Hallo,
Ja, das ist der sogenannte Sparer-Pauschbetrag (quasi eine abschließende Werbungskostenpauschale für Kapitalerträge).
Der Grundfreibetrag von dem ich sprach bezieht sich hingegen auf das gesamte Einkommen, und liegt ungefähr bei 12.000 Euro pro Person (mit Einrechnung der Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen praktisch noch etwas höher, und falls das Einkommen auch aus Rentenzahlungen besteht noch etwas mehr).
Liegt ihr nun mit dem Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag, dann werden natürlich auch die Kapitalerträge nicht versteuert (Antrag KAP Zeile 4 vorausgesetzt), deshalb meine Nachfrage.
Ich suche halt immer noch nach dem warum. Wenn du in KAP Zeile 19 mehr als 2.000 Euro eingetragen hast, dann müssen eigentlich zusätzliche Steuern anfallen.
Wie schon gesagt gar nicht. Elster und auch das Finanzamt berechnet die Kapitalertragssteuern/Abgeltungsteuern für die erklärten Banken komplett neu, und zieht davon den verbliebenen Sparer-Pauschbetrag und die Vorauszahlungen ab. Im Ergebnis bleibt dann die fehlende Steuer, oder der zuviel gezahlte Betrag.
Anmerkung: Die Zeile 16 ist sogar völlig unnütz (hätten die Designer sie mal weggelassen, das hätte viel Verwirrung vermieden).
Und wichtig, bei Zeile 16 und 17 geht es immer nur um den in Anspruch genommenen Betrag, der Freistellungsauftrag interessiert nicht. Hast du beispielsweise 2.000 Euro beauftragt, aber nur 1.400 Euro Zinsen bekommen, dann sind die 1.400 einzutragen.
Nochmal zur Unterscheidung von Zeile 16 und 17:
Zeile 16 ist für die erklärten Banken, bei Antrag Zeile 4 sind das alle.
Zeile 17 ist für Banken die bereits korrekt versteuert haben (25% + Soli und ggf. Kirche). Ist man damit zufrieden und stellt nur den Antrag Zeile 5, dann darf man diese Banken bis auf Zeile 17 weglassen.
Ich rate Personen die das nicht genau verstanden haben immer, zur Sicherheit die Günstigerprüfung Zeile 4 zu beantragen, und dann einfach alle Kapitalerträge zu erklären (schaden kann das nur in ganz seltenen Fällen).
Stefan
Ich denke der Freibetrag ist 2,000€ für Ehepaare.
Der Grundfreibetrag von dem ich sprach bezieht sich hingegen auf das gesamte Einkommen, und liegt ungefähr bei 12.000 Euro pro Person (mit Einrechnung der Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen praktisch noch etwas höher, und falls das Einkommen auch aus Rentenzahlungen besteht noch etwas mehr).
Liegt ihr nun mit dem Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag, dann werden natürlich auch die Kapitalerträge nicht versteuert (Antrag KAP Zeile 4 vorausgesetzt), deshalb meine Nachfrage.
Ich suche halt immer noch nach dem warum. Wenn du in KAP Zeile 19 mehr als 2.000 Euro eingetragen hast, dann müssen eigentlich zusätzliche Steuern anfallen.
Wir haben 1.060 € Freistellungsanträge, also sind noch 940 € offen und nicht beantragt. Wo werden diese denn eingetragen?
Anmerkung: Die Zeile 16 ist sogar völlig unnütz (hätten die Designer sie mal weggelassen, das hätte viel Verwirrung vermieden).
Und wichtig, bei Zeile 16 und 17 geht es immer nur um den in Anspruch genommenen Betrag, der Freistellungsauftrag interessiert nicht. Hast du beispielsweise 2.000 Euro beauftragt, aber nur 1.400 Euro Zinsen bekommen, dann sind die 1.400 einzutragen.
Nochmal zur Unterscheidung von Zeile 16 und 17:
Zeile 16 ist für die erklärten Banken, bei Antrag Zeile 4 sind das alle.
Zeile 17 ist für Banken die bereits korrekt versteuert haben (25% + Soli und ggf. Kirche). Ist man damit zufrieden und stellt nur den Antrag Zeile 5, dann darf man diese Banken bis auf Zeile 17 weglassen.
Ich rate Personen die das nicht genau verstanden haben immer, zur Sicherheit die Günstigerprüfung Zeile 4 zu beantragen, und dann einfach alle Kapitalerträge zu erklären (schaden kann das nur in ganz seltenen Fällen).
Stefan
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