Hallo zusammen,
ich erstelle derzeit die Einkommensteuererklärung 2024 und wollte erstmals eine Anlage V einfügen, denn ich habe kürzlich - im April 2025 - privat ein Mehrfamilienhaus zur Vermietung erworben.
Die Einkommensteuererklärung 2024 möchte ich zeitnah einreichen, da auf Grund anderer Vorfälle in dem Jahr eine hohe Rückerstattung erwarte.
Warum dann schon in der Einkommensteuererklärung 2024 Angaben machen? - Tja, in der Vorbereitung des Erwerbs hatte ich aber bereits Kosten unter anderem für Besichtigungen, Gründung und Eintragung einer GbR zum Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Immobilien und so weiter.
In der Logik wollte ich nun eine Anlage V erstellen und die entstandenen Kosten dann in Zeile 38 einfügen. Elster Online lässt mich dieses nur tun, wenn ich auch die Angaben zum Objekt in Zeilen 4-7 ausfülle. Zu den Feldern "Angeschafft am" und "Fertig gestellt am" kann ich noch keine Aussagen machen.
Es folgt eine Fehlermeldung, die mich nicht weitermachen lässt.
Was würdet ihr machen? Ich sehe diese Möglichkeiten:
A. Die Ausgaben im Jahr 2024 werden gar nicht einem Objekt zugeordnet. Fände ich am schlüssigsten, denn es könnten ja auch Kosten entstanden und schlussendlich gar keine Immobilie erworben worden sein. Vergleichbar zu Bewerbungskosten von Arbeitnehmern, die nicht zu einer neuen Anstellung geführt haben. Auch wenn ich es schlüssig finde, wo sollte ich es dann eintragen? Evtl. in einer ganz anderen Anlage?
B. In Anlage V in den Feldern "Angeschafft am" und "Fertig gestellt am" fiktive Daten eintragen, die offensichtlich unwahr sind (zB. 01.01.1000)?
C. etwas ganz anderes?
Vielen Dank für Eure Antworten, Steuerfeld.
ich erstelle derzeit die Einkommensteuererklärung 2024 und wollte erstmals eine Anlage V einfügen, denn ich habe kürzlich - im April 2025 - privat ein Mehrfamilienhaus zur Vermietung erworben.
Die Einkommensteuererklärung 2024 möchte ich zeitnah einreichen, da auf Grund anderer Vorfälle in dem Jahr eine hohe Rückerstattung erwarte.
Warum dann schon in der Einkommensteuererklärung 2024 Angaben machen? - Tja, in der Vorbereitung des Erwerbs hatte ich aber bereits Kosten unter anderem für Besichtigungen, Gründung und Eintragung einer GbR zum Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Immobilien und so weiter.
In der Logik wollte ich nun eine Anlage V erstellen und die entstandenen Kosten dann in Zeile 38 einfügen. Elster Online lässt mich dieses nur tun, wenn ich auch die Angaben zum Objekt in Zeilen 4-7 ausfülle. Zu den Feldern "Angeschafft am" und "Fertig gestellt am" kann ich noch keine Aussagen machen.
Es folgt eine Fehlermeldung, die mich nicht weitermachen lässt.
Was würdet ihr machen? Ich sehe diese Möglichkeiten:
A. Die Ausgaben im Jahr 2024 werden gar nicht einem Objekt zugeordnet. Fände ich am schlüssigsten, denn es könnten ja auch Kosten entstanden und schlussendlich gar keine Immobilie erworben worden sein. Vergleichbar zu Bewerbungskosten von Arbeitnehmern, die nicht zu einer neuen Anstellung geführt haben. Auch wenn ich es schlüssig finde, wo sollte ich es dann eintragen? Evtl. in einer ganz anderen Anlage?
B. In Anlage V in den Feldern "Angeschafft am" und "Fertig gestellt am" fiktive Daten eintragen, die offensichtlich unwahr sind (zB. 01.01.1000)?
C. etwas ganz anderes?
Vielen Dank für Eure Antworten, Steuerfeld.
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