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Anlage V - Heizungstausch ohne Endrechnung

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    Anlage V - Heizungstausch ohne Endrechnung

    Liebes Forum,
    wir vermieten das Elternhaus meines Mannes.
    2023 sollte die Ölheizung durch eine Pelletheizung ausgetauscht werden, dafür hatte der Heizungsbauer einen Antrag bei der Bafa gestellt, der auch genehmigt wurde.
    Nach Einbau der Heizung und einer Abschlagszahlung von 50% kam es wegen unsachgemäß ausgeführter Leistungen zu einem Streit mit dem Handwerker. Seitdem herrscht Funkstille und wir haben jetzt zwar ein laufende Heizung, aber weder eine Abnahme noch eine Endrechnung, die wir bei der Bafa einreichen könnten.

    Wir überlegen jetzt, auf die Bafa-Förderung zu verzichten und die Heizung stattdessen als Werbungs- bzw. Herstellkosten in die Anlage V zu nehmen.
    Ist das gegenüber der Finanzbehörde überhaupt darstellbar, da wir ja "nur" eine Abschlagszahlung geleistet und keine Endrechnung haben ?

    LG

    #2
    Hallo Kesselix,
    deine Frage erfordert eine rechtliche Beratung und hat nur bedingt etwas mit den Elsterformularen zu tun.
    Weder Rechts- noch Steuerberatung kann hier gegeben werden.

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      #3
      Hallo,

      was das Finanzamt da für Nachweise haben möchte kann dir nur der Bearbeiter im Finanzamt beantwortet.

      So oder so hat diese Frage mit der elektronischen Steuererklärung wenig bis gar nichts zu tun und geht damit an diesem Forum vorbei.

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        #4
        Hallo Gerald v. R., vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
        Ich kann eine solche Rückfrage auch einfach über die Elster Webanwendung stellen, richtig ?

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          #5
          Das geht natürlich.

          Am einfachsten über das Formular "Sonstige Nachricht ans Finanzamt".

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            #6
            Wenn eine Rechnung vorliegt, aus der hervorgeht, dass die Abschlagszahlung für den Austausch der Heizung erfolgt ist, ergibt sich die Antwort m. E. aus dem Gesetz, § 11 Abs. 2 EStG, da muss man niemand fragen.

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