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Abfindung: Bruttoarbeitslohn (Zeile 3) um Zeile 19 mindern?

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    Abfindung: Bruttoarbeitslohn (Zeile 3) um Zeile 19 mindern?

    Hallo zusammen,

    ich habe vergangenes Jahr eine Abfindung von meinem Arbeitgeber (2. Job) erhalten. Im gerichtlichen Verfahren hat der Arbeitgeber ausstehenden Lohn (2.253,16 €) sowie eine Abfindung (9.946,84 €) gezahlt.

    Mit der übersandten Lohnsteuerbescheinigung gab es folgende Einträge:

    Steuerklasse: 6
    Zeile 3: Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9 und 10: 12.200,- €
    Zeile 4: Einbehaltene Lohnsteuer von 3.: 1700,16 €
    Zeile 19: Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden - in 3. enthalten: 9.946,84 €

    Verstehe ich es richtig, dass ich in Anlage N bei Angaben zum "Arbeitslohn - Lohnsteuerbescheinigung(n) Steuerklasse 6 oder einer Urlaubskasse" folgende Eintragungen machen muss:

    Bruttoarbeitslohn: 2.253,16 € (12.200,- € (Zeile 3) minus 9.946,84 € (Zeile 19))
    Lohnsteuer: 1.700,16 €

    und dann unter "Zeile 18 - Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Jahre - ggf. laut Nr. 19 der Lohnsteuerbescheinigung - vom Arbeitgeber nicht ermäßigt besteuert" den Wert aus Zeile 19 (9.946,84 €) eintragen muss?

    Alles andere kann ich nach meiner bisherigen Recherche nicht nachvollziehen. Verstehe ich das alles richtig?

    Vielen Dank vorab!

    Viele Grüße



    #2
    Verstehe ich das alles richtig?
    Nein, es gibt in Zeile 5 nichts abzuziehen ! Übernimm die Lohnsteuerbescheinigung so, wie sie ist, am besten über den Bescheinigungsabruf.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 22.04.2025, 19:45.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Nein, es gibt in Zeile 5 nichts abzuziehen ! Übernimm die Lohnsteuerbescheinigung so, wie sie ist, am besten über den Bescheinigungsabruf.
      Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Zeile 5?

      Das heißt Zeile 3 bleibt der Gesamtbetrag von 12.200,- € (Arbeitslohn + Abfindung) und in Zeile 19 trage ich zusätzlich nochmals die Abfindung iHv. 9.946,84 € ein?

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        #4
        Zitat von bushguard Beitrag anzeigen
        Zeile 5?
        Du fragst hier im Unterforum zu Mein Elster. Bei Mein Elster ist der Eintrag aus Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 5 der Anlage N einzutragen.

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Zeile 5?
          Das ist die Zeilennummer der Anlage N, in die der Bruttoarbeitslohn unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen ist.

          ... und in Zeile 19 trage ich zusätzlich nochmals die Abfindung iHv. 9.946,84 €
          Der Wert unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung gehört in die Zeile 18 der Anlage N.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ok super, vielen Dank euch! Auch für die ergänzenden Erklärungen!

            Das heißt Zeile 3 bleibt der Gesamtbetrag von 12.200,- € (Arbeitslohn + Abfindung) und in Zeile 19 trage ich zusätzlich nochmals die Abfindung iHv. 9.946,84 € ein?

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              #7
              Zeile 5 und Zeile 18

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Zeile 5 und Zeile 18
                Besten Dank! Das heißt ich trage die vollen Beträge ein und mindere nicht etwa den Betrag von 12.200,- €?

                Kommentar


                  #9
                  Ja, so hab ich das auch verstanden

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