Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Anlage Kind - Worauf läuft Kindergeld, wenn anderer Elternteil nicht arbeitet?
Das musst du nicht schreiben, das bringt nämlich nichts ! Wenn einer der Moderatoren im Forum unterwegs ist, werden dem alle gesperrten Beiträge
automatisch angezeigt und dann auch freigeschaltet. Solange kein Moderator online ist, bleibt der Beitrag gesperrt, dann hilft deine Bitte dann auch nichts.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Hallo chilivanilli,
ja du hast einen Anspruch auf die Hälfte des Kindergelds.
Vor vielen Jahren bekam ich vom Vater meines Sohnes Unterhalt für den Sohn. Der Unterhaltsanspruch war um ein halbes Kindergeld niedriger als eigentlich berechnet, weil bei mir 100% des Kindergelds ankam.
Vermutlich werdet auch ihr in der Unterhaltsberechnung eine Berücksichtigung des Kindergelds haben. In der Zahlung müsste ein halbes Kindergeld enthalten sein. (Meine Erfahrung ist allerdings schon einige Jahre her; ich weiß nicht, ob/was sich in der Zwischenzeit verändert hat.)
Lieben Dank für die Info.
Nee, bei uns ist das anders. Ich habe keinen Unterhalt und auch kein anteiliges Kindergeld bekommen. Musste dafür auch keinen Unterhalt an ihn zahlen, da unser Kind häufiger die Wo bei ihm ist. Ich wurschtle mich mal weiter durch und forsche nach, warum kein "halbes Kind" auf meiner LSt-Karte steht.... Danke dir schonmal!
Mein Sohn hat 3/2024 Abi gemacht und 9/2024 angefangen zu studieren.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Oha, G9 müsste in Rheinland-Pfalz eigentlich G8,5 heißen, weil es in der Jahrgangsstufe 13 eigentlich nur ein erstes Schulhalbjahr gibt und die Kids im März komplett durch sind.
Das war mir bisher neu, obwohl ich aus dem benachbarten Hessen bin.
Das bedeutet ja dann, dass bei Aufnahme eines Studiums im Wintersemester (was bei vielen Studiengängen die einzige Option ist) die "Übergangszeit" im Sinne des Kindergeldrechtes nie erreicht werden kann.
Für Euch heißt das: Mit Kindergeld war im März 2024 Schluss und es wurde erst wieder ab September 2024 gezahlt (vorausgesetzt das Wintersemester hat tatsächlich schon im September und nicht erst im Oktober begonnen).
Dies unter der weiteren Voraussetzung, dass der Sohn spätestens im März 2024 volljährig geworden ist.
Für minderjährige Kinder wird das Kindergeld nämlich immer gezahlt, egal ob sie in einer Ausbildung sind oder nicht, einschließlich des Monats, in dem sie 18 werden.
Deshalb ist es auch gut möglich, dass die Übergangszeit oder zumindest ein Teil davon durch Minderjährigkeit überbrückt wurde.
Das ist also eine mehrschichtige Sache, und je nach dem musst Du Deine Angaben in der Anlage Kinder bezüglich des auf Dich entfallenden halben Kindergeldanspruches machen.
Ab Volljährigkeit musst Du darüber hinaus Angaben zur Ausbildung des Sohnes machen.
Sollte tatsächlich eine Lücke in der Kindergeldzahlung zwischen Abitur und Studium bestehen, könnt Ihr als Eltern mit der Anlage Unterhalt den von dem jeweiligen Elternteil getragenen Aufwand geltend machen - allerdings unter Anrechnung eventuellen Eigeneinkommens des Sohnes in diesem Zeitraum.
Hallo Telepeter, klingt maximal kompliziert (für Menschen, die sich mit Steuerrecht null auskennen)...
Also mein Sohn war beim Abitur bereits 18 - d. h. o. g. Info bringt hier nichts.
Das Wintersemester hat tats. am 1.9. begonnen (steht auf der Studienbescheinigung. Also fehlt jetzt ein Monat (da April bis Sept = 5) Aber sei es drum - ich bekomme das Ki-Geld eh nicht, sondern der Vater. Ich will ja nur alles richtig eintragen in meiner Anlage Kind!
Wenn ich auch leider - warum auch immer den Eintrag für 0,5 Kinder auf meiner "Lohnsteuerkarte" vermisse - dem muss ich nachgehen. (Da in meinem letzten Bescheid aber ein Ki-Geld-Freibetrag auftaucht, vermute ich, das "läuft alles irgendwie doch".
Mein Sohn hat in 2024 auch gejobbt. Hab gelesen dass bei einem Einkommen bis 410 EUR im Monat dann keine Steuern erhoben werden.
Dennoch werde ich das ja eintragen müssen! Da seine Steuernummer ja angegeben ist, nehme ich an, dass das FA das auch gegenprüft.
Ich danke dir schonmal für deine Rückinfos.
Also mein Sohn war beim Abitur bereits 18 - d. h. o. g. Info bringt hier nichts.
Das Wintersemester hat tats. am 1.9. begonnen (steht auf der Studienbescheinigung. Also fehlt jetzt ein Monat (da April bis Sept = 5)
VG
Ok, so langsam kommen die relevanten Infos zusammen.
Du kannst in der Anlage Kind die Zeiten 01.01.-31.03 und 01.09.-31.12. als Ausbildungszeiten geltend machen. Das Kindergeld betrug 2024 einheitlich 250 €, die Hälfte davon ist 125 €, für den ersten Zeitraum musst Du also 375 € und für den zweiten 500 € als Kindergeldanspruch eintragen.
Die Anlage Unterhalt für den dazwischen liegenden Zeitraum wäre für Dich nur relevant, wenn Du den Sohn in dieser Zeit finanziell unterstützt hättest oder er bei Dir gewohnt hätte. Wenn das nicht der Fall war brauchst DU die Anlage Unterhalt nicht und das Einkommen des Sohnes spielt bei Dir keine Rolle.
Die Berücksichtigung der Kinderfreibeträge wirkt sich sowie so nur bei hohen Einkommen auf die Einkommensteuer aus, ansonsten nur bei der Kirchensteuer (und bei letzterer genügt ein Monat Anspruch für die Berücksichtigung des Jahresfreibetrages).
Kommentar