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Freibetrag des Versorgungsbezug wird nicht automatisch ermittelt

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    Freibetrag des Versorgungsbezug wird nicht automatisch ermittelt

    Guten Tag,
    ich erstelle die Steuererklärung für meine Eltern, beide Rentner. Neben der gesetzlichen Rentenzahlung erhält ein Elternteil einen kleinen, jährlichen Versorgungsbezug des ehemaligen Arbeitgebers, verteilt über 10 Jahre (Lohnsteuerbescheinigung liegt vor).
    Ich scheitere an der korrekten Erfassung eines Versorgungsbezuges, da der Freibetrag für diesen Versorgungsbezug am Ende der ELSTER-Berechnung mit "0" ausgewiesen, obwohl er in etwa 1.200 Euro betragen sollte. Ich nehme an, dass ich den Betrag nicht an der richtigen Stelle gepflegt habe.

    Das habe ich erfasst:
    - in Anlage "N" unter 2 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre > Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3 > Zeile 11 "Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge" den Betrag laut Lohnsteuerbescheinigung.
    - in Zeile 29 "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nr. 29 der Lohnsteuerbescheinigung" den Wert 0 Euro eingegeben, da so auf der Lohnsteuerbescheinigung
    - in Zeile 30 "Maßgebendes Kalenderjahr..." das Jahr 2017

    Es gibt keine Fehlermeldung. Die Allerdings Werbungskosten zu den Versorgungsbezügen sind korrekt abgezogen, nicht jedoch der Freibetrag, der sich ja irgendwie automatisch errechnen sollte. Wo bin ich falsch abgebogen? Bin für Hinweise dankbar!!

    Vielen Dank!
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    #2
    - in Zeile 29 "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nr. 29 der Lohnsteuerbescheinigung" den Wert 0 Euro eingegeben, da so auf der Lohnsteuerbescheinigung
    Klar ist, dass ein Nullwert bei der Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag auch zu einem Nullwert beim Versorgungsfreibetrag führt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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