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Gewinn aus Aktienveräußerungen nach §20 Abs 2

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    Gewinn aus Aktienveräußerungen nach §20 Abs 2

    Hallo, auf meiner Steuerbescheinigung ist hier nur nachrichtlich ein Betrag aufgeführt. Muss ich den für das Finanzamt irgendwo in meiner Steuerklärung mit eintragen? Als Text steht hier Gewinn aus Aktienveräußerungen im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ESTG vor Verrechnung mit sonstigen Verlusten im Sinne des § 20 Abs. 2 ESTG.
    Die Verlsute aus § 20 Abs 2 EST trage ich doch in der KAP 3 Zeile 15 eingetragen. Gehört das mit dazu?
    Zuletzt geändert von max251198; 18.04.2025, 13:24.

    #2
    Das heißt die Steuerbescheinigung enthält Werte, für die auch angegeben ist, wo diese in die Steuererklärung einzutragen sind, und nachrichtlich erscheint dahinter dieser Gewinn ohne Hinweis auf die Zeile in der Erklärung? Das würde ich dann so verstehen, dass dieser Gewinn von der Bank schon mit entsprechenden Verlusten verrechnet worden wäre.

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      #3
      Hallo,

      hast du überhaupt Verluste aus Aktiengeschäften? Wenn nicht dann ist der Hinweis sowieso irrelevant.

      Außerdem sollten Aktiengewinne selbst für den Fall, dass sie verrechnet wurden in Zeile 8 auftauchen. Das hat den Zweck, dass dadurch Aktienverluste bei anderen Banken verrechnet werden können.
      Es mag aber Fälle geben in denen die Zeile 7 geringer ist als die Zeile 8. Vielleicht streikt dann irgendeine Software, und man muss tricksen (und dann kann man es eben belegen).

      Die Verlsute aus § 20 Abs 2 EST trage ich doch in der KAP 3 Zeile 15 eingetragen.
      In Zeile 15 gehören ausschließlich Totalverluste (und selbst das nicht mehr unbedingt, die Sonderbehandlung ist ja aufgehoben).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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