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ESt 22-24 Erkrankt Ausgesteuert BU brauche Hilfe!!

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    ESt 22-24 Erkrankt Ausgesteuert BU brauche Hilfe!!

    Hallo erstmal!
    Hoffe jemand kann mir bei meinem Anliegen helfen.

    !!ACHTUNG KOMPLIZIERT!!

    Ich muss Rückwirkend für 22-24 Meine ESt machen. Wie in der Überschrift bereits erwähnt, ist es etwas komplizierter und ich finde mich nicht zurecht, wo ich was Eintragen muss. Ich Beschreibe mal so kurz wie möglich meine Situation und die verschiedenen Einkommensquellen.


    -Bis 03/2022 (normales Einkommen) normal Berufstätig (16Jahre) und bin dann erkrankt und wurde zum BU Fall.

    -Ab 03/2022 bis 09/2023 Habe ich Endgeltersatzleistungen von der Krankenkasse bekommen und wurde anschließend ausgesteuert.

    -Ab 09/2023 bis 09/2024 erhielt ich ALG I von der Agentur für Arbeit.

    -Ab 09/2024 war mein ALG I ausgelaufen und ich erhielt kein weiteres Geld von der Agentur für Arbeit, weil ich angeblich zu Vermögend wäre. (Dazu gleich mehr*)

    -Von 09/2024 bis 13/01/2025 musste ich von meinem Privatvermögen leben. Ab dem 13/01/2025 ging bei mir eine Weiterbildung über die Deutsche Rentenversicherung los und bekomme von dort jetzt Übergangsgeld.

    Soviel mal zu meinem Einkommensablauf.

    Wichtige Ergänzungen:

    -Eigentümer einer Selbstgenutzten Wohnung.

    -Ich war 2023 zwei mal in Reha und bekam dort auch Übergangsgeld. (2 Wochen und 5 Wochen)

    -*Im September 2024 bekam ich von meiner Privaten BU Zusatzversicherung eine Einmalzahlung. Rückwirkend bis Beginn der Erkrankungen 03/2022. Desshalb auch die Aussage ich sei zu Vermögend, weil das Geld auf mein Konto kam. Seit Dort bekomme ich Zusätzlich meine monatliche Private BU Rente.

    Wegen der Versteuerung hatte ich etliche Gespräche und Telefonate damals. Schlussendlich mit Rücksprache vom Finanzamt selber. Bei einer Privaten Berufsrente wird nach Eintrittsalter ein Prozentsatz der eigentlichen Restzeit bis zum Rentenbeginn versteuert. Glaub 32% in meinem Fall.
    Aber es wird Alles 2024 versteuert, da in diesem Jahr die Auszahlung erst stattgefunden hat. Alles unter Vorbehalt des jährlichen Freibetrags. (So die Aussage damals)

    -------‐------------

    Ich hoffe ich habe nichts vergessen und es ist ja auch schon kompliziert genug.

    Da ich mich vor dieser Geschichte leider nicht groß mit meiner Einkommenssteuererklärung befasst habe, hab ich über die Formulare nur die nötigste Kenntnis.

    Ich hab mich auch durch die Anlagen geklickt. Es fällt mir extrem schwer alles zu zuordnen. Die Einkommensquellen wechseln auch im laufendem Jahr. Das erschwert es mir noch mehr.

    Ich hoffe ihr könnt mir etwas helfen...

    -Welche Anlagen brauche ich, was muss wo rein usw.

    -Habe ich eventuell was vergessen?

    -Wichtig zu beachten.... usw.

    Ich hoffe es gibt hier paar Leute die in dem Thema etwas fitter sind, oder oben genannte ähnliche Situationen schon hatten. Bin über jeden Tipp, jede Hilfe oder Anregungen dankbar. Und bitte nicht verprügeln über die Komplexität!!!

    Vielen Dank.

    #2
    So kompliziert ist das nicht wenn Du den Bescheinigungsabruf nutzt, alle von Dir genannten Leistungen werden unmittelbar an das Finanzamt gemeldet und können so korrekt in die Steuererklärung übernommen werden. Erforderliche Anlagen fügt ELSTER beim Bescheinigungsabruf automatisch bei.

    Bei der selbstgenutzten Eigentumswohnung können allenfalls haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden, die in der entsprechenden Anlage einzutragen sind.

    Wenn Zinsen angefallen sind, von denen Kapitalertragssteuer einbehalten wurde, oder wenn es Zinsen von ausländischen Banken sind solltest Du noch die Anlage KAP hinzufügen.

    Das war es auch schon.

