ich lebe seit 1.1.24 getrennt, habe die EK Steuererklärung( ich bin Rentner) für mich als Einzelveranlagung gemacht und will das jetzt auch für meine Frau machen. Ich habe versucht, sie zu registrieren, hat nicht geklappt. Hinweis vom Finanzamt, einfach ein das altre Formular gehen und den Namen meiner Frau eintragen, da bekomme ich die Fehlermeldung, dass die Einzelveranlagung bei Eheleuten, die getrennt leben, nicht statthaft sei? Was tun?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
getrennte Steuererklärung bei getrennt Lebenden
Einklappen
X
-
Zur Veranlagungsart dürfen keine Angaben mehr gemacht werden, wenn die Trennung das gesamte Jahr 2024 umfasst.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
-
Hallo,
Hinweis vom Finanzamt, einfach ein das altre Formular gehen und den Namen meiner Frau eintragen,
Du musst mit einer komplett leeren Erklärung beginnen und alles neu eintragen, die Frau ist jetzt der Steuerzahler (1. Person).
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
Kommentar
-
Hallo Anton Schuster ,
Du brauchst deine Frau nicht registrieren, du kannst ja die EKSt-Erklärung deiner Frau aus deinem Konto ausfüllen und übertragen.
Ich habe gerade nochmal gelesen, du hast ja deine Erklärung schon als Einzelveranlagung gemacht und genauso must du jetzt ein neues
Formular für deine Frau ausfüllen, wie reckoner auch schon geraten hat.
Du must nur im Hauptteil Seite1, Zeile18 unten getrennt lebend seit xx.xx.xxxx eintragen und in Zeile19 nicht Zusammenveranlagung anhaken!
Für dich hast du es ja auch hingekriegt, dann schaffst du es auch für deine Frau, kannst ja bei deinem Formular nochmal nachschauen.
Gruß - Hans
Kommentar
Kommentar