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Bescheinigungen abrufen für die Steuererklärung 2024

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    Bescheinigungen abrufen für die Steuererklärung 2024

    moin,
    es besteht die Möglichkeit, die Einkünfte 2024, die gespeichert sind, für die Einkommenerklärung abzurufen.
    Das funktioniert auch, aber nur zeitweise, später sind die Daten von 2023 wieder drin.
    Auch die detaillierte Steuerberechnung reagiert nicht auf die Einkünfte von 2024, sondern 2023.
    Erstaunlicherweise, reagiert die detaillierte Berechnung auf die Kapitalerträge.
    Ist das Programm oder mache ich etwas falsch?

    #2
    Normalerweise ist von ELSTER die Reihenfolge

    1. Vorjahresdaten übernehmen
    2. Bescheinigungsabruf

    vorgegeben.

    Dabei werden erst die Daten vom Vorjahr eingetragen und dann von den Bescheinigungen überspielt.

    Allerdings nur dann, wenn entsprechende Eintragungen in den Bescheinigungen vorliegen, sonst bleiben evtl. die alten Daten drin.

    Das passiert gerne, wenn man im Vorjahr Lohnersatzleistungen bezogen hat und im aktuellen Jahr nicht mehr.

    Oder wenn das aktuelle Jahr das erste volle Jahr nach dem Renteneintritt ist.

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      #3
      Wenn du bereits einen Entwurf für 2024 angelegt hast, musst du die Bescheinigungen in den geöffneten Entwurf übernehmen

      und den Entwurf anschließend natürlich auch speichern. Der Bescheinigungsabruf wird über den Button mit den 3 Punkten

      auf der linken Seite unten gestartet. Es muss nach wie vor personenbezogen abgerufen werden, also bei Ehegatten nacheinander.

      Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        danke,
        genauso habe ich es gemacht, aber die alten Daten von 2023 sind nicht ersetzt worden

        Kommentar


          #5
          Dann hast du entweder die abgerufenen Daten nicht in das Formular übernommen oder den Entwurf anschließend nicht gespeichert.

          Beim Bescheinigungsabruf sind keine Fehler bekannt, wenn man mal von der Kirchensteuer in der Anlage Sonderausgaben absieht.

          Bescheinigungen_übernehmen.jpg
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hast du denn wirklich eine Steuererklaerung für 2024 angelegt oder versehentlich wieder eine fuer 2023?
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
              Hast du denn wirklich eine Steuererklaerung für 2024 angelegt oder versehentlich wieder eine fuer 2023?
              ja, habe ich. Alle anderen Werte sind übernommen und gespeichert. Da die Bescheinigungen erst gespeichert werden können, nachdem auch die Religationsfrage beantwortet wurde, liegt der Fehler laut "Charlie 24" hier. Vielleicht liegt es auch daran, daß ich keinen Glauben angehöre

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                #8
                Ich unterstell mal dass Du mit Mein Elster arbeitest, und verschieb Deine Frage ins entsprechende Unterforum.

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