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Zuzahlungen bei Apotheke + sonst. ärztl. Kosten

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    Zuzahlungen bei Apotheke + sonst. ärztl. Kosten

    Hallo zusammen,
    habe gehört, ich solle diese Zuzahlungsbelege sammeln (benötige alle 6 Wo Medikamente) sowie gewisse ärztl. Rechnungen (Osteopathie, Ultraschall etc.)
    Aber so weit ich es verstehe, müsste man ja über 5% seines Jahresbruttos kommen, damit das etwas bringt, oder?
    Sprich - wenn man - der Einfachheit halber 50.000 im Jahr verdient, dann müsste man über 2.500 kommen, oder?
    Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.

    #2
    Hi,
    das ist fast ganz richtig.Der Prozentsatz für die zumutbare Belastung steigt mit der Höhe des Einkommens (und sinkt mit der Anzahl der Kinder).
    Die 5 % sind richtig für Ledige ohne Kind mit einem Einkommen bis 15.340 oder Verheiratete ohne Kind mit einem Einkommen bis 51.130 €

    Das Sammeln aller Belege empfiehlt sich ab dem 1. Januar eines Jahres, weil niemand weiß, was in dem Jahr noch passiert.
    Aber wenn dann am 31.12. die Belege nicht ausreichen, um über die zumutbare Belastung zu kommen, gibt es nichts, was steuerlich zu berücksichtigen wäre.

    In § 33 EStG steht die Tabelle mit den %-Sätzen!

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      #3
      Hallo Prabha, lieben Dank für die Info.
      Also ich bin Single... habe aber ein Kind (was auf der Lohnsteuerkarte meines Exmannes) auftaucht.
      Bedeutet aber - im Bsp. von den 50.000 EUR Einkünften... wenn ich Ende des Jahres nur 400/500 EUR an Rechnungen zusammenkriege, muss ich mir gar nicht erst die Mühe machen, die einzutragen.

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        #4
        Hallo Chilivanilli,
        auf welcher Lohnsteuerkarte das Kind auftaucht, ist - soweit ich weiß - nicht das Entscheidende.
        Wenn du die Anlage Kind ausfüllst, bist du eine Steuerpflichtige mit einem Kind und hast (lt § 33 EStG) eine zumutbare Belastung von 3 % bei 50 T€ Einkommen. Das wären 1.500 €.

        Bis du zum Eintragen kommst ist das Jahr abgeschlossen und du weißt, wieviel € du an Med. Kosten hattest und kannst dann entscheiden, ob das eintragen Sinn macht oder nicht.
        Meine Empfehlung, das ganze Jahr zu sammeln behalte ich bei. ;-)

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          #5
          Super - danke dir! Dann sammle ich auch mal weiter :-)

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            #6
            Ich habe für die Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung eine kleine Excel-Tabelle gebastelt, in die ich nur unseren erwartbaren GdE eintragen muss,

            um zu sehen, ab wann es sich lohnen würde, agB überhaupt geltend zu machen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Guter Tipp, danke schön!

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                #8
                Das hießt, wenn man weiß das man größere Ausgaben tätigen muss z.B. Kieferorthopäde, Zahnersatz, etc., dann kann man das mit dem Arzt absprechen und am besten den kompletten Beitrag auf einmal zahlen, um über die Grenze zu kommen?


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                  #9
                  Zitat von HendrikF Beitrag anzeigen
                  Das hießt, wenn man weiß das man größere Ausgaben tätigen muss z.B. Kieferorthopäde, Zahnersatz, etc., dann kann man das mit dem Arzt absprechen und am besten den kompletten Beitrag auf einmal zahlen, um über die Grenze zu kommen?

                  Sinnvoll ist es, größere Ausgaben auf ein Kalenderjahr zu konzentrieren - wenn das geht.

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                    #10
                    ... dann kann man das mit dem Arzt absprechen und am besten den kompletten Beitrag auf einmal zahlen, um über die Grenze zu kommen?
                    Da auf die Zahlungen im Kalenderjahr abgestellt wird, sollte man das so machen. Allerdings weicht die Praxis der Finanzämter insoweit von § 11 EStG ab,

                    als auch erwartbare Versicherungserstattungen gegengerechnet werden müssen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Vielen Dank!

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                        #12
                        Hallo chilivanilli ,

                        du kannst deine Zuzahlunsbelege auch bei all deinen besuchten Apotheken am Jahresende gesammelt ausdrucken lassen.
                        Auch die Erbringer von Heil- und Hilfsmitteln machen das so. Dann hast du nur jeweils einen Sammelbeleg wo alles draufsteht.

                        Und falls das mit der Absetzung beim FA nicht klappt - kannst du dich bei deiner Krankenkasse ganz oder teilweise von den Zuzahlungen
                        befreien lassen, nur beides geht nicht. Bei der KK hast du als Chronisch Kranker sogar nur 1% zumutbare Belastung.

                        Gruß - Hans

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                          #13
                          Hallo chilivanilli !

                          Ergänzend zu Charlie24

                          Ich habe für die Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung eine kleine Excel-Tabelle gebastelt, in die ich nur unseren erwartbaren GdE eintragen muss,

                          um zu sehen, ab wann es sich lohnen würde, agB überhaupt geltend zu machen.
                          kann man so machen - oder schlicht und einfach im Programm die Anlage außergewöhnliche Belastung anlegen, dort mal 100€ eintragen - und sich dann die Steuerberechnung ansehen, da steht dann drauf, wie hoch Ihre individuelle "zumutbare Belastung" ist.

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                            #14
                            Hallo chilivanilli!

                            Ergänzend zu Charlie24

                            Allerdings weicht die Praxis der Finanzämter insoweit von § 11 EStG ab, als auch erwartbare Versicherungserstattungen gegengerechnet werden müssen.
                            Das ist nicht eine Laune der Finanzämter, sondern das ist das Prinzip einer "außergewöhnlichen Belastung": Wenn eine Versicherung einen Teil der Arztkosten bezahlt, dann ist der Steuerpflichtige "per Saldo" - also auch über den Jahreswechsel betrachtet, wenn die Versicherungserstattung erst im Folgejahr kommt - ja gar nicht "belastet" ... !

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                              #15
                              Hallo chilivanilli!

                              Ergänzend zu Hans53

                              du kannst deine Zuzahlunsbelege auch bei all deinen besuchten Apotheken am Jahresende gesammelt ausdrucken lassen.
                              Auch die Erbringer von Heil- und Hilfsmitteln machen das so. Dann hast du nur jeweils einen Sammelbeleg wo alles draufsteht.
                              Das sollte mit der/den Apotheken besprochen werden, weil:

                              - läuft das mit Kundenkarte oder mit Krankenkassenkarte?
                              - ist dann auch jedes Hustenbonbon, die Menthol-Tempotaschentücher und die Honig-Gummibärchen auf dieser Liste drauf - das "müsste" man dann wieder rausstreichen ... !?

                              Zwischenzeitlich bieten Apotheken drei Sammelbeleg-Ausdrucke an:
                              - Gesamt
                              - mit Rezept
                              - für Finanzamt

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