    Und am Besten mit der ältesten Steuererklärung anfangen und diese übermitteln, dann kannst Du die individuellen Daten ins nächste Jahr übernehmen und die aktuellen Bescherinigungen abrufen. Dabei darauf achten, dass übernommene Zahlen aus dem Vorjahr entweder durch den aktuellen Bescheinigungsabruf überschrieben wurden oder von Dir händisch gelöscht wurden.
    Zuletzt geändert von Telepeter; 24.04.2025, 13:08.

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      #3
      Warum mein vorheriger Beitrag als SPAM gekennzeichnet wurde ist mir unerfindlich, bitte freischalten.

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        #4
        Warum mein vorheriger Beitrag als SPAM gekennzeichnet wurde ist mir unerfindlich,
        Wir wissen es auch nicht !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Sicherheitshalber schreibe ich das mal in einen neuen Beitrag:

          Und vergiss nicht einen eventuell aufgrund der Erkrankung festgestellten Grad der Behinderung in der Anlage außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Dieser gilt rückwirkend für das gesamte Jahr, in dem der Antrag beim Versorgungsamt eingegangen ist (und natürlich für die Folgejahre).

          Kommentar


            #6
            Danke schonmal für deine Antwort. Wusste nicht, dass das mit dem Bescheinigungsabruf funktioniert. Werde es nachher gleich mal anschauen. Grad der Behinderung habe ich bisher keinen Beantragt. Sind mehrere Erkrankungen die zusammen Kommen. Möchte aber dem Behindertenausweis so lange noch möglich aus dem Weg gehen. Aber Vielen Dank schonmal für die Antwort

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              #7
              Zitat von Marv2911 Beitrag anzeigen
              Möchte aber dem Behindertenausweis so lange noch möglich aus dem Weg gehen.
              Einen Schwerbehindertenausweis gibt es erst ab einem GdB von 50. Aber auch bereits bei einem geringeren GdB gibt es einen Steuerfreibetrag!

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                #8
                Ok, werd ich mich mal informieren, danke für den Hinweis. Gut möglich, dass ich auch über die 50 GdB kommen würde.

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                  #9
                  Einfach Antrag beim Versorgungsamt stellen und abwarten. Kann ein paar Monate dauern. Das Amt ermittelt von Amts wegen und fordert die entsprechenden Befunde an. Kosten entstehen keine. In manchen Bundesländern heißt das Amt auch anders, einfach mal nach "Antrag auf GdB" + Name Deines Bundeslandes googeln.

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                    #10
                    Hallo Marv2911!

                    Grad der Behinderung habe ich bisher keinen Beantragt. Sind mehrere Erkrankungen die zusammen Kommen.
                    ergänzend zu Telepeter
                    Dieser gilt rückwirkend für das gesamte Jahr, in dem der Antrag beim Versorgungsamt eingegangen ist (und natürlich für die Folgejahre).
                    Im Erstantrag kann direkt im Formular rückwirkende Prüfung beantragt werden, als Begründung genügt "wegen Freibetrag bei der Einkommensteuer" oder so ähnlich!

                    In einem Folgeantrag wird Rückwirkung direkt im Formular nicht abgefragt, das muss man eben separat beantragen.
                    Zuletzt geändert von Uwe64; 24.04.2025, 17:15.

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                      #11
                      Hallo Marv2911!

                      Erstellen Sie die notwendigen Einkommensteuererklärungen ohne Angabe eines Behinderungsgrades, damit haben Sie Ihre Erklärungspflichten erfüllt.

                      Dann sehen Sie auch, ob nach Abzug Ihrer selbst getragenen Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung und sonstiger Ausgaben überhaupt eine Einkommensteuer verbleibt.

                      Sind Sie noch nicht bei Null Steuern angekommen, können Sie den Antrag auf rückwirkende (!) Feststellung eines Behinderungsgrades beim Versorgungsamt stellen, das dauert dann einige Monate, sobald der Bescheid vorliegt, legen Sie diesen dem Finanzamt vor.

                      Weil das ein Grundlagenbescheid ist, werden auch bestandskräftige ESt-Bescheide geändert - da brauchen Sie keinen Einspruch einzulegen.

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                        #12
                        Hallo Marv2911!

                        Möchte aber dem Behindertenausweis so lange noch möglich aus dem Weg gehen.
                        warum?

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                          #13
                          Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                          Hallo Marv2911!



                          warum?
                          Weil ich das für mich persönlich irgendwie nicht möchte momentan...

                          Wenn meine Weiterbildung beendet ist und alle Sachen wieder geregelt laufen wie z.b. Beruf. Dann denke ich nochmal darüber nach. Mir geht es auch um die Beurteilung meiner BU Versicherung. Möchte desshalb vieles bis dahin raus zögern, wenn möglich.

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