Liebes Forum,
wir vermieten das Elternhaus meines Mannes.
2023 sollte die Ölheizung durch eine Pelletheizung ausgetauscht werden, dafür hatte der Heizungsbauer einen Antrag bei der Bafa gestellt, der auch genehmigt wurde.
Nach Einbau der Heizung und einer Abschlagszahlung von 50% kam es wegen unsachgemäß ausgeführter Leistungen zu einem Streit mit dem Handwerker. Seitdem herrscht Funkstille und wir haben jetzt zwar ein laufende Heizung, aber weder eine Abnahme noch eine Endrechnung, die wir bei der Bafa einreichen könnten.
Wir überlegen jetzt, auf die Bafa-Förderung zu verzichten und die Heizung stattdessen als Werbungs- bzw. Herstellkosten in die Anlage V zu nehmen.
Ist das gegenüber der Finanzbehörde überhaupt darstellbar, da wir ja "nur" eine Abschlagszahlung geleistet und keine Endrechnung haben ?
LG
wir vermieten das Elternhaus meines Mannes.
2023 sollte die Ölheizung durch eine Pelletheizung ausgetauscht werden, dafür hatte der Heizungsbauer einen Antrag bei der Bafa gestellt, der auch genehmigt wurde.
Nach Einbau der Heizung und einer Abschlagszahlung von 50% kam es wegen unsachgemäß ausgeführter Leistungen zu einem Streit mit dem Handwerker. Seitdem herrscht Funkstille und wir haben jetzt zwar ein laufende Heizung, aber weder eine Abnahme noch eine Endrechnung, die wir bei der Bafa einreichen könnten.
Wir überlegen jetzt, auf die Bafa-Förderung zu verzichten und die Heizung stattdessen als Werbungs- bzw. Herstellkosten in die Anlage V zu nehmen.
Ist das gegenüber der Finanzbehörde überhaupt darstellbar, da wir ja "nur" eine Abschlagszahlung geleistet und keine Endrechnung haben ?
LG
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