Hallo allerseits,
ich habe einer Frage zur Anlage KAP in Mein Elster.
Wir sind verheiratet und zusammen veranlagt.
Ich hatte meinen Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft bzw. nicht ausreichend erteilt und möchte das korrigieren lassen, daher habe ich eine Anlage KAP mit den entsprechenden Werten ausgefüllt.
Erträge = 1.100 Euro
Freistellung erteilt = 300 Euro
Meine Frau hatte ebenfalls Kapitalerträge, diese lagen allerdings unter dem erteilten Freistellungsauftrag, so dass keine Kapitalertragsteuern etc. abgeführt wurden. Es verblieb auch noch ausreichend Luft, so dass die o.g. 1.110 Euro ebenfalls freigestellt werden können, da zusammenveranlagt.
So wie ich die vorläufige Steuerberechnung lese, wurde das auch entsprechend berücksichtigt, nämlich gegen meine 1.110 Euro wurde in voller Höhe gerechnet:
Daraufhin habe die Anlage KAP auch für meine Frau ausgefüllt, um für die Prüfbarkeit entsprechend darzustellen, dass nur bestimmte Erträge bestanden und noch freier FSA übrig war. Da bei ihr keine Steuern zu erstatten wären, ist auch kein Antrag in Zeile 4 und 5 angekreuzt.
Im Ergebnis gibt Elster mir damit einen Fehler:
Was ist das richtige Vorgehen? Anlage KAP der Ehefrau einfach weglassen?
Ich habe verstanden, dass eine vollständige Erklärung aller Erträge in Anl. KAP für beide Personen nur bei Günstigerprüfung notwendig ist, aber führt mein o.g. Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts nur für Person A nicht trotzdem zu Rückfragen, wenn die KAP für Person B fehlt?
Liebe Grüße!
ich habe einer Frage zur Anlage KAP in Mein Elster.
Wir sind verheiratet und zusammen veranlagt.
Ich hatte meinen Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft bzw. nicht ausreichend erteilt und möchte das korrigieren lassen, daher habe ich eine Anlage KAP mit den entsprechenden Werten ausgefüllt.
Erträge = 1.100 Euro
Freistellung erteilt = 300 Euro
Meine Frau hatte ebenfalls Kapitalerträge, diese lagen allerdings unter dem erteilten Freistellungsauftrag, so dass keine Kapitalertragsteuern etc. abgeführt wurden. Es verblieb auch noch ausreichend Luft, so dass die o.g. 1.110 Euro ebenfalls freigestellt werden können, da zusammenveranlagt.
So wie ich die vorläufige Steuerberechnung lese, wurde das auch entsprechend berücksichtigt, nämlich gegen meine 1.110 Euro wurde in voller Höhe gerechnet:
noch nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . -1.100
Im Ergebnis gibt Elster mir damit einen Fehler:
Auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET wurden Kapitalerträge erklärt, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bitte geben Sie auf der Anlage KAP auch einen Grund für die Angabe der Kapitalerträge an (Antrag auf Günstigerprüfung, Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts, Erklärung zur Kirchensteuerpflicht) (Ehefrau / Person B).
Ich habe verstanden, dass eine vollständige Erklärung aller Erträge in Anl. KAP für beide Personen nur bei Günstigerprüfung notwendig ist, aber führt mein o.g. Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts nur für Person A nicht trotzdem zu Rückfragen, wenn die KAP für Person B fehlt?
Liebe Grüße!
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