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Neue Steuernummer nach Tod des Ehepartners

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    Neue Steuernummer nach Tod des Ehepartners

    Hallo zusammen,
    mein Mann ist im Febr. 2025 verstorben. Ich habe nun eine neue Steuernummer vom Finanzamt erhalten (wir waren ja gemeinsam veranlagt - das ist sicher der Grund). Dazu habe ich folgende Fragen (kann leider telefonisch niemanden erreichen, aber ich hoffe, ihr könnt mir helfen) - danke im voraus.
    1) die Steuererklärung für 2024 - noch mit der alten Steuernummer? Muss ich da alle Daten wie gehabt belassen, auch meinen Status als "verwitwet" trage ich dort ja nicht ein, oder?
    Es ist so schon alles schlimm genug und dann hat man auch diese Probleme, das man keine Infos bekommt :-(
    2) die Steuererklärung für das aktuelle Jahr 2025 (die ich nächstes Jahr abgeben muss) - dort dann mit der neuen Steuernummer? Muss ich dann dort noch etwas beachten?

    Ich würde mich über eine kurze Antwort freuen und bin sehr dankbar in dieser schwierigen Zeit.
    Grüße
    Charlotte

    #2
    Hallo,

    für 2024 bleibt alles wie bisher, auch verwitwet warst du noch nicht.
    Und auch für 2025 ist noch eine gemeinsame Einkommensteuererklärung möglich (und ratsam), daher verstehe ich die neue Steuernummer schon jetzt eigentlich nicht (ich bin überfragt, ob du auch für 2025 die alte Nummer noch nutzen kannst - ich würde es aber tun).

    Schon mal vorsorglich: Auch für 2026 solltest du zu gegebener Zeit eine Steuererklärung abgeben, du kannst dann vom sogenannten Gnadensplitting profitieren. Das ist dann aber keine Zusammenveranlagung mehr, geht also mit der neuen Steuernummer..

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Hallo,

      die neue Steuernummer könnte vielleicht festgesetzten Vorauszahlungen zusammenhängen.

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        #4
        @reckoner/Stefan
        Auch für 2026 solltest du zu gegebener Zeit eine Steuererklärung abgeben, du kannst dann vom sogenannten Gnadensplitting profitieren.
        Bist Du da sicher ?
        Ich lese da etwas anderes wenn ich da etwas recherchiere (Quelle jeweils Wikipedia).


        Das Gnadensplitting – nicht zu verwechseln mit dem Witwensplitting – ist in Deutschland ein besonderer Einkommensteuertarif im Rahmen der Einzelveranlagung. Geschiedene Ehegatten werden im Scheidungsjahr nach der Splittingtabelle veranlagt, wenn gemäß § 32a Abs. 6 Nr. 2 EStG folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
        Und Das Witwensplitting gemäß § 32a Abs. 6 Nr. 1 EStG ist in Deutschland ein besonderer Einkommensteuertarif im Rahmen der Einzelveranlagung. Verwitwete Steuerpflichtige werden im Jahr, das auf das Todesjahr folgt, nach der Splittingtabelle veranlagt.
        Demzufolge würde nur das Witwensplitting in Frage kommen und das nur noch für 2025 (das Jahr das auf das Todesjahr folgt).

        Gruß Klaus

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          #5
          Manchmal werden neue Steuernummern schlicht zu früh vergeben, ich habe das vor Jahren auch schon mal erlebt.

          Da sollte man beim Finanzamt anrufen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Unter der alten Steuernummer (Ehegatten) können noch die Erklärungen für 2024 und 2025 eingereicht werden mit Zusammenveranlagung.
            Die Erklärung für 2026 muss dann auf die neue Steuernummer eingereicht werden unter Anwendung des Witwnsplittings.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              Gpswanderer Ich kenn den Begriff Gnadensplitting eigentlich auch so wie Stefan ihn verwendet hat. Man lernt halt nie aus

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                #8
                Hallo,

                Demzufolge würde nur das Witwensplitting in Frage kommen und das nur noch für 2025 (das Jahr das auf das Todesjahr folgt).
                Nein, 2026 ist hier das Jahr nach dem Todesjahr.

