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Account mit Zusammenveranlagung, Lohndaten der 2. Steuer ID werden nicht eingelesen

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    Account mit Zusammenveranlagung, Lohndaten der 2. Steuer ID werden nicht eingelesen

    Der Titel ist quasi Programm.

    Ich habe einen ELSTER Account mit Zertifikat für eine Zusammenveranlagung angelegt. Die Steuererklärung letztes Jahr habe ich trotz Fehlermeldung wegen der fehlenden Lohndaten des 2. Accounts trotzdem abgeschickt, weil die Daten dem Finanzamt sowieso vorliegen. Wenn ich aber vorab aber eine echte Steuerschätzung haben oder eine externe Steuersoftware nutzen möchte, benötige ich zwingend auch die Lohndaten der 2. Steuer ID.
    Woran kann es liegen, dass die Daten nicht eingelesen werden können? Der ELSTER Account ist für die Zusammenveranlagung angelegt, beide individuellen und die gemeinsame Steuer ID sind hinterlegt, nur die Daten von der 2. Steuer ID werden nicht eingelesen. Ich bekomme auch keine nachvollziehbare Fehlermeldung. Braucht die 2. Steuer ID eventuell ein eigenes Zertifikat?

    Danke im voraus!

    #2
    Der Abruf funktioniert erstmal nur für den Zertifikatsinhaber. Für den jeweils anderen muss eine Abrufberechtigung beantragt werden: https://www.elster.de/eportal/formul...ngen-verwalten

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      #3
      Braucht die 2. Steuer ID eventuell ein eigenes Zertifikat?
      Nein, aber für die zweite ID muss der Bescheinigungsabruf unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen

      freigeschaltet sein. Außerdem muss der Abruf bisher personenbezogen erfolgen. Du musst also nach Übernahme der Bescheinigungen der ersten ID

      zurück zur Personenauswahl und die zweite ID auswählen und abrufen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Es dürfte daran scheitern, dass du den Bescheinigungsabruf für eine weitere Person (und das kann natürlich auch ein Ehegatte sein) nicht hast freischalten lassen.

        Formulare & Leistungen, Bescheinigungen verwalten, Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen, Abrufberechtigung beantragen.

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          #5
          Das klingt nachvollziehbar und machbar. Danke, schaue ich mir an.

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