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Betriebskosten nachträglich einreichen - möglich?

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    Betriebskosten nachträglich einreichen - möglich?

    Guten Tag,
    ich habe vergessen meine Betriebskosten in der EStErklärung anzugeben. Ist es möglich sie nachträglich einzureichen? Wenn ja, wie? Die Erklärung erneut einreichen oder den Betrag einzeln beim Finanzamt per Mail einreichen?

    #2
    Was verstehst du unter Betriebskosten ? Bist du selbstständig tätig ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wow, das war schnell! Ich habe den falschen Ausdruck gewählt, sorry! Ich meine die haushaltsnahe Aufwendungen.

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        #4
        Ich meine die haushaltsnahe Aufwendungen.
        Wann hast du denn die Steuerklärung übermittelt ? Wenn das erst ein paar Tage her ist, könntest du eine ergänzte Erklärung erneut übermitteln.

        Wenn das schon ein paar Wochen zurückliegt, solltest du die haushaltsnahen Aufwendungen mittels Sonstiger Nachricht nachreichen.

        https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr

        Per E-Mail ist nicht zu empfehlen !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Hallo nochmal und vorab danke für die Infos. Ich habe die Formulare am Freitag übermittelt also passt die "ergänzte Erklärung". Soll das heißen, das entsprechende Formular neu schreiben und senden?

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            #6
            Soll das heißen, das entsprechende Formular neu schreiben und senden?
            Eine neue Erklärung starten, dann die Daten aus der abgegebenen Erklärung übernehmen, was dir angeboten wird,

            dann die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen dem Entwurf hinzufügen, ausfüllen, den Entwurf speichern und am

            Schluss nach dem Download der Steuerberechnung erneut übermitteln.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo, guten Morgen,
              ich muss leider nochmal fragen: Ich habe angenommen, dass die Betriebskosten für die Wohnung - die in diesem Jahr ziemlich hoch waren weil Dacharbeiten ausgeführt wurden - bei mir unter Haushaltsnahe Aufwendungen eingetragen werden, ist das richtig?

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                #8
                Hallo,

                Ich habe angenommen, dass die Betriebskosten für die Wohnung - die in diesem Jahr ziemlich hoch waren weil Dacharbeiten ausgeführt wurden - bei mir unter Haushaltsnahe Aufwendungen eingetragen werden, ist das richtig?
                Der Begriff "Bertiebskosten" ist immer noch fragwürdig.
                Daher mal: Geht es um eine selbstgenutzte Immobilie, oder um einer vermietete?

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  Dacharbeiten fallen in der Regel unter Handwerkerleistungen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Dank an alle für die Hilfe. Ich merke jedoch, ich bin einfach zu unbedarft um Elster selbst auszufüllen. Ich lasse besser ein Profi ran. Thanks everyone and cheers.....

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                      #11
                      Interessant wäre hier zu wissen, was du meinst:
                      • Vermietetes Objekt (Haus, Wohnung)?
                      • Selbstgenutztes Eigentum (Haus, Wohnung)?
                      • oder mietest du ein Objekt (Haus, Wohnung)?

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                        #12
                        Ich hätte auf eine selbstgenutzte Eigentumswohnung getippt, aber was soll's !
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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