                Ich kenn den Begriff Gnadensplitting eigentlich auch so wie Stefan ihn verwendet hat.
                Ich hab' "Wittwensplitting" noch nie gehört.
                Letztendlich ist es aber egal, die Verfahren sind identisch, nur die Voraussetzungen sind leicht anders.

                Außerdem: Wo bleiben eigentlich die Witwer?

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  @ Stefan
                  Du hast natürlich recht, irgendwie war ich fälschlicherweise der Meinung das Todesjahr wäre 2024.
                  Gruß Klaus

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Manchmal werden neue Steuernummern schlicht zu früh vergeben, ich habe das vor Jahren auch schon mal erlebt.

                    Da sollte man beim Finanzamt anrufen.
                    Ja, das versuche ich seit 3 Wochen, keine Chance. Es ist schon traurig, wie sich alles so entwickelt hat.
                    Ich werde es weiter versuchen, vielleicht auch schriftlich, vielleicht meldet sich ja doch jemand bei mir.

                    Danke allen für die rege Beteiligung.

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo Charlotte,

                      die 2024er Steuererklärung machst du ganz normal wie immer.

                      Wenn du die 2025er (Todesjahr) Erklärung machst, schreibst du im Hauptvordruck Seite1, Zeile18, verwitwet xx.02.2025
                      und im Hauptvordruck-Seite8, ergänzende Angaben-ZeileZeile3, >>Ehemann verstorben am xx.02.2025<<.

                      Dann solte das FA bescheid wissen !

                      Im EKSt-Bescheid für 2025 wird sich dann das FA wegen der neuen Steuernummer schon äußern!

                      Gruß - Hans

                      Kommentar


                        #12
                        Wenn du die 2025er (Todesjahr) Erklärung machst, schreibst du im Hauptvordruck Seite1, Zeile18, verwitwet xx.02.2025
                        und im Hauptvordruck-Seite8, ergänzende Angaben-ZeileZeile3, >>Ehemann verstorben am xx.02.2025<<.
                        Im Sterbejahr 2025 ist doch noch eine Zusammenveranlagung möglich. Da muss sie gar nichts machen, außer das Sterbedatum des

                        Ehemanns einzutragen. Dafür gibt es seit 2024 sogar ein eigenes Feld !

                        Es geht doch nur darum, mit welcher Steuernummer die Erklärung eingereicht werden soll. Die neue Steuernummer könnte ja auch aus

                        anderen Gründen vergeben worden sein.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo Charlie24,

                          hier ist zwar spekuliert worden, die neue Nummer wäre im Zusammenhang mit dem Tod des Steuerpflichtigen vergeben worden, siehe auch '#2.

                          Aber du hast natürlich recht, auch ich habe in 2023 eine neue Nummer, "aus organisatorischen Gründen", erhalten.
                          Jedoch kann das FA die Beiden ja ohnehin wegen ihrer Id-Nummern unverwechselbar zuordnen.

                          Den Hinweis auf den Tod des Ehemannes in der 2025er Erklärung, meinte ich halt als zusätzlichen, nicht zu übersehenden Hinweis für das FA.


                          Gruß - Hans

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                            #14
                            Den Hinweis auf den Tod des Ehemannes in der 2025er Erklärung, meinte ich halt als zusätzlichen, nicht zu übersehenden Hinweis für das FA.
                            Ein Eintrag in das seit 2024 neue Feld Sterbedatum (Zeile 8 Hauptvordruck für den Ehemann) wird m. E. nicht übersehen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Mit diesen Informationen müsste ja die Charlotte zurechtkommen, denke ich.

                              Gruß - Hans

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