Hallo Elster Community!
Ich bin Gesellschafter (Anteil 50 %) an einer ungarischen Gesellschaft. Wir haben uns im vergangenen Jahr für eine Gewinnausschüttung entschieden. Ich bin in Deutschland steuerpflichtig. Unsere ungarische Buchhalterin und „Steuerberaterin“ ist der Meinung, dass ich aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Ungarn keine Steuern mehr in Deutschland auf diese Gewinnausschüttung zahlen muss, da in Ungarn bereits 15 % Quellensteuer auf die Ausschüttung einbehalten wurden.
Ich bin jedoch der Ansicht, dass ich die Gewinnausschüttung in meiner deutschen Steuererklärung angeben und darauf Steuern zahlen muss. Ist das richtig? Falls ja, in welcher Anlage KAP bzw. in welchem Feld soll ich die Brutto-Gewinnausschüttung und die bereits einbehaltene Steuer angeben?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ich bin Gesellschafter (Anteil 50 %) an einer ungarischen Gesellschaft. Wir haben uns im vergangenen Jahr für eine Gewinnausschüttung entschieden. Ich bin in Deutschland steuerpflichtig. Unsere ungarische Buchhalterin und „Steuerberaterin“ ist der Meinung, dass ich aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Ungarn keine Steuern mehr in Deutschland auf diese Gewinnausschüttung zahlen muss, da in Ungarn bereits 15 % Quellensteuer auf die Ausschüttung einbehalten wurden.
Ich bin jedoch der Ansicht, dass ich die Gewinnausschüttung in meiner deutschen Steuererklärung angeben und darauf Steuern zahlen muss. Ist das richtig? Falls ja, in welcher Anlage KAP bzw. in welchem Feld soll ich die Brutto-Gewinnausschüttung und die bereits einbehaltene Steuer angeben?
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