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Nicht verheiratet, aber zusammen leben mit Kind

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    Nicht verheiratet, aber zusammen leben mit Kind

    Wir haben ein Baby bekommen, leben in einer gemeinsamen Wohnung, aber sind nicht verheiratet. Wir wollen 2 separate Steuererklärungen abgeben, aber da stellt sich nun die Frage:

    - Nennen wir uns gegenseitig als "Person B" im Haushalt, in den Stammdaten?
    - Ist das korrekt, damit wir dann den Kinderfreibetrag automatisch 50:50 erhalten?
    - Oder nennen wir uns gegenseitig als "weitere Person" in der KIND-Anlage?

    Sehr verwirrend übrigens, dass meine Partnerin in ihrer Erklärung als "Ehemann" angesprochen wird...?! Scheinbar sind wir als unverheiratetes Paar totale Punks für Elster?

    #2
    Hallo,

    ich nennt euch gegenseitig "weitere Person", Person B gibt es nur bei einer Zusammenveranlagung.

    Sehr verwirrend übrigens, dass meine Partnerin in ihrer Erklärung als "Ehemann" angesprochen wird...?!
    Nein, das ist nicht so, du musst den Text schon genauer lesen.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Ihr gebt zwingend beide eine Erklärung für sich selbst ab, jeweils als Steuerpflichtige Person (man darf auch genau hinschauen, das steht" nur bei Zusammenveranlagung Ehemann). Person B gibt es nur bei gleichgeschlechtlichen Ehen.
      Bezüglich des Kindschaftsverhältnis ist der andere Elternteil jeweils andere Person.

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        #4
        Danke Euch beiden! Und genau das habe ich ja gemacht - zwei getrennte Erklärungen, aber zum Start fragt ELSTER ja explizit nach dem "Haushalt", und da scheint der UX bug zu liegen: Ich wohne mit meiner Partnerin und Kind in einem Haushalt, aber ich darf es wohl nicht so angeben. Sondern, wie schon vermutet, nur als "weitere Person" in der Anlage KIND. Das ist nicht deutlich, denn Elster fragt ja den Haushalt ab und da steht nicht "nur wenn sie zusammen veranlagt erklären wollen"...

        Gut, dass es das Forum gibt.

        Bonusfrage: Arbeiten die ELter-Leute denn schon an einem GPT, um mit all diese Fragen nicht mehr an Ostern Euch Community-Cracks belästigen zu müssen? Wäre doch schön, wenn eine KI diese Ausfüllhilfe übernimmt.

        Kommentar


          #5
          Zitat von cschultzzz Beitrag anzeigen
          zum Start fragt ELSTER ja explizit nach dem "Haushalt"
          Sag mal wo das abgefragt wird!

          Kommentar


            #6
            Wenn ich einmal im Jahr eine Steuererklärung machen will - dann geht es mit dieser Dialogbox los. Gut zu wissen, dass meine Partnerin nicht in diesem Haushalt genannt werden darf - aber verwirrend bleibt es.

            Bildschirmfoto 2025-04-21 um 17.07.53.png

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              #7
              Ok, das wurde wohl wegen der Neugestaltung der Datenübernahme so gemacht. Du kannst aber am Ende ja trotzdem einen Mitbewohner, mit dem Du nicht verheiratet bist, nicht als Ehefrau angeben.

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                #8
                Diese Haushaltsabfrage ist neu und ich habe sie noch nie gesehen. Der Hintergrund ist unklar.

                Das bringt mich aber auf folgenden Gedanken:

                Wenn Ihr als unverheiratetes Paar mit gemeinsamem Kind in einem Haushalt lebt ist ja schon richtig gesagt worden, dass zwei Einkommensteuererklärungen abzugeben sind, jeweils mit Anlage Kind, bei der der jeweils andere als "anderer Elternteil" anzugeben ist. Das Kindergeld ist immer hälftig bei beiden Eltern anzugeben.

                Auch wenn keine Zusammenveranlagung erfolgen kann könnte aber evtl. der tatsächliche Unterhaltstransfer innerhalb der Partnerschaft relevant sein, wenn ein starkes Einkommensgefälle zwischen den Eltern besteht. In diesem Fall könnte der Elternteil mit dem höheren Einkommen die Anlage Unterhalt seiner Einkommensteuererklärung befügen und den anderen Elternteil als unterstützte Person, die in "seinem" Haushalt lebt, angeben. Als "Verwandtschaftsverhältnis" könnt Ihr "Mutter/Vater meines Kindes" angeben, auch wenn das natürlich streng genommen kein Verwandtschaftsverhältnis ist. In diesem Fall wird als Unterhaltsbedarf von einem Bedarf des anderen Elternteils in Höhe des Grundfreibetrages ausgegangen (für 2024 sind das immerhin 11.784 Euro, wobei nach dem Monatsprinzip gerechnet wird). Darauf wird dann das gesamte Einkommen der unterstützten Person angerechnet, auch Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld, sonstige Einkünfte. Der verbleibende Rest mindert das zu versteuernde Einkommen des wirtschaftlich leistungsfähigeren Elternteils. Einfach mal komplett (!) die Anlage Unterhalt ausfüllen und sehen, was evtl. in der Vorausberechnung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wird. Interessant ist das auch für die Folgejahre, wenn Lohnersatzleistungen geringer werden aber ein Elternteil wegen der Geburt des Kindes weniger Arbeitseinkommen hat.

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                  #9
                  Ok, das wurde wohl wegen der Neugestaltung der Datenübernahme so gemacht.
                  Der Fall zeigt aber natürlich, dass das Wort Haushalt vielleicht doch nicht der optimale Oberbegriff für die Profile ist.

                  Die leben ja wirklich gemeinsam in einem Haushalt..
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Der Hintergrund ist unklar.
                    Der Bescheinigungsabruf wird ja grundlegend neu gestaltet, davon ist aber bisher nur eine Vorstufe umgesetzt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Der Fall zeigt aber natürlich, dass das Wort Haushalt vielleicht doch nicht der optimale Oberbegriff für die Profile ist.
                      Der Begriff ist in der Tat extrem unglücklich gewählt. Er widerspricht sogar klar der Art und Weise, wie der Begriff korrekt z.b. in den Anlagen Kind (Freibetrag alleinerziehende) und Haushaltsnahe DL gebraucht wird.

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