Fehler beim Ausfüllen der Elsterformulare

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  • reckoner
    Erfahrener Benutzer
    • 27.12.2009
    • 5920

    #31
    Hallo,

    Ich denke der Freibetrag ist 2,000€ für Ehepaare.
    Ja, das ist der sogenannte Sparer-Pauschbetrag (quasi eine abschließende Werbungskostenpauschale für Kapitalerträge).
    Der Grundfreibetrag von dem ich sprach bezieht sich hingegen auf das gesamte Einkommen, und liegt ungefähr bei 12.000 Euro pro Person (mit Einrechnung der Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen praktisch noch etwas höher, und falls das Einkommen auch aus Rentenzahlungen besteht noch etwas mehr).
    Liegt ihr nun mit dem Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag, dann werden natürlich auch die Kapitalerträge nicht versteuert (Antrag KAP Zeile 4 vorausgesetzt), deshalb meine Nachfrage.

    Ich suche halt immer noch nach dem warum. Wenn du in KAP Zeile 19 mehr als 2.000 Euro eingetragen hast, dann müssen eigentlich zusätzliche Steuern anfallen.

    Wir haben 1.060 € Freistellungsanträge, also sind noch 940 € offen und nicht beantragt. Wo werden diese denn eingetragen?
    Wie schon gesagt gar nicht. Elster und auch das Finanzamt berechnet die Kapitalertragssteuern/Abgeltungsteuern für die erklärten Banken komplett neu, und zieht davon den verbliebenen Sparer-Pauschbetrag und die Vorauszahlungen ab. Im Ergebnis bleibt dann die fehlende Steuer, oder der zuviel gezahlte Betrag.
    Anmerkung: Die Zeile 16 ist sogar völlig unnütz (hätten die Designer sie mal weggelassen, das hätte viel Verwirrung vermieden).

    Und wichtig, bei Zeile 16 und 17 geht es immer nur um den in Anspruch genommenen Betrag, der Freistellungsauftrag interessiert nicht. Hast du beispielsweise 2.000 Euro beauftragt, aber nur 1.400 Euro Zinsen bekommen, dann sind die 1.400 einzutragen.

    Nochmal zur Unterscheidung von Zeile 16 und 17:
    Zeile 16 ist für die erklärten Banken, bei Antrag Zeile 4 sind das alle.
    Zeile 17 ist für Banken die bereits korrekt versteuert haben (25% + Soli und ggf. Kirche). Ist man damit zufrieden und stellt nur den Antrag Zeile 5, dann darf man diese Banken bis auf Zeile 17 weglassen.
    Ich rate Personen die das nicht genau verstanden haben immer, zur Sicherheit die Günstigerprüfung Zeile 4 zu beantragen, und dann einfach alle Kapitalerträge zu erklären (schaden kann das nur in ganz seltenen Fällen).

    Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 18.05.2025, 10:54.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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    • reckoner
      Erfahrener Benutzer
      • 27.12.2009
      • 5920

      #32
      Hallo nochmal,

      Der Fehler kann bei korrekten Angaben in der Anlage KAP nicht auftreten. Der ausgeschöpfte Sparerfreibetrag kann nicht höher als die Kapitalerträge sein.
      Oh ja, dazu hatte ich noch gar nichts geschrieben.

      Der Fehler könnte folgende Ursachen haben:
      - es wurde nicht der freigestellte Betrag eingetragen, sondern der (höhere) Freistellungsauftrag.
      - es gab bei einzelnen Banken nicht ausgeglichene Verluste, die dann fälschlicherweise von Zeile 7 abgezogen wurden anstatt sie in Zeile 12 bzw. 13 zu erklären (im Ergebnis wäre das auch richtig, führt aber zur der Fehlermeldung).
      - die Bank hat sich verrechnet, oder sie hat eine falsche Rechtsauffassung (bei Quellensteueranrechnungen kommt das z.B. mal vor - in der Regel gehen Banken aber auf Nummer sicher und versteuern zuviel, kann man sich ja vom Finanzamt zurückholen)

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      • hw2504
        Benutzer
        • 04.01.2017
        • 61

        #33
        Bedeutet das die Kapitalertragssteuer, ich glaube 25%, nach Einreichung der Elstersteuererklärung vom Finanzamt nachgefordert wird?
        Am Ende der Steeuerklärung steht zZt. auf dem Ausdruck "hre Einkommensteuerbelastung ( 0,00 €)".?????

