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Kirchensteuer Zusammenveranlagung Elster

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    Kirchensteuer Zusammenveranlagung Elster

    Hallo Leute,

    kann mir jemand von euch sagen, wie man die Kirchensteuer bei einer Zusammenveranlagung in den Sonderausgaben angeben muss? wird die Kirchensteuer jeweils einzeln angegeben oder muss man die Beträge addieren? Vielen Dank schon mal.

    #2
    Hier ist addieren angesagt.

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      #3
      Man kann aber nur Ehemann oder Ehefrau einzeln angeben. Wird das nicht von Elster automatisch zusammengerechnet? LG

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        #4
        Wird das nicht von Elster automatisch zusammengerechnet?
        Nein, das kann Elster nicht, weil es dafuer in der Anlage Sonderausgaben nur ein Feld gibt. Man muss also die beiden Betraege von Mann und Frau manuell addieren und dann eintragen. Wenn man den automatischen Belegabruf fuer Mann und Frau macht, dann wird erst der Mann in das Feld uebernommen und anschliessend mit dem Wert der Frau ueberschrieben - man sollte auf jeden Fall den Eintrag ueberpruefen und ggf. korrigieren.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Hier ist addieren angesagt.
          (Offtopic) Hallo,
          ich habe vergeblich versucht, dich per PN zu kontaktieren.
          Wäre es für dich möglich mir zu schreiben, damit ich mein Anliegen erklären kann?

          Der Beitrag wird meinerseits später entfernt

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            #6
            Nein, das kann Elster nicht, weil es dafuer in der Anlage Sonderausgaben nur ein Feld gibt. Man muss also die beiden Betraege von Mann und Frau manuell addieren und dann eintragen.
            In Mein ELSTER kann man sehr wohl die Einbehalte der Kirchenlohnsteuer für Ehemann und Ehefrau einzeln erfassen, ebenso Kirchensteuervorauszahlungen

            und Nachzahlungen. Die Werte werden auch automatisch addiert. Was bisher nicht funktioniert, ist der Bescheinigungsabruf, wenn bei beiden Partnern

            Kirchenlohnsteuer einbehalten wurde. Da muss der Einbehalt bei einer Person manuell erfasst werden.

            Kirchensteuererfassung.jpg
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              In Mein ELSTER kann man sehr wohl die Einbehalte der Kirchenlohnsteuer fuer Ehemann und Ehefrau einzeln erfassen, ... die Werte werden auch automatisch addiert.
              Ok, da lag ich wohl etwas daneben, sorry. Obwohl - eine Kirchenlohnsteuer kenne ich gar nicht. ;-)
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                eine Kirchenlohnsteuer kenne ich gar nicht.
                Im Kirchensteuergesetz für Bayern wird der Begriff Kirchenlohnsteuer sehr wohl verwendet.

                https://www.gesetze-bayern.de/Conten...BayKirchStG-13
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ok, das wusste ich jetzt auch nicht.

                  Die Frage stellt sich halt auch nicht, wenn man die Anlage Sonderausgaben geöffnet hat.

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