das BMF verwiesen. Einen direkten Kontakt beim BMF konnten sie mir nicht nennen, so dass ich letzte Woche das Problem über das Kontaktformular beim BMF gemeldet habe. Eine Antwort steht noch aus.

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          #5
          Das BMF hat mir wie folgt geantwortet:
          Der Vollzug der Steuergesetze obliegt nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes den Ländern. Die Länder sind damit originär insbesondere für die automationstechnische Unterstützung des Besteuerungsverfahrens zuständig. Diese Aufgabe wird hinsichtlich des Verfahrens ELSTER zentral für alle Länder durch das Land Bayern gesamtverantwortlich wahrgenommen.
          Um Ihnen bzgl. Ihrer Anfrage ein weiteres Ping-Pong-Spiel zu ersparen, wurde Ihr Vorgang von hier aus mit dem zuständigen Bereich im Land Bayern abgestimmt. Von dort aus kann Ihnen zu Ihrer Fallkonstellation folgendes mitgeteilt werden:
          Für den Kürzungsbetrag ist zunächst der Wert in Zeile 41 durch 12 zu teilen. Somit ergibt sich der Kürzungsbetrag für einen vollen Monat.
          Dieser Kürzungsbetrag für einen vollen Monat ist dann mit der Anzahl der vollen Monate vor Erwerb zu multiplizieren. Das Ergebnis ist auf vier Nachkommastellen aufzurunden.
          Der Hinweis wird immer dann ausgegeben, wenn der Betrag in Zeile 42 vom rechnerischen Betrag Z = Zeile 41 / 12 * Monate (volle Monate vor Erwerb) abweicht.
          Der Hinweis wird ebenfalls dann ausgegeben, wenn die Zeile 42 nicht das passende Format (Z,ZZZZ) hat oder die 4. Nachkommastelle nicht aufgerundet wurde.

          ​Bei mir wurden mit dieser Anleitung alle Fehlerhinweise beseitigt.

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