Hallo,
ich habe schon in mehreren Beiträgen gesucht, aber leider nicht das Passende gefunden.
Ich bekomme demnächst eine Riester-Rente als Kleinbetragsrente ausgezahlt, da der Rentenbetrag monatlich nur ca. 17,00 EUR beträgt. Jetzt habe ich in einer fiktiven Steuererklärung in Zeile 9 der Anlage R-AV den Abfindungsbetrag angegeben. Trotzdem wird dieser Abfindungsbetrag voll versteuert.
Was ist denn mit der 1/5 Regelung? Diese müsste doch irgendwie erkennbar sein. Muss sonst noch etwas eingetragen werden?
MfG
Linda 20032
ich habe schon in mehreren Beiträgen gesucht, aber leider nicht das Passende gefunden.
Ich bekomme demnächst eine Riester-Rente als Kleinbetragsrente ausgezahlt, da der Rentenbetrag monatlich nur ca. 17,00 EUR beträgt. Jetzt habe ich in einer fiktiven Steuererklärung in Zeile 9 der Anlage R-AV den Abfindungsbetrag angegeben. Trotzdem wird dieser Abfindungsbetrag voll versteuert.
Was ist denn mit der 1/5 Regelung? Diese müsste doch irgendwie erkennbar sein. Muss sonst noch etwas eingetragen werden?
MfG
Linda 20032
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