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Anlage KAP ohne Antrag (Zeile 4/5) möglich?

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    Anlage KAP ohne Antrag (Zeile 4/5) möglich?

    Hallo allerseits,

    ich habe einer Frage zur Anlage KAP in Mein Elster.

    Wir sind verheiratet und zusammen veranlagt.

    Ich hatte meinen Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft bzw. nicht ausreichend erteilt und möchte das korrigieren lassen, daher habe ich eine Anlage KAP mit den entsprechenden Werten ausgefüllt.

    Erträge = 1.100 Euro
    Freistellung erteilt = 300 Euro

    Meine Frau hatte ebenfalls Kapitalerträge, diese lagen allerdings unter dem erteilten Freistellungsauftrag, so dass keine Kapitalertragsteuern etc. abgeführt wurden. Es verblieb auch noch ausreichend Luft, so dass die o.g. 1.110 Euro ebenfalls freigestellt werden können, da zusammenveranlagt.

    So wie ich die vorläufige Steuerberechnung lese, wurde das auch entsprechend berücksichtigt, nämlich gegen meine 1.110 Euro wurde in voller Höhe gerechnet:
    noch nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . -1.100
    Daraufhin habe die Anlage KAP auch für meine Frau ausgefüllt, um für die Prüfbarkeit entsprechend darzustellen, dass nur bestimmte Erträge bestanden und noch freier FSA übrig war. Da bei ihr keine Steuern zu erstatten wären, ist auch kein Antrag in Zeile 4 und 5 angekreuzt.

    Im Ergebnis gibt Elster mir damit einen Fehler:

    Auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET wurden Kapitalerträge erklärt, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bitte geben Sie auf der Anlage KAP auch einen Grund für die Angabe der Kapitalerträge an (Antrag auf Günstigerprüfung, Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts, Erklärung zur Kirchensteuerpflicht) (Ehefrau / Person B).
    Was ist das richtige Vorgehen? Anlage KAP der Ehefrau einfach weglassen?
    Ich habe verstanden, dass eine vollständige Erklärung aller Erträge in Anl. KAP für beide Personen nur bei Günstigerprüfung notwendig ist, aber führt mein o.g. Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts nur für Person A nicht trotzdem zu Rückfragen, wenn die KAP für Person B fehlt?

    Liebe Grüße!

    #2
    Hallo zusammen,

    möglicherweise habe ich die Lösung schon selbst gefunden. Ich hatte zuerst die Beträge aus der Jahressteuerbescheinigung alle abgetippt und in die entsprechenden Zeilen eingetragen. Nun habe ich diese Beträge (vielfach 0,00 aufgrund nicht abgeführter Steuern) alle entfernt und den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag nicht mehr in Zeile 16, sondern in Zeile 17 eingetragen. Dieser Eintrag ist dann auch der einzige in der gesamten Anlage KAP. Damit entfällt der Fehler. Ich denke, so kann ich das abgeben - es ging mir ja nur darum, dem FA die Höhe des beanspruchten Pauschbetrages für die Ehefrau darzulegen; das wird dadurch erfüllt.

    Wenn ihr noch Hinweise oder Anregungen dazu habt, freue ich mich trotzdem über Antworten!

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      #3
      ... alle entfernt und den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag nicht mehr in Zeile 16, sondern in Zeile 17 eingetragen.
      Das ist die zutreffende Lösung. Du musst den von deiner Frau tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbetrag aber nicht bei ihr eintragen,

      du kannst ihn auch bei dir in Zeile 17 eintragen, dann bleibt die Anlage KAP deiner Frau leer.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von rebenschoppen Beitrag anzeigen
        Dieser Eintrag ist dann auch der einzige in der gesamten Anlage KAP
        Dann wird Dir allerdings auch keine gezahlte Zinsabschlagsteuer erstattet.

        Kommentar


          #5
          Super, vielen Dank für deine Antwort! Dann freue ich mich, dass ich richtig lag, schicke die Erklärung jetzt ab und kann damit heute Abend noch was abhaken

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            #6
            Dann wird Dir allerdings auch keine gezahlte Zinsabschlagsteuer erstattet.
            Bei seiner Frau wurden doch keine Steuern einbehalten und er selbst bekommt die bei ihm einbehaltenen Steuern erstattet,

            weil die Kapitalerträge insgesamt unter 2.000 € lagen. Dafür genügt es, dass er den Antrag in Zeile 5 stellt und seine Kapitalerträge erklärt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ja, genau so ist es. Ich wollte in meinem zweiten Beitrag eigentlich noch ergänzen: in der Anlage KAP meiner Frau habe ich die nicht relevanten Werte entfernt und der Eintrag in Zeile 17 ist der einzige. Allerdings war ein Edit nicht erlaubt.

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                #8
                ... in der Anlage KAP meiner Frau habe ich die nicht relevanten Werte entfernt und der Eintrag in Zeile 17 ist der einzige.
                Wie bereits im Beitrag '#3 von mir geschrieben, hättest du den Wert auch bei dir in Zeile 17 eintragen dürfen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  er selbst bekommt die bei ihm einbehaltenen Steuern erstattet
                  Dazu muss er sie halt auch mit eintragen.

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