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Mahnung trotz Zusammenveranlagung

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    Mahnung trotz Zusammenveranlagung

    Hallo,

    Ich habe erstmalig eine Einkommensteuererklärung als Zusammenverlagung mit meinem Mann abgegeben.
    Ich habe hierfür seinen Elster- Account verwendet und mich mit angegeben.

    Nun habe ich eine Mahnung mit der Androhung von Zwangsgeld erhalten. Wie kann das sein,muss man vielleicht bei der erstmaligen Zusammenveranlagung etwas beachten?
    Zuletzt geändert von Charlie24; 02.05.2025, 17:35.

    #2
    Nun habe ich eine Mahnung mit der Androhung von Zwangsgeld erhalten.
    Du wirst eine eigene bzw. andere Steuernummer haben als dein Mann.

    Wie kann das sein,muss man vielleicht bei der erstmaligen Zusammenveranlagung etwas beachten?
    Eigentlich nicht ! Ich würde dem Finanzamt mitteilen, unter welcher Steuernummer die gemeinsame Erklärung übermittelt wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo steuerohjee,

      vielleicht seid ihr zu spät dran, was steht denn genau drin?

      Gruß - Hans

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        #4
        vielleicht seid ihr zu spät dran,
        Was heißt vielleicht ? 2024 kann die Mahnung ja nicht betreffen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Steuerohjeohje,

          vielleicht seid ihr ja zu spät dran, was steht denn genau drin?

          Ich hab den falschen ohjeeh erwischt!


          Gruß - Hans

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            #6
            Hallo,

            Was heißt vielleicht ? 2024 kann die Mahnung ja nicht betreffen.
            Ja, 2024 kann es nicht sein. Aber auch 2023 muss doch nicht unbedingt zu spät sein, insbesondere da wir gar nicht wissen wann die Erklärung eingereicht wurde.

            Ich würde dem Finanzamt mitteilen, unter welcher Steuernummer die gemeinsame Erklärung übermittelt wurde.
            Ich auch.

            Stefan
            Zuletzt geändert von reckoner; 02.05.2025, 20:02.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Zitat von Steuerohjeohje Beitrag anzeigen
              Nun habe ich eine Mahnung mit der Androhung von Zwangsgeld erhalten. Wie kann das sein,muss man vielleicht bei der erstmaligen Zusammenveranlagung etwas beachten?
              Ja, das ist uns damals auch passiert. Da war allerdings auf der Rückseite der Mahnung alles mögliche zum ankreuzen und zurückschicken; in unserem Fall konnte man ankreuzen "ich habe meine Steuererklärung bereits unter der Steuernummer XXXX (die des Mannes) abgegeben"; das haben wir zurückgeschickt, und alles war gut.

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