Gesonderte und einheitliche Feststellung bei einer gemeinsamen Eigentumswohnung

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  • Ulrika
    Neuer Benutzer
    • 26.04.2025
    • 2

    #1

    Gesonderte und einheitliche Feststellung bei einer gemeinsamen Eigentumswohnung

    Hallo zusammen, kann mir jemand helfen? Wo trage ich unterschiedliche Werbungskosten der Beteiligten ein, wenn die Bruttoeinnahmen 50/50 aufgeteilt werden, als nach Bruchteilen.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45927

    #2
    Sonderwerbungskosten von Beteiligten sind in der Anlage FE 1 zu erklären. Da dort ein Saldo aus Sondereinnahmen und Werbungskosten erwartet wird,

    muss bei Sonderwerbungskosten ein Minus vorangestellt werden. Bei Vermietung sind die Zeilen 61 für die Gemeinschaft und 122 für einen Beteiligten relevant.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Ulrika
      Neuer Benutzer
      • 26.04.2025
      • 2

      #3
      Hallo Charlie24,
      Deine Antwort war sehr hilfreich.
      Vielen lieben Dank
      Ulrika

      Kommentar

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