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Wirtschafts-Identifikationsnummer: Eingabe der USt.-Ident-Nr. funktioniert nicht

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    Wirtschafts-Identifikationsnummer: Eingabe der USt.-Ident-Nr. funktioniert nicht

    Da ich schon seit mehreren Jahren eine USt.-Ident-Nr. habe, habe ich diese in der Anlage EÜR eingetragen (wie es in einem anderen Thread erklärt war). Jedoch kommt dann o.g. Fehlermeldung. Zusätzlich: "Es sind nur Werte mit mindestens 17 Zeichen erlaubt."
    Was tun?

    #2
    Hab's ausprobiert - offenbar muss hier wirklich der Bindestrich mit eingegeben werden.

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      #3
      Wo genau? Nach DE und jedem Zahlenblock?

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        #4
        Naja, die USt-ID hat ja elf Stellen, das 'Unterscheidungsmerkmal' fünf. Der Bindestrich ist an der zwölften, dann haben wir 17 Stellen.

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          #5
          Aber wenn ich eine elfstellige USt Ident Nr. habe und an der 12. Stelle einen Bindestrich eingebe, dann fehlen doch immer noch 5 Stellen?

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            #6
            Stimmt. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer hat 17 Stellen, einschließlich Bindestrich.

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              #7
              an der 12. Stelle einen Bindestrich eingebe, dann fehlen doch immer noch 5 Stellen?
              Das Suffix nach dem Bindestrich hat doch genau 5 Stellen: -00001
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Das wusste ich bisher nicht, dass es das gibt.
                Ich übe zwei selbstständige arbeiten aus. Kann ich die Suffixe dann selbstständig vergeben?

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                  #9
                  Kann ich die Suffixe dann selbstständig vergeben?
                  Wohl eher nicht. In dem verlinkten Artikel heißt es:

                  In der ersten Stufe wird die Nummer an wirtschaftlich Tätige vergeben, welche zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet oder
                  Kleinunternehmer sind. Voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2025 bekommen alle anderen wirtschaftlich Tätigen eine W-IdNr. zugewiesen.
                  Werden mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt, vergibt das BZSt ab 2026 weitere Unterscheidungsmerkmale (bspw. -00002 für
                  eine zweite wirtschaftliche Tätigkeit).


                  Andererseits steht dort auch:

                  Wurde bereits vor der Einführung der W-IdNr. eine USt-IdNr. vergeben, erfolgt keine gesonderte Mitteilung:
                  Die W-IdNr. entspricht in dem Fall der USt-IdNr. zzgl. dem Suffix -00001



                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Vielen Dank.
                    Ich denke zwar, dass meine erste Tätigkeit, die ich seit über 25 Jahren ausübe, dann 00001 und die andere 00002 hat. Aber ich frage dann nächste Woche mal beim Finanzamt nach.

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                      #11
                      Aber ich frage dann nächste Woche mal beim Finanzamt nach.
                      Falls die wissen, wie in solchen Fällen zu verfahren ist, kannst du das Ergebnis ja hier mitteilen.

                      Wir hier im Anwenderforum lernen gern dazu.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Das mache ich auf alle Fälle

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