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Kosten aus Kapitaleinkünften eintragen

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    Kosten aus Kapitaleinkünften eintragen

    In welches Formular werden Kosten (z.B. Finanzzeitung etc.) im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften eingetragen? Ist es irgendwo in der Anlage KAP oder in der Anlage N einzutragen.

    #2
    Da das ja ganz offensichtlich zu den Kapitaleinkünften gehört wird es auch nicht eingetragen.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Da das ja ganz offensichtlich zu den Kapitaleinkünften gehört wird es auch nicht eingetragen.
      Aber es sind doch Kosten, damit werden doch die Kapitaleinkünfte reduziert oder sehe ich das falsch?

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        #4
        Ja, das siehst Du falsch. Werbungskosten gibt es bei den Kapitaleinkünften grundsätzlich nicht.

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          #5
          D.h. wenn ich ein Kursdaten Abo für meine Investitionen besitze, kann ich die Kosten nicht absetzen?

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            #6
            Es gibt einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro. Nachzulesen in § 20 Abs. 9.

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