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        • Picard777
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2006
          • 7880

          #34
          Es steht aber auch vorne im Bescheid in der Abrechnung die gezahlte Kapitalertragsteuer, die als Vorauszahlung auf die Steuerschuld angerechnet wird.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15394

            #35
            Wie schon geschrieben wurde, die Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
            Sollte sich nach Berechnung der Einkommensteuer ergeben, dass die vorausbezahlten Beträge geringer sind, dann gibt es mit dem Einkommensteuerbescheid eine Nachforderung. Aber das scheint ja bei Dir nicht der Fall zu sein.

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            • hw2504
              Benutzer
              • 04.01.2017
              • 61

              #36
              Es wurden bei uns keine Vorauszahlungen von den Banken der Weltbank getätigt. Daher meine Frage?

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              • Picard777
                Erfahrener Benutzer
                • 02.05.2006
                • 7880

                #37
                Also ich lese mir den Thread jetzt nicht mehr genau von A-Z durch, daher mit fiktiven Zahlen: Wenn Ihr in Deutschland steuerpflichtige Kapitalerträge von beispielsweise 3.000 € aus diversen Quellen hättet, wovon 1.060 € von deutschen Banken aufgrund von Freistellungsaufträgen freigestellt wurden und 1.940 € von einer oder mehreren ausländischen Banken stammen, dann steht Euch der Sparerpauschbetrag von 2.000 € zu und für die restlichen 1.000 € würden natürlich Abgeltungssteuern nacherhoben, weswegen Ihr auch zur Erklärungsabgabe verpflichtet wäret (§ 32d Abs. 3 EStG).
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar

                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15394

                  #38
                  Zitat von hw2504 Beitrag anzeigen
                  Es wurden bei uns keine Vorauszahlungen von den Banken der Weltbank getätigt. Daher meine Frage?
                  Ok, dann beantworte ich die Frage anders: Nein.

                  Kommentar

                  • hw2504
                    Benutzer
                    • 04.01.2017
                    • 61

                    #39
                    Ich denke, jetzt habe ich alles richtig verstanden. Die Fehleranzeige ist bereinigt, die Prüfung und Steuerberechung als OK, also kann ich das Formular absenden. Oder?
                    Teilt das Finanzamt mir eine neue Steuernummer (wegen Umzug) danach mit?

                    Kommentar

                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45997

                      #40
                      Teilt das Finanzamt mir eine neue Steuernummer (wegen Umzug) danach mit?
                      Die neue Steuernummer steht auf dem Einkommensteuerbescheid.

                      Ob die Anlage KAP jetzt richtig und vollständig ausgefüllt ist, weißt nur du. Wenn die Günstigerprüfung erfolgreich war, was bei Rentnern

                      ja durchaus häufig der Fall ist, müsste das aus der Steuervorausberechnung ersichtlich sein.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar

                      • hw2504
                        Benutzer
                        • 04.01.2017
                        • 61

                        #41
                        Da für uns keine bzw 0,0000 € Steuerzahlung, nach Prüfung berechnet wurde, brauchte ich nach unserem Umzug doch noch nichts einreichen oder was würdet ihr machen?
                        Nur um eine Steuernummer zu bekommen und ich die nächsten Jahre zur Abgabe verpflichtet werde, wäre das aus meiner Sicht Unsinn oder?

                        Kommentar

                        • L. E. Fant
                          Erfahrener Benutzer
                          • 20.09.2013
                          • 15394

                          #42
                          Meiner Meinung nach seid Ihr zur Abgabe verpflichtet, sobald ausländische Kapitalerträge vorliegen, die nicht der Abgeltungsteuer unterworfen wurden. Auch wenn sich dadurch keine Mehrsteuern ergeben.

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                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45997

                            #43
                            Da für uns keine bzw 0,0000 € Steuerzahlung, nach Prüfung berechnet wurde, brauchte ich nach unserem Umzug doch noch nichts einreichen oder was würdet ihr machen?
                            Falsch ! Lies mal § 32d Abs. 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html

                            Eure Kapitalerträge bei ausländischen Banken haben nicht der deutschen Kapitalertragsteuer unterlegen und das führt zur Erklärungspflicht.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar

                            • hw2504
                              Benutzer
                              • 04.01.2017
                              • 61

                              #44
                              Muss ich "die Jahresübersicht der einzelnen ausländischen Banken für das Kalenderjahr 2024 mit steuerlichen Informationen ausschließlich zu Ihren Sparanlagen und der digitalen Vermögensverwaltung auf WeltSparen" mit der Steuererklärung mit senden oder forder das FA diese bei bedarf an?

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                              • Picard777
                                Erfahrener Benutzer
                                • 02.05.2006
                                • 7880

                                #45
                                Letzteres.
                                Schönen Gruß

                                Picard777

                                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                                Kommentar

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