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ZV-Umlage Arbeitnehmer Betrag steuerlich absetzbar

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    ZV-Umlage Arbeitnehmer Betrag steuerlich absetzbar

    Hallo,

    ich erhalten jeden Monat ein Bruttoentgelt, darauf erhalte ich von meinem AG
    ZV-Umlage Arbeitgeber 81 Euro
    ZV-SV-Hinz-Betrag, lfd. 23 Euro

    Diese 23 Euro erhöhen mein SV-Brutto

    Dann wird am Ende von meinem Nettolohn nochmal abgezogen
    ZV-Umlage Arbeitnehmer 26,73 Euro

    Mein Arbeitgeber hat für mich eine VBLklassik der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen.

    Kann ich diese 26.73 Euro * 12 = 320,76 Euro jährlich
    in meiner Steuererklärung ansetzen?
    Wenn ja, wo? Unter weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen finde ich hierzu nichts passendes
    Auch auf meiner Lohnsteuerabrechnung ist hierzu nichts ausgewiesen.

    image.png

    Danke für eure Hilfe.

    MFG

    #2
    https://forum.elster.de/anwenderforu...rsorgung%22%7D

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      #3
      Hallo L.E.Fant,

      danke für den Link. Dort wird erwähnt, dass die "ZV-Umlage Arbeitnehmer XX,xx Euro" die von meinem Nettolohn abgeht nicht steuerlich ansetzbar sei.
      Kannst du mir bitte noch kurz und präzise erklären, warum dies so ist.

      Danke!

      MFG

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        #4
        Kannst du mir bitte noch kurz und präzise erklären, warum dies so ist.
        Der Steuergesetzgeber hat die Absetzbarkeit weiterer Vorsorgeaufwendungen 2010 neu geregelt.

        Siehe § 10 Abs. 1 Nr 3a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Oli Beitrag anzeigen
          danke für den Link. Dort wird erwähnt, dass die "ZV-Umlage Arbeitnehmer XX,xx Euro" die von meinem Nettolohn abgeht nicht steuerlich ansetzbar sei.
          Soweit die erste Beitragszahlung nicht vor 2005 erfolgte und daher die Zeile 48 der Anlage Vorsorgeaufwand nicht passt, ist das so.
          Allerdings wäre auch im anderen Fall die steuerliche Auswirkung fraglich, da der Höchstbetrag der sonstigen Vorsorgeaufwendungen meist eh schon erreicht ist.

          Zitat von Oli Beitrag anzeigen
          Kannst du mir bitte noch kurz und präzise erklären, warum dies so ist.
          Weil der Gesetzgeber bekanntlich entschieden hat, ab 2005 nur noch zertifizierte Altervorsorgeverträge steuerlich zu begünstigen, also Riester, Rürup über Zulagen über steuerliche Förderung und Pensionsfonds o.ä. über Steuer- uns SV-Freiheit.

          Die umlagenfinanzierte VBLklassik (VBL West) ist nunmal nichts davon, im Ggs zur kapitalgedeckten VBL-Ost, die wahlweise als betrieblicher Riester oder über §3 Nr. 63 laufen kann.

          Kommentar


            #6
            @multi

            Danke!

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