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Kleinbetragsrente (Riester) 5tel-Regelung wird nicht berücksichtigt

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    Kleinbetragsrente (Riester) 5tel-Regelung wird nicht berücksichtigt

    Hallo,

    ich habe schon in mehreren Beiträgen gesucht, aber leider nicht das Passende gefunden.

    Ich bekomme demnächst eine Riester-Rente als Kleinbetragsrente ausgezahlt, da der Rentenbetrag monatlich nur ca. 17,00 EUR beträgt. Jetzt habe ich in einer fiktiven Steuererklärung in Zeile 9 der Anlage R-AV den Abfindungsbetrag angegeben. Trotzdem wird dieser Abfindungsbetrag voll versteuert.

    Was ist denn mit der 1/5 Regelung? Diese müsste doch irgendwie erkennbar sein. Muss sonst noch etwas eingetragen werden?

    MfG
    Linda 20032

    #2
    Ich hab mal versucht das nachzustellen. Bei mir wird § 34 Abs. 1 angewendet:

    image.png

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      #3
      Ah okay, das wird bei mir auch angezeigt. Trotzdem kommt es mir komisch vor.

      Statt 441 € Erstattung (wie es ohne die Hinzufügung der Abfindung berechnet wurde), werden 824,00 € Nachzahlung angezeigt.

      Das heißt ja dann im Umkehrschluss, dass ich aufgrund der Abfindung (in Höhe von 4.333,00 €) = 1.265,00 € Steuern zahle!!! Das kann doch nicht sein. Wo ist denn hier der Fehler?

      LG Linda

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        #4
        Das kann doch nicht sein. Wo ist denn hier der Fehler?
        Warum soll das ein Fehler sein ? Knapp 30% ist doch nicht besonders hoch. Vielleicht solltest du die Zahlung in die Zukunft verschieben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          vielleicht solltest du mal testweise den Betrag als normales Einkommen eintragen (z.B. in Anlage SO als Leistung), dann siehst du wie es ohne Fünftelungsregelung wäre.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            @Charlie24: Mir erscheinen 30 % doch sehr viel. Auf mein normales Einkommen zahle ich nur 15 %. Ja, eine Verschiebung in die Zukunft wäre vermutlich besser in die Zeit, wenn ich in Rente bin.

            LG Linda

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              #7
              reckoner

              So, ich habe Denen Tipp mal aufgegriffen. Statt wie oben 824,00 € Nachzahlung werden dann bei Bezug von sonstigem Einkommen = 847,00 € Nachzahlung errechnet.

              Von daher kann das einfach nicht passen mit der Fünftel-Regelung. Naja, wenn es so weit ist, werde ich wohl das FA fragen müssen. Oder die Versicherung, vielleicht wissen die das dann.

              LG Linda

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                #8
                Auf mein normales Einkommen zahle ich nur 15 %.
                Das ist der Durchschnittssteuersatz, du musst aber vom Grenzsteuersatz auf dein normales Einkommen ausgehen zuzüglich eines Fünftels der Abfindung.

                Ja, eine Verschiebung in die Zukunft wäre vermutlich besser in die Zeit, wenn ich in Rente bin.
                Das wäre meine Empfehlung, in der Regel sinkt dann die Grenzbelastung.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Von daher kann das einfach nicht passen mit der Fünftel-Regelung.
                  Der Betrag, der nach § 34 Abs 1 EStG ermäßigt besteuert wird, wird doch ebenso ausgewiesen wie der Steuerbetrag.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Linda20032 Beitrag anzeigen
                    reckoner

                    So, ich habe Denen Tipp mal aufgegriffen. Statt wie oben 824,00 € Nachzahlung werden dann bei Bezug von sonstigem Einkommen = 847,00 € Nachzahlung errechnet.
                    Bei einer relativ geringen Abfindung von 4333€ entfaltet die Fünftelregelung kaum eine Wirkung. Eine Differenz von 23€ mit/ohne Fünftelregelung erscheint mir da vollkommen plausibel.
                    mfg. - Kent

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                      #11
                      Hallo,

                      als kurze Erklärung: Die Fünftelungsregelung bewirkt nicht, dass nur ein Fünftel versteuert wird. Sondern nur, dass 4/5 aus der Progression fallen.

                      Du kannst auch mit LINK mal etwas spielen und den Steuersatz mit verschiedenen Einkunftshöhen ermitteln (dort wird auch der Grenzsteuersatz angezeigt).

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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