Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abfindung eintragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abfindung eintragen

    Hi, ich habe letztes Jahr eine Abfindung bekommen und wollte nun bei der Steuererklärung per Elster die Fünftelregelung anwenden, um mir zuviel gezahlte Steuern zurückzuholen. Mit meinem Grundgehalt liege ich allerdings bereits über dem Spitzensteuersatz von 42% d.h. oberhalb von 68.480 Euro. Die Abfindung wurde nicht ermäßigt besteuert, d.h. vom Arbeitgeber in Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen.

    Die Abfindung wurde von MyElster auch automatisch unter Anlage N "Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre - ggf. laut Nr. 19 der Lohnsteuerbescheinigung - vom Arbeitgeber nicht ermäßigt besteuert" in Zeile 18 übernommen, allerdings habe ich nicht den Eindruck, dass sich dies irgendwie positiv ausgewirkt hätte bzgl. der Rückzahlungshöhe. Daher frage ich mich, ob die Fünftelregelung oberhalb des Spitzensteuersatz überhaupt einen Vorteil bringt bzw. wie ich die Abfindung in MyElster korrekt eingeben muss?

    #2
    ... allerdings habe ich nicht den Eindruck, dass sich dies irgendwie positiv ausgewirkt hätte bzgl. der Rückzahlungshöhe. Daher frage ich mich, ob die Fünftelregelung oberhalb des Spitzensteuersatz überhaupt einen Vorteil bringt bzw. wie ich die Abfindung in MyElster korrekt eingeben muss?
    Bringt sie nicht, das siehst du richtig ! Korrekt eingegeben ist sie natürlich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X